Verschiedene Betreuungsformen im Arbeitsschutz

Abhängig von Ihrer Branche, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und auch Ihren Präferenzen gibt es verschiedene Bereiche der Betreuung.

Seit 2011 gilt die DGUV Vorschrift 2, die sich in eine Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung aufteilt. 

Grundbetreuung

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. 

Betriebsspezifische Betreuung

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänz die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst.

Weitere Betreuung

Im konkreten Anlass stehen wir Ihnen auch gerne mit Schulungen, Fortbildungen oder Prüfungen zur Verfügung.

Grundbetreuung

Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Ein festes Zeitkontingent pro Beschäftigtem pro Jahr wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben berechnet und zu Grunde gelegt. 

Dieser Stundenumfang verteilt sich zu einem festgelegten Prozentsatz (min. 20%) auf die Zeiten, die für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Inhalte zur Verfügung stehen müssen. 

Die Inhalte, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung

Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung

Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

 Untersuchung nach Ereignissen

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten (auch allgemeine ärztliche Beratungen)

Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)

Selbstorganisation (Fortbildungen, Erfahrungsaustausch)

Betriebsspezifische Betreuung

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es hier keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. Wenn Auslösekriterien in der Gefährdungsbeurteilung erkannt werden, müssen diese im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung bearbeitet werden.

Bereiche, die erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind bspw.: 

-Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen

-Erfassung betrieblicher Änderungen

-Betriebliche Aktionen

-arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

-und vieles Weiteres

Weitere betreuung

Gerne helfen wir Ihnen bei der Ausbildung der vorgeschriebenen Anzahl von Ersthelfern oder Brandschutzhelfern.

Ebenso können wir Gesundheitstage im Unternehmen organisieren, um Sie und Ihre Mitarbeiter noch bewusster auf die positiven Auswirkungen von einem gesunden Arbeitsumfeld hinzuweisen.

Auch in psychologischer Sicht sind wir mithilfe von Analysen (Psych GBU) oder Workshops, Seminaren, Teambuilding oder auch Mediation für Sie zur Stelle.

Auch die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung fällt in unser Repertoire. 

Gerne übernehmen wir auch die Regalprüfung für Sie oder unterstützen Sie im Rahmen der SiGeKo.

Schön, Sie zu treffen.

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