Arbeitsmedizinische Vorsorgen: Gesundheit im Fokus Ihres Unternehmens

Arbeitsmedizinische Vorsorgen tragen dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und lange Krankheitsausfälle zu vermeiden. Sie sichern nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern schützen auch Ihr Unternehmen vor Ausfallzeiten und Kosten. Anders als „Eignungsuntersuchungen“ stehen Vorsorgen nicht der Leistungsbeurteilung , sondern dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Vordergrund.

Darüber hinaus erfüllen Sie mit den Vorsorgen Ihre Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).

Das Wichtigste in Kürze

1️⃣ Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen Ihre Mitarbeiter vor berufsbedingten Gesundheitsrisiken.

2️⃣   Sie müssen regelmäßig durchgeführt werden, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.

3️⃣ Finden Sie einen Anbieter, der Ihnen gegenüber offen und transparent ist, damit sich die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander bilden kann.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen

ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): 

Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz

3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): 
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte

DGUV Vorschrift 2: 
Konkretisiert Einsatzzeiten von Betriebsärzten zur Vorsorge und Beratung

ArbmedVV: 
Regelt Art, Umfang und Pflichten zu Vorsorgeuntersuchungen

Vorsorgen im Überblick

Betriebsärztliche Vorsorgen sind ein zentraler Baustein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen. Sie helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Dabei wird zwischen Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden – je nach Arbeitsplatz und Gefährdungspotenzial. Nicht jede Vorsorgen ist für Ihr Unternehmen notwendig oder muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu gerne beim ersten Termin ausgiebig und hält die wesentlichen Faktoren in einer Vorsorgekartei fest:

Unterschiedliche Arten der Vorsorgen

Pflichtvorsorge

Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen, z. B. G37 für Bildschirmarbeitsplätze oder G25 für körperlich belastende Tätigkeiten im Lager.

Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen vom Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Mitarbeiter sind verpflichtet, an diesen Untersuchungen teilzunehmen, um ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten sicherzustellen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Bauarbeiter, der regelmäßig mit lauten Maschinen arbeitet, muss sich einer Pflichtvorsorgeuntersuchung unterziehen, bei der sein Gehör überprüft wird. Diese Untersuchung findet jährlich statt, um sicherzustellen, dass keine dauerhaften Hörschäden entstehen.

Angebotsvorsorge

Vorsorgen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig anbieten müssen, z. B. Untersuchungen bei Nachtarbeit oder Umgang mit Gefahrstoffen.

Angebotsvorsorgeuntersuchungen müssen vom Arbeitgeber angeboten werden, die Teilnahme ist jedoch für die Mitarbeiter freiwillig. Diese Vorsorgen werden für Tätigkeiten angeboten, bei denen ein gewisses Risiko besteht, aber keine gesetzliche Pflicht zur Untersuchung besteht.

Beispiel aus der Praxis: Ein Büroangestellter, der viel Zeit vor dem Computer verbringt, erhält vom Arbeitgeber das Angebot, an einer Angebotsvorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Diese Untersuchung umfasst einen Sehtest und eine Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, um Augen- und Rückenbeschwerden vorzubeugen.

Wunschvorsorge

Individuelle Vorsorgen, die Beschäftigte selbst anfragen können, wenn sie Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz haben.

Wunschvorsorgeuntersuchungen erfolgen auf Wunsch des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern ermöglichen, sich auf eigenen Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn sie dies wünschen und ein begründeter Anlass vorliegt.

Beispiel aus der Praxis: Eine Mitarbeiterin, die sich Sorgen um ihre Augen-Gesundheit durch lange Bildschirmtätigkeiten macht, möchte eine Wunschvorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Der Arbeitgeber ermöglicht ihr, einen Termin bei einem Betriebsarzt zu vereinbaren, um ihre gesundheitlichen Bedenken zu besprechen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen.

Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen dienen dazu, die spezifische gesundheitliche Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit zu überprüfen. Diese Untersuchungen können besondere Tests umfassen, die auf die Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit abgestimmt sind.

Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter soll in einem Chemielabor arbeiten, in dem er regelmäßig mit Gefahrstoffen in Kontakt kommt. Vor Beginn der Tätigkeit wird eine Eignungsuntersuchung durchgeführt, bei der unter anderem die Lungenfunktion und die Hautgesundheit überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter den Anforderungen der Arbeit gewachsen ist.

Einstellungsuntersuchungen

Einstellungsuntersuchungen werden vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters durchgeführt, um sicherzustellen, dass dieser gesundheitlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. Diese Untersuchungen umfassen allgemeine Gesundheitschecks wie Blutdruckmessungen, Seh- und Hörtests sowie Laboruntersuchungen.

Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen stellt einen neuen Lagerarbeiter ein. Vor Arbeitsbeginn wird eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, bei der der allgemeine Gesundheitszustand des Bewerbers überprüft wird, um sicherzustellen, dass er körperlich in der Lage ist, schwere Lasten zu heben und in einem lauten Umfeld zu arbeiten.

Untersuchungsanlässe

Die Gefährdungen am Arbeitsplatz variieren je nach den individuellen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden diese Risiken systematisch erfasst und bewertet. Dabei werden häufig auftretende Gefährdungen besonders berücksichtigt, um gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgen zu planen. Zu den häufigsten Gefährdungen, die dabei untersucht werden, zählen unter anderem:

Sicherer Umgang mit Chemikalien: Die G1-Vorsorgeuntersuchung

Die G1-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Blut- und Urintests sowie Hautuntersuchungen helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchung ist besonders relevant für Laboranten und Maler.

  • Untersuchungsinhalte: Blut- und Urintests, Hautuntersuchung.
  • Tätigkeiten: Arbeiten mit chemischen Stoffen, z.B. Laboranten, Maler.
  • Intervalle: Alle 2 Jahre, bei hoher Exposition jährlich.
Schützen Sie Ihr Gehör: Die G20-Vorsorgeuntersuchung

Die G20-Vorsorgeuntersuchung ist essenziell für Mitarbeiter, die in lauten Umgebungen arbeiten. Regelmäßige Hörtests und Beratungen zum Gehörschutz helfen, Hörschäden frühzeitig zu erkennen und zu verhindern. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für Bauarbeiter und Fabrikarbeiter.

  • Untersuchungsinhalte: Hörtest, Beratung zum Gehörschutz.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in lauten Umgebungen, z.B. Bauarbeiter, Fabrikarbeiter.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, bei hoher Lärmbelastung jährlich.
Kälteschutz am Arbeitsplatz: Die G21-Vorsorgeuntersuchung

Die G21-Vorsorgeuntersuchung richtet sich an Mitarbeiter, die in kalten Umgebungen arbeiten. Kreislaufuntersuchungen und Beratungen zum Kälteschutz helfen, kältebedingte Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für Tiefkühllagerarbeiter und Bauarbeiter im Winter.

  • Untersuchungsinhalte: Kreislaufuntersuchung, Beratung zum Kälteschutz.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in kalten Umgebungen, z.B. Tiefkühllagerarbeiter, Bauarbeiter im Winter.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, bei extremer Kälteexposition jährlich.
Schutz der Haut: Die G24-Vorsorgeuntersuchung

Die G24-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter gedacht, die durch ihre berufliche Tätigkeit ein erhöhtes Risiko für Hauterkrankungen haben. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten mit Feuchtarbeit oder dem längeren Tragen von Handschuhen sowie den Kontakt mit irritativen oder sensibilisierenden Stoffen.

  • Untersuchungsinhalte: Anamnese zum Arbeitsplatzprofil, Hautbelastungen, Beratung zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), Hautuntersuchung.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in der Reinigung, im Gesundheitswesen, Friseure oder in der chemischen Industrie.
  • Intervalle: spätestens alle 3 Jahre.


Sicher unterwegs: Die G25-Vorsorgeuntersuchung

Die G25-Vorsorgeuntersuchung richtet sich an Mitarbeiter, die Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ausüben. Sehtests und Reaktionstests stellen sicher, dass die Mitarbeiter den Anforderungen ihrer Tätigkeit gewachsen sind. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für LKW-Fahrer und Kranführer.

  • Untersuchungsinhalte: Sehtest, Reaktionstest.
  • Tätigkeiten: Arbeiten als Fahrer oder Maschinenbediener, z.B. LKW-Fahrer, Kranführer.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre.
Sicher atmen: Die G26-Vorsorgeuntersuchung

Die G26-Vorsorgeuntersuchung richtet sich an Mitarbeiter, die Atemschutzgeräte verwenden. Lungenfunktionstests und Belastungs-EKGs stellen sicher, dass die Mitarbeiter den Anforderungen ihrer Tätigkeit gewachsen sind. Diese Untersuchung ist besonders relevant für Feuerwehrleute und Chemiearbeiter.

