Verschiedene Betreuungsformen im Arbeitsschutz
Abhängig von Ihrer Branche, der Anzahl Ihrer Mitarbeiter und auch Ihren Präferenzen gibt es verschiedene Bereiche der Betreuung.
Seit 2011 gilt die DGUV Vorschrift 2, die sich in eine Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung aufteilt.
Grundbetreuung
Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an.
Betriebsspezifische Betreuung
Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänz die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.
Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst.
Weitere Betreuung
Im konkreten Anlass stehen wir Ihnen auch gerne mit Schulungen, Fortbildungen oder Prüfungen zur Verfügung.