Arbeitsmedizinische Vorsorgen: Gesundheit im Fokus Ihres Unternehmens
Arbeitsmedizinische Vorsorgen tragen dazu bei, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und lange Krankheitsausfälle zu vermeiden. Sie sichern nicht nur die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter, sondern schützen auch Ihr Unternehmen vor Ausfallzeiten und Kosten. Anders als „Eignungsuntersuchungen“ stehen Vorsorgen nicht der Leistungsbeurteilung , sondern dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Vordergrund.
Darüber hinaus erfüllen Sie mit den Vorsorgen Ihre Pflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Das Wichtigste in Kürze
1️⃣ Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind gesetzlich vorgeschrieben und schützen Ihre Mitarbeiter vor berufsbedingten Gesundheitsrisiken.
2️⃣ Sie müssen regelmäßig durchgeführt werden, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
3️⃣ Finden Sie einen Anbieter, der Ihnen gegenüber offen und transparent ist, damit sich die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander bilden kann.
Inhalt

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgen
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz):
Allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zum Gesundheitsschutz
3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte
DGUV Vorschrift 2:
Konkretisiert Einsatzzeiten von Betriebsärzten zur Vorsorge und Beratung
ArbmedVV:
Regelt Art, Umfang und Pflichten zu Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgen im Überblick
Betriebsärztliche Vorsorgen sind ein zentraler Baustein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen. Sie helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Dabei wird zwischen Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden – je nach Arbeitsplatz und Gefährdungspotenzial. Nicht jede Vorsorgen ist für Ihr Unternehmen notwendig oder muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu gerne beim ersten Termin ausgiebig und hält die wesentlichen Faktoren in einer Vorsorgekartei fest:
Unterschiedliche Arten der Vorsorgen
Gesetzlich vorgeschriebene Untersuchungen, z. B. G37 für Bildschirmarbeitsplätze oder G25 für körperlich belastende Tätigkeiten im Lager.
Pflichtvorsorgeuntersuchungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen vom Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Mitarbeiter sind verpflichtet, an diesen Untersuchungen teilzunehmen, um ihre Eignung für bestimmte Tätigkeiten sicherzustellen.
Beispiel aus der Praxis: Ein Bauarbeiter, der regelmäßig mit lauten Maschinen arbeitet, muss sich einer Pflichtvorsorgeuntersuchung unterziehen, bei der sein Gehör überprüft wird. Diese Untersuchung findet jährlich statt, um sicherzustellen, dass keine dauerhaften Hörschäden entstehen.
Vorsorgen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig anbieten müssen, z. B. Untersuchungen bei Nachtarbeit oder Umgang mit Gefahrstoffen.
Angebotsvorsorgeuntersuchungen müssen vom Arbeitgeber angeboten werden, die Teilnahme ist jedoch für die Mitarbeiter freiwillig. Diese Vorsorgen werden für Tätigkeiten angeboten, bei denen ein gewisses Risiko besteht, aber keine gesetzliche Pflicht zur Untersuchung besteht.
Beispiel aus der Praxis: Ein Büroangestellter, der viel Zeit vor dem Computer verbringt, erhält vom Arbeitgeber das Angebot, an einer Angebotsvorsorgeuntersuchung teilzunehmen. Diese Untersuchung umfasst einen Sehtest und eine Beratung zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung, um Augen- und Rückenbeschwerden vorzubeugen.
Individuelle Vorsorgen, die Beschäftigte selbst anfragen können, wenn sie Bedenken hinsichtlich ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz haben.
Wunschvorsorgeuntersuchungen erfolgen auf Wunsch des Mitarbeiters. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeitern ermöglichen, sich auf eigenen Wunsch arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn sie dies wünschen und ein begründeter Anlass vorliegt.
Beispiel aus der Praxis: Eine Mitarbeiterin, die sich Sorgen um ihre Augen-Gesundheit durch lange Bildschirmtätigkeiten macht, möchte eine Wunschvorsorgeuntersuchung durchführen lassen. Der Arbeitgeber ermöglicht ihr, einen Termin bei einem Betriebsarzt zu vereinbaren, um ihre gesundheitlichen Bedenken zu besprechen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchzuführen.