  • Untersuchungsinhalte: Lungenfunktionstest, Belastungs-EKG.
  • Tätigkeiten: Arbeiten mit Atemschutzgeräten, z.B. Feuerwehrleute, Chemiearbeiter.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, bei schwerem Atemschutz jährlich.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz: Die G30-Vorsorgeuntersuchung

Die G30-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter gedacht, die in heißen Umgebungen arbeiten. Kreislaufuntersuchungen und Beratungen zum Hitzeschutz helfen, hitzebedingte Gesundheitsprobleme zu vermeiden. Diese Untersuchung ist besonders relevant für Gießereiarbeiter und Köche.

  • Untersuchungsinhalte: Kreislaufuntersuchung, Beratung zum Hitzeschutz.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in heißen Umgebungen, z.B. Gießereiarbeiter, Köche.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, bei hoher Hitzeexposition jährlich.
Fit am Bildschirm: So hilft die G37-Vorsorge

Die G37-Vorsorgeuntersuchung ist speziell für Mitarbeiter konzipiert, die regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen tätig sind. Diese Untersuchung zielt darauf ab, die Gesundheit der Augen zu schützen und eine ergonomische Arbeitsplatzgestaltung zu fördern. Durch regelmäßige Sehtests und Beratungen zur optimalen Arbeitsplatzgestaltung können Belastungen und Beschwerden, die durch langes Arbeiten am Bildschirm entstehen, frühzeitig erkannt und vermieden werden. Besonders für Büroangestellte ist diese Vorsorgeuntersuchung von großer Bedeutung, um langfristig die Arbeitsfähigkeit und das Wohlbefinden zu erhalten.

  • Untersuchungsinhalte: Sehtest, Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung.
  • Tätigkeiten: Arbeiten an Bildschirmgeräten, z.B. Büroangestellte.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, ab dem 40. Lebensjahr alle 2 Jahre.
Sicher in der Höhe: Die G41-Vorsorgeuntersuchung

Die G41-Vorsorgeuntersuchung richtet sich an Mitarbeiter, die in großen Höhen arbeiten. Gleichgewichtstests und Belastungs-EKGs stellen sicher, dass die Mitarbeiter den Anforderungen ihrer Tätigkeit gewachsen sind. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für Dachdecker und Fensterputzer.

  • Untersuchungsinhalte: Gleichgewichtstest, Belastungs-EKG.
  • Tätigkeiten: Arbeiten auf Gerüsten oder Dächern, z.B. Dachdecker, Fensterputzer.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre.
Sicherer Umgang mit biologischen Stoffen: Die G42-Vorsorgeuntersuchung

Die G42-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter, die mit biologischen Arbeitsstoffen arbeiten. Impfstatusüberprüfungen und Bluttests helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchung ist besonders relevant für Laborpersonal und Pflegekräfte.

  • Untersuchungsinhalte: Impfstatusüberprüfung, Bluttests.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in der Medizin oder Forschung, z.B. Laborpersonal, Pflegekräfte.
  • Intervalle: Alle 2 Jahre, bei hoher Exposition jährlich.
Richtig heben: Die G46-Vorsorgeuntersuchung

Die G46-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter gedacht, die regelmäßig schwere Lasten heben und tragen. Orthopädische Untersuchungen und Beratungen zur richtigen Hebetechnik helfen, Rückenbeschwerden und Verletzungen zu vermeiden. Diese Untersuchung ist besonders wichtig für Lagerarbeiter und Pflegekräfte.

  • Untersuchungsinhalte: Orthopädische Untersuchung, Beratung zur richtigen Hebetechnik.
  • Tätigkeiten: Arbeiten mit körperlicher Belastung, z.B. Lagerarbeiter, Pflegekräfte.
  • Intervalle: Alle 3 Jahre, ab dem 50. Lebensjahr alle 2 Jahre.
Sicherer Umgang mit Strahlung: Vorsorgeuntersuchung bei natürlicher Strahlung

Mitarbeiter, die in Bereichen mit erhöhter natürlicher Strahlenbelastung arbeiten, benötigen spezielle Vorsorgeuntersuchungen. Dies betrifft insbesondere Tätigkeiten in der Luftfahrt oder im Bergbau, wo die Exposition gegenüber kosmischer oder terrestrischer Strahlung erhöht ist.

  • Untersuchungsinhalte: Messung der Strahlenexposition, Überprüfung der Schutzmaßnahmen, Beratung zum Strahlenschutz.
  • Tätigkeiten: Arbeiten in der Luftfahrt, im Bergbau oder auf offenen Baustellen.
  • Intervalle: Jährliche Untersuchung empfohlen, abhängig von Strahlenexposition.


Kosten und Zeitaufwand

Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgen richten sich nach Unternehmensgröße, Gefährdungen und Vorsorgeumfang. Für Bürobetriebe liegen die jährlichen Kosten meist zwischen 400 € und 1.500 €. In Branchen mit höherem Risiko können die Kosten steigen, da mehr oder spezifischere Vorsorgen erforderlich sind.

Der Zeitaufwand für die Mitarbeiter ist in der Regel gering: Die Untersuchungen dauern meist 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang. Genauere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Ablauf einer arbeitsmedizinischen Vorsorge

1. Analyse der Gefährdungen
Zunächst erfolgt eine systematische Bewertung der Arbeitsplätze auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Daraus wird abgeleitet, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen erforderlich sind.

2. Terminvereinbarung & Durchführung
Mitarbeitende erhalten einen Termin zur Durchführung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung – in der Regel durch qualifizierte Betriebsärztinnen und -ärzte vor Ort oder in der Praxis.

3. Auswertung & individuelle Beratung
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ärztlich ausgewertet. Je nach Befund erhalten Mitarbeitende persönliche Empfehlungen oder weiterführende Maßnahmen.

4. Vertrauliche Dokumentation
Alle relevanten Informationen und Befunde werden rechtssicher, datenschutzkonform und nachvollziehbar dokumentiert – zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und als Nachweis im Rahmen von Prüfungen.

Vorteile für das Unternehmen

Arbeitsmedizinische Vorsorgen bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie tragen nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern helfen auch, Ausfallzeiten zu reduzieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Arbeitsbedingungen verbessert und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Langfristig sparen Unternehmen Kosten, indem sie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden. Diese Vorteile zeigen, dass arbeitsmedizinische Vorsorgen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter sind.

Frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Belastungen werden rechtzeitig erkannt – bevor es zu Ausfällen kommt.

Reduzierung von Krankheits- und Ausfallzeiten
Vorsorgen helfen, Erkrankungen vorzubeugen und langfristige Fehlzeiten deutlich zu reduzieren.
 
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen

Unternehmen erfüllen ihre Pflichten nach ArbMedVV und Arbeitsschutzgesetz rechtssicher und nachvollziehbar.

Steigerung der Leistungsfähigkeit
Gesunde Mitarbeitende sind motivierter, konzentrierter und produktiver – ein Gewinn für das gesamte Unternehmen.

Stärkung des Arbeitgeberimages
Gesundheitsförderung zeigt Wertschätzung gegenüber der Belegschaft und macht Unternehmen attraktiver für Fachkräfte.

Persönliche Gesundheitsberatung für Mitarbeitende
Die Untersuchungen bieten Raum für individuelle Fragen und stärken das Gesundheitsbewusstsein.

Verbesserung von Arbeitsbedingungen
Ergebnisse aus den Vorsorgen fließen in die Gestaltung ergonomischer und sicherer Arbeitsplätze ein.

Vertraulicher Umgang mit sensiblen Daten
Alle Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – für maximale Sicherheit und Vertrauen.

Mit dieser umfassenden Erläuterung zu Arbeitsmedizinischen Vorsorgen haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Häufige Fragen (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge?

Pflichtvorsorge: Muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, wenn bestimmte Gefährdungen vorliegen (z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Atemschutz). Ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Typisch z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen oder Tätigkeiten mit gelegentlichem Hautkontakt zu Gefahrstoffen.

Wunschvorsorge: Kann ein Mitarbeiter freiwillig einfordern, wenn er gesundheitliche Bedenken hinsichtlich seiner Tätigkeit hat.

Wer führt die Vorsorgen durch?

Nur ein Betriebsarzt mit entsprechender arbeitsmedizinischer Fachkunde darf arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen. Die Beratung erfolgt vertraulich, Diagnosen werden  nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.

Müssen alle Mitarbeiter regelmäßig zur Vorsorge?

Nein. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den individuellen Tätigkeiten. Nur wenn bestimmte Risiken bestehen, sind Vorsorgen erforderlich – nicht jede Vorsorge ist für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben.

Wie oft muss eine Vorsorge wiederholt werden?

Das hängt von der Art der Tätigkeit und der Vorsorge ab. Der Betriebsarzt legt den Rhythmus fest – häufig zwischen 1 bis 3 Jahren , abhängig von Risiko und gesetzlicher Vorgabe.

Wer trägt die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgen?

Die Kosten übernimmt immer der Arbeitgeber – auch bei Angebots- oder Wunschvorsorgen. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme kostenlos und zählt als Arbeitszeit.

Buchung von Vorsorgen

Um die arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiter so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir ein benutzerfreundliches Online-Buchungsformular an. Hier können Sie schnell und unkompliziert Termine für die notwendigen Untersuchungen anfragen: