Arbeitsmedizinische Untersuchung durch Ihren Betriebsarzt – rechtssicher, menschlich & bundesweit
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend – aber auch ein aktives Signal für gelebten Gesundheitsschutz. Als erfahrener Partner für die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen unterstützt AMUSA Sie dabei, alle Vorgaben rechtskonform umzusetzen und gleichzeitig das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Unsere Betriebsärzte sind bundesweit im Einsatz – direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Partnerzentren.
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische Untersuchung – oft auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung oder betriebsärztliche Untersuchung genannt – dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Ziel ist es, festzustellen, ob Mitarbeitende gesundheitlich für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind – und wie man Risiken am Arbeitsplatz vermeiden oder minimieren kann.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge – was ist was?
Betriebsärztliche Vorsorgen sind ein zentraler Baustein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen. Sie helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge:
- Pflichtvorsorge: gesetzlich vorgeschrieben bei Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen (z. B. Atemschutz, Biostoffe, Lärm)
- Angebotsvorsorge: muss vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden (z. B. bei Bildschirmarbeit oder Nachtarbeit)
- Wunschvorsorge: freiwillige Vorsorge auf Wunsch der Mitarbeitenden – auch ohne konkreten Anlass
AMUSA unterstützt Sie bei der Einordnung und Dokumentation – und stellt sicher, dass Sie Ihrer Arbeitgeberpflicht effizient und rechtssicher nachkommen. Nicht jede Vorsorgen ist für Ihr Unternehmen notwendig oder muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu gerne beim ersten Termin ausgiebig und hält die wesentlichen Faktoren in einer Vorsorgekartei fest:
Pflichtvorsorge (§ 4 ArbmedVV)
Arbeitgeber muss zwingend veranlassen, z. B. bei Lärm (G20), Umgang mit Gefahrstoffen (G26).
Verpflichtend vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten
Angebotsvorsorge (§ 5 ArbmedVV)
Arbeitgeber muss aktiv informieren und anbieten, Beschäftigte entscheiden über freiwillige Teilnahme, z. B. Bildschirmarbeitsplatz (G37).
Wunschvorsorge (§ 6 ArbmedVV)
Beschäftigte können sie selbst verlangen, wenn gesundheitliche Beschwerden durch die Arbeit vermutet werden, z. B. bei häufigem Heben schwerer Lasten.
Typische Anlässe für betriebsärztliche Untersuchungen:
Jede arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgt individuell – je nach Branche, Tätigkeit und gesetzlicher Vorgabe.
- Arbeiten an Bildschirmarbeitsplätzen (z. B. G37)
- Fahr- und Steuerungstätigkeiten (z. B. G25)
- Umgang mit Atemschutzgeräten (z. B. G26)
- Arbeiten mit Gefahrstoffen, Lärm, Hitze oder Erschütterung
- Tätigkeiten mit erhöhter körperlicher oder psychischer Belastung
Praxisbeispiel 1 – G37 bei Verwaltungsmitarbeitenden
Ein öffentlicher Träger ließ 60 Bildschirmarbeitsplätze untersuchen. Unser Betriebsarzt führte die G37-Untersuchungen vor Ort durch und beriet gleichzeitig zur ergonomischen Optimierung der Arbeitsplätze.
Ergebnis: weniger Verspannungsbeschwerden, hohe Akzeptanz bei den Mitarbeitenden – und vollständige Rechtskonformität ohne Mehraufwand für die Verwaltung.

Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung ab?
- Vorgespräch & Anamnese – Erhebung medizinischer und arbeitsplatzbezogener Informationen
- Körperliche Untersuchung – je nach Vorsorge z. B. Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Labor
- Individuelle Beratung – zum Arbeitsplatz, Verhalten, Risiken & Prävention
- Ergebnisrückmeldung – Sie erhalten eine qualifizierte arbeitsmedizinische Beurteilung (keine Diagnosen!)
Die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen erfolgt vollständig DSGVO-konform und wird ärztlich dokumentiert.
Praxisbeispiel 2 – Flexible Betreuung in der Logistik
Ein Logistikunternehmen hatte wiederholt Schwierigkeiten, kurzfristig Betriebsarzt-Termine für neue Mitarbeitende zu bekommen. AMUSA stellte eine mobile Betreuung bereit: Innerhalb von 48 Stunden konnten G25-Untersuchungen für Gabelstaplerfahrer durchgeführt werden. Ergebnis: keine Verzögerung im Onboarding, zufriedene Teamleitungen – und ein klar strukturierter Prozess für künftige Neueinstellungen.
Was wird bei einer betriebsärztlichen Untersuchung konkret geprüft?
Die Inhalte richten sich nach Tätigkeit und Gefährdung – hier einige Beispiele:
Tätigkeit
Bildschirmarbeit (G37)
Mögliche Untersuchungsteile
Sehtest, Beratung zur Haltung & Ergonomie
Atemschutz (G26)
Lungenfunktion, ggf. Belastungs-EKG
Maschinen-/Fahrzeugführung (G25)
Reaktionsfähigkeit, Seh-/Hörvermögen, EKG
Gefahrstoffexposition
Labor (z. B. Blutwerte), Hautuntersuchung
In vier einfachen Schritten zur Rechtssicherheit
Schritt 1
Angebot anfordern
Geben Sie Ihre Daten im Formular ein ‒ In weniger als zwei Minuten wissen wir, wie wir Ihnen helfen können.
Schritt 2
Individuelles Leistungsangebot erhalten
Wir prüfen Ihre Anforderungen und senden Ihnen ein individuelles Angebot – meist noch am selben Tag.
Schritt 3
Betreuung starten
Ab Ihrer Freigabe übernehmen wir – Termine, Dokumentation, gesetzliche Nachweise.
Schritt 4
Rechtssicherheit erhalten
Sie erhalten eine nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation – klar, strukturiert und zuverlässig.
Vorsorge oder Eignung? Rechtlich ein sensibler Unterschied
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist keine „Tauglichkeitsprüfung“. Der Betriebsarzt beurteilt, ob jemand aus gesundheitlicher Sicht die Tätigkeit unter den gegebenen Bedingungen ausüben kann – nicht ob die Person generell „geeignet“ ist.
Wichtig:
- Keine Diagnosen an den Arbeitgeber
- Keine Ausschlussentscheidung – sondern Empfehlung
- Datenschutz und Schweigepflicht stehen an erster Stelle
Warum sind arbeitsmedizinische Untersuchungen mehr als nur Pflicht?
Viele Unternehmen empfinden arbeitsmedizinische Vorsorgen als bürokratische Last. Doch richtig umgesetzt, bieten sie konkrete Vorteile:
- Frühzeitige Gesundheitsförderung
- Reduktion von Krankentagen
- Erhöhte Mitarbeitermotivation
- Stärkere Arbeitgebermarke
- Rechtssicherheit bei Behördenprüfungen
Praxisbeispiel 3 – AMUSA in der Industrie
Ein Produktionsbetrieb mit über 100 Mitarbeitenden suchte einen verlässlichen Partner für die jährlichen G-Untersuchungen. AMUSA organisierte alle Vorsorgen an einem Aktionstag mit zwei Betriebsärzten. Das Ergebnis: Minimale Ausfallzeiten, messbare Zufriedenheit bei der Belegschaft – und ein digitales Vorsorgeprotokoll, jederzeit einsehbar.
Wichtige Punkte bei der Zusammenarbeit
Bei der Auswahl eines arbeitsmedizinischen Partners sollten Sie genau hinsehen. Nicht jeder Anbieter bietet die gleiche Qualität, Flexibilität und Transparenz. Achten Sie deshalb auf folgende Aspekte:
✅ Zertifizierung & Qualifikation
Stellen Sie sicher, dass die Betriebsärzte nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sind und regelmäßig fortgebildet werden.
✅ Branchenkenntnis & Erfahrung
Ein guter Dienstleister kennt die Besonderheiten Ihrer Branche – von der Verwaltung über Produktion bis zum Gesundheitswesen – und kann Sie gezielt zu branchenspezifischen Risiken beraten.
✅ Verlässliche Erreichbarkeit & feste Ansprechpartner
Kurze Kommunikationswege, ein fester Ansprechpartner und schnelle Terminvergaben sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall nicht warten müssen.
✅ Klare Verträge & transparente Kosten
Achten Sie darauf, dass Einsatzzeiten nach DGUV V2 nachvollziehbar berechnet werden und keine versteckten Zusatzkosten entstehen – bspw. für Terminvereinbarungen oder das Anlegen in der Datenbank.
✅ Digitale Unterstützung & Dokumentation
Digitale Terminverwaltung, Online-Sprechstunden und eine klare Dokumentation der erbrachten Leistungen erleichtern Ihnen die Organisation und schaffen Sicherheit bei Audits oder Behördenkontrollen.
✅ Flexibilität bei sich ändernden Bedürfnissen
Ihr Unternehmen wächst oder verändert sich? Ein guter Dienstleister passt die Betreuung flexibel an – auch bei kurzfristigen Änderungen.
Ihre Vorteile mit AMUSA
- Bundesweiter Einsatz erfahrener Fachärzte
- Keine Anfahrts- oder Verwaltungskosten
- Termingarantie binnen 14 Tagen
- Digitale Dokumentation & Vorsorgeverwaltung
- Individuelle Betreuung nach Branche und Standortstruktur
- Langfristige arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen
Jetzt Termin zur arbeitsmedizinischen Untersuchung sichern
Sie suchen einen Betriebsarzt in der Nähe oder möchten Ihre betrieblichen Vorsorgen neu aufstellen? AMUSA bietet Ihnen individuelle Pakete für Ihre Branche – transparent, rechtskonform und unkompliziert.
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung!
Wir prüfen Ihre aktuelle Betreuungslage und erstellen ein Angebot, das zu Ihrem Unternehmen passt.
FAQ – Häufige Fragen zur arbeitsmedizinischen Untersuchung
Immer dann, wenn besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen – z. B. bei Lärm, Atemschutz oder Nachtarbeit. Die Pflicht ist in der ArbMedVV geregelt.
Die sogenannten G-Untersuchungen (z. B. G25, G37, G41) sind praxisnahe Bezeichnungen für standardisierte Vorsorgen. Sie folgen der ArbMedVV und orientieren sich an konkreten Gefährdungen.
Grundsätzlich der Arbeitgeber. Vorsorgen sind Teil der gesetzlichen Arbeitgeberpflicht nach § 3 ArbSchG und dürfen nicht auf die Beschäftigten übertragen werden.
Ja – arbeitsmedizinische Vorsorge ist Arbeitszeit. Auch Reise- und Wartezeiten müssen grundsätzlich angerechnet werden.
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab – in der Praxis meist alle 1–3 Jahre. AMUSA erinnert Sie auf Wunsch automatisch an fällige Untersuchungen.
Nur die arbeitsmedizinische Beurteilung („geeignet“, „mit Einschränkung“, „nicht geeignet“). Diagnosen, Laborwerte oder sonstige medizinische Details unterliegen der Schweigepflicht.
Teile der Vorsorge – etwa das Vorgespräch oder Beratung – können per Videotermin erfolgen. Körperliche Untersuchungen müssen weiterhin vor Ort durchgeführt werden.
In der Regel innerhalb von 7–14 Tagen. Für dringende Fälle bieten wir Express-Termine oder mobile Betriebsärzt*innen an.
1️⃣ Kontakt & Analyse:
Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.
2️⃣ Planung & Organisation:
Wir planen alle Termine & Einsätze mit Ihnen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei.
3️⃣ Regelmäßige Betreuung:
Termine vor Ort oder digital verlaufen planmäßig, reibungslos & zuverlässig.
Transparente Kosten & faire Verträge.
Hochqualifiziertes, deutschlandweites Betriebsarzt-Team
Persönliche Betreuung als inhabergeführtes Familienunternehmen
Digitale Terminverwaltung & schnelle Terminvergabe