Eignungsuntersuchungen dienen dazu, die spezifische gesundheitliche Eignung eines Mitarbeiters für eine bestimmte Tätigkeit zu überprüfen. Diese Untersuchungen können besondere Tests umfassen, die auf die Anforderungen der jeweiligen Tätigkeit abgestimmt sind.
Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter soll in einem Chemielabor arbeiten, in dem er regelmäßig mit Gefahrstoffen in Kontakt kommt. Vor Beginn der Tätigkeit wird eine Eignungsuntersuchung durchgeführt, bei der unter anderem die Lungenfunktion und die Hautgesundheit überprüft werden, um sicherzustellen, dass der Mitarbeiter den Anforderungen der Arbeit gewachsen ist.
Einstellungsuntersuchungen werden vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters durchgeführt, um sicherzustellen, dass dieser gesundheitlich für die vorgesehene Tätigkeit geeignet ist. Diese Untersuchungen umfassen allgemeine Gesundheitschecks wie Blutdruckmessungen, Seh- und Hörtests sowie Laboruntersuchungen.
Beispiel aus der Praxis: Ein Unternehmen stellt einen neuen Lagerarbeiter ein. Vor Arbeitsbeginn wird eine Einstellungsuntersuchung durchgeführt, bei der der allgemeine Gesundheitszustand des Bewerbers überprüft wird, um sicherzustellen, dass er körperlich in der Lage ist, schwere Lasten zu heben und in einem lauten Umfeld zu arbeiten.
Untersuchungsanlässe
Die Gefährdungen am Arbeitsplatz variieren je nach den individuellen Tätigkeiten in Ihrem Unternehmen. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden diese Risiken systematisch erfasst und bewertet. Dabei werden häufig auftretende Gefährdungen besonders berücksichtigt, um gezielte arbeitsmedizinische Vorsorgen zu planen. Zu den häufigsten Gefährdungen, die dabei untersucht werden, zählen unter anderem:
Sicherer Umgang mit Chemikalien: Die G1-Vorsorgeuntersuchung
Die G1-Vorsorgeuntersuchung ist für Mitarbeiter, die mit Gefahrstoffen arbeiten. Blut- und Urintests sowie Hautuntersuchungen helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. Diese Untersuchung ist besonders relevant für Laboranten und Maler.
- Untersuchungsinhalte: Blut- und Urintests, Hautuntersuchung.
- Tätigkeiten: Arbeiten mit chemischen Stoffen, z.B. Laboranten, Maler.
- Intervalle: Alle 2 Jahre, bei hoher Exposition jährlich.
Kosten und Zeitaufwand
Die Kosten für arbeitsmedizinische Vorsorgen richten sich nach Unternehmensgröße, Gefährdungen und Vorsorgeumfang. Für Bürobetriebe liegen die jährlichen Kosten meist zwischen 400 € und 1.500 €. In Branchen mit höherem Risiko können die Kosten steigen, da mehr oder spezifischere Vorsorgen erforderlich sind.
Der Zeitaufwand für die Mitarbeiter ist in der Regel gering: Die Untersuchungen dauern meist 30 bis 60 Minuten, je nach Umfang. Genauere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
Ablauf einer arbeitsmedizinischen Vorsorge
1. Analyse der Gefährdungen
Zunächst erfolgt eine systematische Bewertung der Arbeitsplätze auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Daraus wird abgeleitet, welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen erforderlich sind.
2. Terminvereinbarung & Durchführung
Mitarbeitende erhalten einen Termin zur Durchführung der jeweiligen Vorsorgeuntersuchung – in der Regel durch qualifizierte Betriebsärztinnen und -ärzte vor Ort oder in der Praxis.
3. Auswertung & individuelle Beratung
Die Ergebnisse der Untersuchung werden ärztlich ausgewertet. Je nach Befund erhalten Mitarbeitende persönliche Empfehlungen oder weiterführende Maßnahmen.
