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Arbeitsmedizinische Untersuchung durch Ihren Betriebsarzt
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend – aber auch ein aktives Signal für gelebten Gesundheitsschutz. Als erfahrener Partner für die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen unterstützt AMUSA Sie dabei, alle Vorgaben rechtskonform umzusetzen und gleichzeitig das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Unsere Betriebsärzte sind bundesweit im Einsatz – direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Partnerzentren.
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WISSEN
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische Untersuchung – oft auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung oder betriebsärztliche Untersuchung genannt – dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Ziel ist es, festzustellen, ob Mitarbeitende gesundheitlich für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind – und wie man Risiken am Arbeitsplatz vermeiden oder minimieren kann.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge – was ist was?
Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge – AMUSA unterstützt Sie bei der Einordnung und Dokumentation und stellt sicher, dass Sie Ihrer Arbeitgeberpflicht effizient und rechtssicher nachkommen:
Pflichtvorsorge
Gesetzlich vorgeschrieben bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (z. B. Atemschutz, Biostoffe, Lärm)
Angebotsvorsorge
Muss vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden (z. B. bei Bildschirmarbeit oder Nachtarbeit)
Wunschvorsorge
Freiwillige Vorsorge auf Wunsch der Mitarbeitenden – auch ohne konkreten Anlass
Was wird bei einer betriebsärztlichen Untersuchung konkret geprüft?
Die Inhalte richten sich nach Tätigkeit und Gefährdung – hier einige Beispiele:
Bildschirmarbeit (G37): Sehtest, Beratung zur Haltung & Ergonomie
Atemschutz (G26): Lungenfunktion, ggf. Belastungs-EKG
Maschinen-/Fahrzeugführung (G25): Reaktionsfähigkeit, Seh-/Hörvermögen, EKG
Gefahrstoffexposition: Labor (z. B. Blutwerte), Hautuntersuchung
Typische Anlässe für betriebsärztliche Untersuchungen:
Jede arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgt individuell – je nach Branche, Tätigkeit und gesetzlicher Vorgabe.
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Wichtig
Vorsorge oder Eignung? Rechtlich ein sensibler Unterschied
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist keine „Tauglichkeitsprüfung“. Der Betriebsarzt beurteilt, ob jemand aus gesundheitlicher Sicht die Tätigkeit unter den gegebenen Bedingungen ausüben kann – nicht ob die Person generell „geeignet“ ist.
Wichtig:
- Keine Diagnosen an den Arbeitgeber
- Keine Ausschlussentscheidung – sondern Empfehlung
- Datenschutz und Schweigepflicht stehen an erster Stelle
Warum sind arbeitsmedizinische Untersuchungen mehr als nur Pflicht?
Viele Unternehmen empfinden arbeitsmedizinische Vorsorgen als bürokratische Last. Doch richtig umgesetzt, bieten sie konkrete Vorteile:
- Frühzeitige Gesundheitsförderung
- Reduktion von Krankentagen
- Erhöhte Mitarbeitermotivation
- Stärkere Arbeitgebermarke
- Rechtssicherheit bei Behördenprüfungen
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung ab?
Die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen erfolgt vollständig DSGVO-konform und wird ärztlich dokumentiert.
Vorgespräch & Anamnese
Erhebung medizinischer und arbeitsplatzbezogener Informationen
Körperliche Untersuchung
je nach Vorsorge z. B. Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Labor
Individuelle Beratung & Ergebnisrückmeldung
Zum Arbeitsplatz, Verhalten, Risiken & Prävention. Sie erhalten eine qualifizierte arbeitsmedizinische Beurteilung (keine Diagnosen!)
Jetzt Termin zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sichern
Sie suchen einen Betriebsarzt in der Nähe oder möchten Ihre betrieblichen Vorsorgen neu aufstellen? AMUSA bietet Ihnen individuelle Pakete für Ihre Branche – transparent, rechtskonform und unkompliziert.
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Wir prüfen Ihre aktuelle Betreuungslage und erstellen ein Angebot, das zu Ihrem Unternehmen passt.
Schritt 1
Angebot anfordern
Geben Sie Ihre Daten im Formular ein ‒ In weniger als zwei Minuten wissen wir, wie wir Ihnen helfen können.
Schritt 2
Individuelles Leistungsangebot erhalten
Wir prüfen Ihre Anforderungen und senden Ihnen ein individuelles Angebot – meist noch am selben Tag.
Schritt 3
Betreuung starten
Ab Ihrer Freigabe übernehmen wir – Termine, Dokumentation, gesetzliche Nachweise.
Schritt 4
Rechtssicherheit erhalten
Sie erhalten eine nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation – klar, strukturiert und zuverlässig.
Seit über 30 Jahren für Sie im Einsatz
Seit 1992 – bewährtes Familienunternehmen
AMUSA ist kein gesichtsloser Konzern – sondern ein inhabergeführtes Familienunternehmen, das mit Herzblut für seine Kunden da ist.Wir stehen für Verbindlichkeit statt Vertriebssprache, für klare Aussagen statt unklarer Angebote und für ein echtes Miteinander – intern wie extern.
Genau deshalb bleiben unsere Kunden im Schnitt 15 Jahre bei uns:
Ehrliche Beratung auf Augenhöhe – wir sagen, was wirklich nötig ist und was nicht
Feste Ansprechpartner – über viele Jahre hinweg
Pragmatische Lösungen aus der Praxis – nicht aus der Schublade
Schnelle Reaktion statt langsamer Prozesse – weil wir persönlich Verantwortung übernehmen
Loren Agular
Geschäftsführerin & Fachkraft für Arbeitssicherheit
Ihre Vorteile mit AMUSA
- Bundesweiter Einsatz erfahrener Fachärzte
- Keine Anfahrts- oder Verwaltungskosten
- Termingarantie binnen 14 Tagen
- Digitale Dokumentation & Vorsorgeverwaltung
- Individuelle Betreuung nach Branche und Standortstruktur
- Langfristige arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen
Einige Kundenstimmen
FAQs ‒ Häufig gestellte Fragen
Immer dann, wenn besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen – z. B. bei Lärm, Atemschutz oder Nachtarbeit. Die Pflicht ist in der ArbMedVV geregelt.
Die sogenannten G-Untersuchungen (z. B. G25, G37, G41) sind praxisnahe Bezeichnungen für standardisierte Vorsorgen. Sie folgen der ArbMedVV und orientieren sich an konkreten Gefährdungen.
Grundsätzlich der Arbeitgeber. Vorsorgen sind Teil der gesetzlichen Arbeitgeberpflicht nach § 3 ArbSchG und dürfen nicht auf die Beschäftigten übertragen werden.
Ja – arbeitsmedizinische Vorsorge ist Arbeitszeit. Auch Reise- und Wartezeiten müssen grundsätzlich angerechnet werden.
Teile der Vorsorge – etwa das Vorgespräch oder Beratung – können per Videotermin erfolgen. Körperliche Untersuchungen müssen weiterhin vor Ort durchgeführt werden.
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab – in der Praxis meist alle 1–3 Jahre. AMUSA erinnert Sie auf Wunsch automatisch an fällige Untersuchungen.
Nur die arbeitsmedizinische Beurteilung („geeignet“, „mit Einschränkung“, „nicht geeignet“). Diagnosen, Laborwerte oder sonstige medizinische Details unterliegen der Schweigepflicht.
In der Regel innerhalb von 7–14 Tagen. Für dringende Fälle bieten wir Express-Termine oder mobile Betriebsärzt*innen an.