Arbeitsmedizinische Untersuchung durch Ihren Betriebsarzt – rechtskonform, menschlich & bundesweit
Ob gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig gewünscht – eine arbeitsmedizinische Untersuchung bietet nicht nur Sicherheit, sondern auch echten Mehrwert. Als erfahrener Partner für
betriebsärztliche Untersuchungen sorgt AMUSA dafür, dass Ihre Mitarbeitenden geschützt, informiert und medizinisch gut betreut sind.
Unsere Betriebsärzte führen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bundesweit durch – bei Ihnen vor Ort oder in einem unserer regionalen Partnerzentren.
Das Wichtigste in Kürze
1️⃣ Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Mitarbeiter einen Betriebsarzt bestellen (§ 2 ArbSchG, § 3 ASiG).
2️⃣ Betriebsärzte führen Einstellungsuntersuchungen, Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen durch (ArbmedVV), beraten zu Ergonomie und Impfungen und können auch bei Zertifizierungen wichtig sein.
3️⃣ Finden Sie einen Anbieter, der Ihnen gegenüber offen und transparent ist, damit sich die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander bilden kann.
So gehen Sie vor
Betriebsarzt finden:
Abhängig von Ihrer Tätigkeit, Ihren Standorten und Ihrer Mitarbeiterzahl sollten Sie einen Betriebsarzt finden, der in Ihrer Nähe ist.
Betreuung anfragen:
Fragen Sie beim Betriebsarzt ein Kennenlerngespräch und ein Angebot an. Da Sie langfristig zusammenarbeiten wollen, sollten sowohl die Daten, als auch die Sympathie stimmen.
Laufende Zusammenarbeit:
Der Betriebsarzt sollte Sie soweit entlasten, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und über alles Wesentliche, was die Gesundheit & Sicherheit betrifft, auf dem Laufenden gehalten werden.
Inhalt
Mal ehrlich:
Niemand spricht gerne über Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz. Doch genau diese Themen können schneller relevant werden, als man denkt – sei es durch Stress, körperliche Belastung oder unvorhergesehene gesundheitliche Einschränkungen. Wenn hier nicht rechtzeitig vorgesorgt wird, hat das nicht nur Folgen für die betroffene Person, sondern auch für das gesamte Unternehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf die Gesundheit der Beschäftigten zu achten und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsmedizin hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich aufzustellen.
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (auch bekannt als betriebsärztliche Untersuchung oder Betriebsarzt-Untersuchung) dient der frühzeitigen Erkennung möglicher arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Dabei wird geprüft, ob Ihre Mitarbeitenden gesundheitlich für ihre Aufgaben geeignet sind – etwa im Umgang mit Maschinen, Gefahrstoffen oder Bildschirmarbeit.
Beispiele für häufige Anlässe:
- Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen (z. B. G37)
- Arbeiten mit Atemschutz (z. B. G26)
- Fahr- und Überwachungstätigkeiten (z. B. G25)
- Arbeiten mit Lärm, Hitze, Kälte oder Chemikalien
- Regelmäßige Nachuntersuchungen in bestimmten Branchen
Diese Vorsorgen folgen den Vorgaben der ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) und werden durch unsere Fachärzte strukturiert und nachvollziehbar durchgeführt.
Praxisbeispiel 1 – Bildschirmarbeit in der Verwaltung
Ein öffentlicher Bildungsträger beauftragte AMUSA mit der Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen für rund 80 Mitarbeitende mit überwiegender Bildschirmtätigkeit. Neben der medizinischen Untersuchung (G37) bot unser Betriebsarzt auch ergonomische Beratung am Arbeitsplatz. Das Feedback: Mehr Wohlbefinden, weniger Verspannungen – und eine höhere Akzeptanz für präventive Maßnahmen.

So läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung ab:
- Einladung zur Untersuchung – abgestimmt auf Ihre Betriebsstruktur
- Anamnese & Vorgespräch – persönliche und arbeitsbezogene Gesundheitsdaten
- Untersuchung – z. B. Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion oder Laborwerte
- Individuelle Beratung – zu Arbeitsplatz, Belastungen & Gesundheitsvorsorge
- Rückmeldung an Arbeitgeber – neutral, ohne medizinische Diagnosen
Wichtig: Die ärztliche Schweigepflicht bleibt gewahrt. Arbeitgeber erhalten nur die arbeitsmedizinische Beurteilung der Eignung.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge & Wunschvorsorge – was gilt für wen?
Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen:
- Pflichtvorsorge: z. B. bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen oder Atemschutz
- Angebotsvorsorge: z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen, Nachtarbeit, Lärm
- Wunschvorsorge: auf freiwillige Nachfrage des Mitarbeitenden
AMUSA berät Sie zur korrekten Einstufung und organisiert die nötigen Untersuchungen – schnell, rechtskonform und nachvollziehbar dokumentiert.
Praxisbeispiel 2 – Logistikbetrieb mit hoher Fluktuation
Ein mittelständisches Logistikunternehmen hatte in der Vergangenheit Schwierigkeiten, Neueinstellungen rechtzeitig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. AMUSA stellte innerhalb weniger Tage eine mobile Betriebsarztlösung bereit. Ergebnis: schneller Onboarding-Prozess, gesicherte Rechtskonformität, geringere Ausfallzeiten.
Betriebsarzt in der Nähe – deutschlandweit verfügbar
Ob Sie einen Betriebsarzt in der Nähe oder eine Betreuung an mehreren Standorten benötigen: Unser bundesweites Netzwerk sorgt für reibungslose Einsätze – direkt bei Ihnen vor Ort oder über unsere Partnerstandorte.
Ihre Vorteile mit AMUSA:
Persönliche Betreuung durch Fachärzt*innen für Arbeitsmedizin
Keine Anfahrts- oder Verwaltungsgebühren
Termingarantie innerhalb von 7–14 Tagen
Digitale Verwaltung aller Vorsorgen (datenschutzkonform)
Erfahrener Partner für mittelständische Betriebe & öffentliche Träger
Jetzt arbeitsmedizinische Untersuchung anfragen
Ob gesetzlich geforderte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, Eignungsprüfung oder wiederkehrende betriebsärztliche Betreuung: Mit AMUSA haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite.
Wir kümmern uns um Termine, Dokumentation und Kommunikation – und entlasten Sie in allen Fragen rund um Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz.
📞 Jetzt unverbindlich beraten lassen oder direkt einen Termin anfragen!
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
🧩 Vorschau auf noch folgende Blöcke (für Finalversion):
- 📚 Abschnitt: Warum arbeitsmedizinische Untersuchungen mehr als Pflicht sind
- 🔎 Was genau prüft der Betriebsarzt je nach Tätigkeit? (Tabelle oder Bulletlist)
- ⚖️ Abgrenzung: Vorsorge vs. Eignungsuntersuchung – was ist erlaubt?
- ⚠️ Häufige Fehler in Betrieben – und wie AMUSA sie vermeidet
- ✅ Erweiterte FAQ (7–8 Fragen)
- 🧑🏫 Zusätzliche Praxisbeispiele aus Industrie / Dienstleistung
Die Kosten hängen stark davon ab, wie viele Mitarbeiter zu betreuen sind, welche Gefährdungen vorliegen und welche Vorsorgen zusätzlich notwendig sind. Grundsätzlich können Sie -bei einem Bürobetrieb bspw.- für die Grundbetreuung rechnen:
- Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter): ab ca. 400–700 € pro Jahr.
- Mittlere Unternehmen (10–50 Mitarbeiter): ab ca. 1.000–1.500 € pro Jahr.
- Große Unternehmen (>50 Mitarbeiter): individuell kalkuliert je nach Aufwand, tendenziell günstigere Stundensätze.
Zusatzkosten können anfallen, wenn spezifische Inhalte (z. B. Beratung bei Audits) oder Sondertermine gewünscht sind.
Ebenfalls werden die arbeitsmedizinischen Vorsorgen (z. B. G25, G26, G37) in der Regel nach durchgeführten Stückzahlen, angelehnt an die GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Zusätzlich könnten je nach Vorsorge noch Kosten für Labor- oder Impfkosten anfallen.
Vorsorgen im Überblick
Betriebsärztliche Vorsorgen sind ein zentraler Baustein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen. Sie helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Dabei wird zwischen Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden – je nach Arbeitsplatz und Gefährdungspotenzial. Nicht jede Vorsorgen ist für Ihr Unternehmen notwendig oder muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu gerne beim ersten Termin ausgiebig und hält die wesentlichen Faktoren in einer Vorsorgekartei fest:
Pflichtvorsorge (§ 4 ArbmedVV)
Arbeitgeber muss zwingend veranlassen, z. B. bei Lärm (G20), Umgang mit Gefahrstoffen (G26).
Verpflichtend vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten
Angebotsvorsorge (§ 5 ArbmedVV)
Arbeitgeber muss aktiv informieren und anbieten, Beschäftigte entscheiden über freiwillige Teilnahme, z. B. Bildschirmarbeitsplatz (G37).
Wunschvorsorge (§ 6 ArbmedVV)
Beschäftigte können sie selbst verlangen, wenn gesundheitliche Beschwerden durch die Arbeit vermutet werden, z. B. bei häufigem Heben schwerer Lasten.
Wichtige Punkte bei der Zusammenarbeit
Bei der Auswahl eines arbeitsmedizinischen Partners sollten Sie genau hinsehen. Nicht jeder Anbieter bietet die gleiche Qualität, Flexibilität und Transparenz. Achten Sie deshalb auf folgende Aspekte:
✅ Zertifizierung & Qualifikation
Stellen Sie sicher, dass die Betriebsärzte nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sind und regelmäßig fortgebildet werden.
✅ Branchenkenntnis & Erfahrung
Ein guter Dienstleister kennt die Besonderheiten Ihrer Branche – von der Verwaltung über Produktion bis zum Gesundheitswesen – und kann Sie gezielt zu branchenspezifischen Risiken beraten.
✅ Verlässliche Erreichbarkeit & feste Ansprechpartner
Kurze Kommunikationswege, ein fester Ansprechpartner und schnelle Terminvergaben sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall nicht warten müssen.
✅ Klare Verträge & transparente Kosten
Achten Sie darauf, dass Einsatzzeiten nach DGUV V2 nachvollziehbar berechnet werden und keine versteckten Zusatzkosten entstehen – bspw. für Terminvereinbarungen oder das Anlegen in der Datenbank.
✅ Digitale Unterstützung & Dokumentation
Digitale Terminverwaltung, Online-Sprechstunden und eine klare Dokumentation der erbrachten Leistungen erleichtern Ihnen die Organisation und schaffen Sicherheit bei Audits oder Behördenkontrollen.
✅ Flexibilität bei sich ändernden Bedürfnissen
Ihr Unternehmen wächst oder verändert sich? Ein guter Dienstleister passt die Betreuung flexibel an – auch bei kurzfristigen Änderungen.
Mit dieser umfassenden Definition und Erläuterung zur Arbeitsmedizin – Definition und Bedeutung haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab dem ersten Mitarbeiter (§ 3 ASiG), unabhängig von Branche & Größe.
Nach DGUV Vorschrift 2, abhängig von Gefährdungsklasse & Mitarbeiterzahl. Wir rechnen es für Sie durch.
Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben, Angebotsvorsorge muss angeboten werden, Wunschvorsorge können Beschäftigte aktiv einfordern.
· Vorsorgen & Impfungen.
· Ergonomie- & Gesundheitsberatung.
· Wiedereingliederungsmanagement (BEM).
· Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen.
· ASA-Teilnahme & Notfallberatung.
1️⃣ Kontakt & Analyse:
Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.
2️⃣ Planung & Organisation:
Wir planen alle Termine & Einsätze mit Ihnen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei.
3️⃣ Regelmäßige Betreuung:
Termine vor Ort oder digital verlaufen planmäßig, reibungslos & zuverlässig.
Transparente Kosten & faire Verträge.
Hochqualifiziertes, deutschlandweites Betriebsarzt-Team
Persönliche Betreuung als inhabergeführtes Familienunternehmen
Digitale Terminverwaltung & schnelle Terminvergabe