4. Vertrauliche Dokumentation
Alle relevanten Informationen und Befunde werden rechtssicher, datenschutzkonform und nachvollziehbar dokumentiert – zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten und als Nachweis im Rahmen von Prüfungen.
Vorteile für das Unternehmen
Arbeitsmedizinische Vorsorgen bieten Unternehmen zahlreiche Vorteile. Sie tragen nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter bei, sondern helfen auch, Ausfallzeiten zu reduzieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen können Arbeitsbedingungen verbessert und die Mitarbeiterzufriedenheit gesteigert werden. Langfristig sparen Unternehmen Kosten, indem sie Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vermeiden. Diese Vorteile zeigen, dass arbeitsmedizinische Vorsorgen nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine sinnvolle Investition in die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter sind.
Frühzeitige Erkennung von Gesundheitsrisiken
Arbeitsbedingte Erkrankungen und Belastungen werden rechtzeitig erkannt – bevor es zu Ausfällen kommt.
Reduzierung von Krankheits- und Ausfallzeiten
Vorsorgen helfen, Erkrankungen vorzubeugen und langfristige Fehlzeiten deutlich zu reduzieren.
Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
Unternehmen erfüllen ihre Pflichten nach ArbMedVV und Arbeitsschutzgesetz rechtssicher und nachvollziehbar.
Steigerung der Leistungsfähigkeit
Gesunde Mitarbeitende sind motivierter, konzentrierter und produktiver – ein Gewinn für das gesamte Unternehmen.
Stärkung des Arbeitgeberimages
Gesundheitsförderung zeigt Wertschätzung gegenüber der Belegschaft und macht Unternehmen attraktiver für Fachkräfte.
Persönliche Gesundheitsberatung für Mitarbeitende
Die Untersuchungen bieten Raum für individuelle Fragen und stärken das Gesundheitsbewusstsein.
Verbesserung von Arbeitsbedingungen
Ergebnisse aus den Vorsorgen fließen in die Gestaltung ergonomischer und sicherer Arbeitsplätze ein.
Vertraulicher Umgang mit sensiblen Daten
Alle Informationen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht – für maximale Sicherheit und Vertrauen.
Mit dieser umfassenden Erläuterung zu Arbeitsmedizinischen Vorsorgen haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.
Häufige Fragen (FAQ)
Pflichtvorsorge: Muss vom Arbeitgeber veranlasst werden, wenn bestimmte Gefährdungen vorliegen (z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Atemschutz). Ohne Teilnahme darf die Tätigkeit nicht ausgeübt werden.
Angebotsvorsorge: Der Arbeitgeber muss sie anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Typisch z. B. bei Bildschirmarbeitsplätzen oder Tätigkeiten mit gelegentlichem Hautkontakt zu Gefahrstoffen.
Wunschvorsorge: Kann ein Mitarbeiter freiwillig einfordern, wenn er gesundheitliche Bedenken hinsichtlich seiner Tätigkeit hat.
Nur ein Betriebsarzt mit entsprechender arbeitsmedizinischer Fachkunde darf arbeitsmedizinische Vorsorgen durchführen. Die Beratung erfolgt vertraulich, Diagnosen werden nicht an den Arbeitgeber weitergegeben.
Nein. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den individuellen Tätigkeiten. Nur wenn bestimmte Risiken bestehen, sind Vorsorgen erforderlich – nicht jede Vorsorge ist für jeden Arbeitsplatz vorgeschrieben.
Das hängt von der Art der Tätigkeit und der Vorsorge ab. Der Betriebsarzt legt den Rhythmus fest – häufig zwischen 1 bis 3 Jahren , abhängig von Risiko und gesetzlicher Vorgabe.
Die Kosten übernimmt immer der Arbeitgeber – auch bei Angebots- oder Wunschvorsorgen. Für die Beschäftigten ist die Teilnahme kostenlos und zählt als Arbeitszeit.
Buchung von Vorsorgen
Um die arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiter so einfach wie möglich zu gestalten, bieten wir ein benutzerfreundliches Online-Buchungsformular an. Hier können Sie schnell und unkompliziert Termine für die notwendigen Untersuchungen anfragen: