Befolgung der DGUV V2 und weiteren Gesetzen wie dem ASiG, ArbSchG und ArbMedVV.

Einfach.flexibel.bewährt.

Im Rahmen des Arbeitsschutzes sind Betriebe dazu angehalten, Ihren Mitarbeitenden sowohl Beratung im allgemeinen (Grundbetreuung), als auch individuelle Beratung (betriebsspezifische Betreuung) zur Verfügung zu stellen.

Im Rahmen der betriebsspezifischen Beratungen bspw. fallen je nach Tätigkeit der Mitarbeitenden in bestimmten Intervallen Vorsorgen bzw. Untersuchungen an, die den Schutz und Erhalt der Gesundheit des Mitarbeitenden sicherstellen sollen. 

Im Rahmen der Grundbetreuung finden Begehungen und ASA-Sitzungen statt, es erfolgen allgemeine Beratungen oder das Bearbeiten von Dokumenten.

Am Bekanntesten in diesem Bereich sind die Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen oder die Durchführung von Unterweisungen.

Hierzu zählen bspw. Beratung oder Schulungen zum Brandschutz, Zertifizierungen/ Audits oder die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten.

Die Grundbetreuung

Die Grundbetreuung wird seitens des Gesetzgebers mit konkreten jährlichen Stundenkontingenten beziffert. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Branchenzugehörigkeit und der Anzahl der durchschnittlich bei Ihnen beschäftigten Mitarbeitenden.

Im Rahmen der Grundbetreuung widmet sich die Fachkraft für Arbeitssicherheit größtenteils um allgemeine Beratungen, bspw:

  • Teilnahme an ASA Sitzung inklusive Nachbesprechung / Überprüfung der zu erledigenden Aufgaben
  • Sichtung des aktuellen Zustands (Unterlagen/ vor Ort)
  • Allgemeine Beratung per Telefon/ Mail/ Video /vor Ort 
  • Besprechung mit den Mitarbeitern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Ggfs. Erstellung von notwendigen Dokumenten, wie bspw. Betriebsanweisung oder Unterweisung
  • Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Neuerungen 
  • Kurzfristiger telefonischer Austausch bei akuter Problemstellung
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Austausch mit dem Betriebsarzt
  • Unterstützung oder bei Wunsch auch Durchführung der Unterweisung 
  • Kaufberatungen
  • Arbeitsplatz- und Betriebsbegehung


Die betriebsspezifische Betreuung

Auch die betriebsspezifische Betreuung ist durch den Gesetzgeber vorgegeben. Jedoch kann hier keine konkrete Stundenzahl angegeben werden, da sich der notwendige Umfang erst aus der Gefährdungsbeurteilung ergibt. Zur betriebsspezifischen Betreuung zählt beispielsweise: 

  • Prüfung von Arbeitsmitteln (bspw. persönlicher Schutzausrüstung)
  • Unterweisung 
  • Erstellung von Dokumenten
  • Messung diverser Inhalte (bspw. Lärm/ Licht)
  • Gefahrstoffberatung 
  • Auditierungen/ Zertifizierungen


Weitere Angebote

Weiterhin stellt der Gesetzgeber Anforderungen hinsichtlich der Organisation des Brandschutzes im Betrieb. Je nach Größe des Betriebes muss ein bestimmter Anteil der Mitarbeitenden als Brandschutzhelfer geschult werden. 

  • Beratungen zum Brandschutz
  • Durchführung von Brandschutzhelferausbildungen
  •  Einsatz von PSAgA zur Höhenrettung
  • Ausbildung von sachkundigen Personen für PSAgA
  • Regalprüfung
  • Überprüfung und bei Bedarf Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz 
  • Schulung des sicheren Umgangs mit Hubarbeitsbühnen 
  • Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Rettung- und Fluchtwegsplanung

Zu viele Fremdwörter?

Gerne verschaffen wir Ihnen einen ersten Überblick über die wichtigsten Begriffe im Bereich des Arbeitsschutzes: 

Ablauf unserer Zusammenarbeit

Klicken Sie sich durch die einzelnen Phasen unserer Zusammenarbeit. Vom ersten Schritt bis zur laufenden Betreuung.

Kontaktaufnahme

Jederzeit über die Anfrageformulare der Website oder per  Mail Telefonisch sind wir Montag – Donnerstag  von 8-14 Uhr und  Freitag von 8-12 Uhr  für Sie da. 

Erstellung des Angebots

Auf Basis Ihres gewünschten Leistungsumfangs erstellen wir für Sie das passende individuelle Angebot. Unverbindlich, versteht sich.

Vertragsabschluss

Wir schließen den Vertrag über die Betreuung Ihrer Firma/ Firmen ab; entweder zum Jahreswechsel oder dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.

Erfassung des Ist-Zustandes

Bei der ersten Begehung Ihres Betriebes erfassen wir mit Ihnen den aktuellen Zustand des Arbeitsschutzes.

Klären der Probleme

Wir informieren Sie, was konkreten Änderungsbedarf hat und Sie teilen uns mit, welche Themen Ihnen besonders am Herzen liegen.

Festlegen des Soll-Zustandes

Anhand des Ist-Zustandes und der Probleme erarbeiten wir unter Einbezug Ihrer Wünsche zusammen einen Leitfaden zum Ziel. 

Gefährdungsbeurteilungen

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und anderen verpflichtenden Dokumenten.

Teilnahme an ASAs

Wir nehmen an den geplanten Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen teil. 

Vorsorgen

Wir führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen (ehemals G- Untersuchungen) durch.

Kontakte

Wir stehen Ihnen für Belange des Arbeitsschutzes immer zur Verfügung. Ebenso helfen wir Ihnen beim Kontakt mit den Behörden oder Gesundheitsinstituten.

Schulungen & Kurse

Wir bieten Ihnen für Ihre Probleme spezielle Schulungen & Kurse an (bspw. Ersthelferschulung, Brandschutzhelferausbildungen, Workshops für psychologische Gesundheit…).

Unfallanalysen & Unterweisungen

Wir analysieren mit Ihnen, wie es zu Unfällen kam und wie diese künftig, bspw. durch Unterweisungen, vermieden werden können.

FAQ

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und dem Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.

Gemäß der ArbMedVV sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. 

Welche Inhalte deckt die Arbeitsmedizin ab?

Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beide zielen jedoch darauf ab, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und erhalten. Einerseits durch die Gestaltung der Arbeitsplätze, andererseits durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung.

Wie finde ich einen Betriebsarzt?

Tatsächlich ist es zunehmend schwerer geworden, einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner mit Kapazitäten zu finden. Wir als Kooperationspartner bieten Ihnen einen Pool von rund 60 Betriebsärzten, die sich über die Aufnahme Ihrer Betreuung freuen würden.

Was versteht man unter Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  3. Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)
  9. Selbstorganisation


Was versteht man unter betriebsspezifischer Betreuung?

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es hier keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

Bereiche, die erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind bspw.: 

Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen, Erfassung betrieblicher Änderungen, Betriebliche Aktionen, Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Impfungen, Erstellung von Brandschutzunterlagen, und Vieles mehr. 

Was versteht man unter G-Untersuchungen / arbeitsmedizinischen Vorsorgen?

Die Abkürzung „G“ kann für „Grundsatz“ stehen, wird heutzutage aber nicht mehr offiziell genutzt. Es sind entsprechend Untersuchungen, die für das Betriebsgeschehen unentbehrlich sind und den Arbeitnehmer vor den durch die Arbeit entstehenden Gefahren bestmöglich schützen soll oder auch den Verlauf möglicher Konsequenzen im Auge zu behalten. In der Regel fallen solche Untersuchungen alle drei Jahre an. 

Welche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Vorsorgen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen drei bzw.  Arten von Vorsorgen: Angebotsvorsorgen, Wunschvorsorgen, Pflichtvorsorgen und Eignungsuntersuchungen. Informieren Sie sich gerne hier über die genauen Unterschiede. 

Wann müssen Vorsorgen angeboten werden?

In der Regel müssen die Vorsorgen noch vor Aufnahme der Tätigkeit angeboten und durchgeführt werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht hervor, welcher Mitarbeiter welchen Gefahren ausgesetzt wird und daraus wird abgeleitet, welche Vorsorgen bei diesem Mitarbeiter durchzuführen sind. 

Überblick über alle Vorsorgen

Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt zu jeder einzelnen Vorsorge eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten: 

Welcher Stundenaufwand geht mit den Leistungen des Arbeitsschutzes einher?

Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten.

Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot. 

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten angestellten Mitarbeiter (außerhalb des Eigentümers) ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Dienstleistungen von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzuweisen. 

Warum lohnt sich die Bestellung von externen Dienstleistern?

Rein finanziell lohnt es sich für kleine Unternehmen in der Regel nicht, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit oder gar einen Betriebsarzt zu beschäftigen. Dies kommt erst bei großen Firmen in Frage, die einen Mitarbeiter dann in Teilzeit oder Vollzeit mit diesen Aufgaben betrauen. Aber auch hier ist es durchaus hilfreich, nach wie vor mit externen Dienstleistern zu arbeiten, die der „Betriebsblindheit“ nicht unterliegen und Erfahrungen und Wissen aus diversen anderen Branchen mitbringen. 

Aufklärung zu den wichtigsten Begriffen des Arbeitsschutzes

Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten: 

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