G25-Vorsorge – Arbeitsmedizinische Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Sicher unterwegs – G25-Vorsorge für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten

Die G25-Vorsorge schützt Mitarbeitende vor gesundheitlichen Einschränkungen, die ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten. Sie ist für die Sicherheit im Betrieb entscheidend, da sie Unfälle vorbeugt und die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten gewährleistet. Außerdem erfüllt die Vorsorge gesetzliche Vorgaben und unterstützt Unternehmen dabei, Arbeitsunfälle zu minimieren und die rechtlichen Pflichten zu erfüllen.

Das Wichtigste in Kürze

1️⃣ Gesundheitsprüfung: Feststellung der körperlichen und geistigen Eignung für Steuerungs- und Überwachungstätigkeiten.

2️⃣ Pflichtvorsorge: Pflicht ab Aufnahme der Tätigkeit und bei regelmäßiger Wiederholung, gemäß ArbMedVV.

3️⃣ Prävention: Reduzierung von Unfallrisiken, Schutz von Mitarbeitenden und Unternehmen.

So gehen Sie vor

1️⃣ Gefährdungsbeurteilung erstellen: 

Prüfen, welche Mitarbeitenden Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen bedienen oder überwachen und wie hoch die damit verbundenen Risiken sind.

2️⃣ Vorsorgepflicht prüfen: 

Pflichtvorsorge für alle, die regelmäßig solche Tätigkeiten ausführen; ggf. Angebotsvorsorge bei gelegentlicher Tätigkeit.

3️⃣Termin mit Betriebsarzt vereinbaren: 

Der Betriebsarzt führt die Untersuchung durch, berät zu Schutzmaßnahmen und dokumentiert die Ergebnisse.

Das Wichtigste auf einen Blick

Die G25-Vorsorge ist eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung für Mitarbeitende, die regelmäßig Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen steuern oder überwachen. Sie stellt sicher, dass die körperliche und geistige Eignung vorhanden ist, um diese Tätigkeiten sicher auszuführen. Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Betrieb zu erhöhen.

Typische Berufsgruppen sind LKW-Fahrer, Busfahrer, Kranführer, Gabelstaplerfahrer und Produktionsmitarbeitende, die Maschinen überwachen.

Wann ist die G25-Vorsorge Pflicht?

Die G25-Vorsorge ist in den meisten Fällen eine Pflichtvorsorge gemäß §5 ArbMedVV. Mitarbeitende, die regelmäßig Fahrzeuge oder Maschinen steuern oder überwachen, müssen die Untersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Eine Angebotsvorsorge kann für gelegentliche Tätigkeiten, etwa im Rahmen von Aushilfstätigkeiten, angeboten werden. Zudem besteht die Möglichkeit einer Wunschvorsorge nach §11 ArbMedVV, wenn Mitarbeitende gesundheitliche Bedenken haben oder sich unsicher fühlen, auch wenn formal keine Pflicht besteht.

Was wird bei der G25-Vorsorge untersucht?

Anamnese und Eingangsuntersuchung: Der Betriebsarzt beginnt mit der Erhebung der Krankengeschichte, bestehender Erkrankungen und Medikamenteneinnahme. Dabei wird auch die bisherige Erfahrung mit Fahr- und Steueraufgaben erfragt, um individuelle Risikofaktoren frühzeitig zu erkennen.

Körperliche und funktionelle Untersuchung: Es werden Seh- und Hörtests, Blutdruck- und Herz-Kreislauf-Kontrolle sowie Beweglichkeit, Reaktionsfähigkeit und Konzentration geprüft. Ziel ist es, die körperliche und geistige Eignung für das sichere Steuern oder Überwachen von Fahrzeugen und Maschinen zu gewährleisten.

Beratung, Empfehlung und Dokumentation: Im Abschlussgespräch gibt der Arzt Hinweise zu eventuellen Einschränkungen oder erforderlichen Maßnahmen. Alle Ergebnisse werden dokumentiert, und der Arbeitgeber erhält eine Teilnahmebescheinigung für die Archivierung.

Was kostet eine Fahrsteuertätigkeit-Vorsorge?

Die G25-Untersuchung kostet in der Regel zwischen 100 und 150 €, abhängig von Umfang, Anbieter und Region. Bei mobilen Terminen im Betrieb können zusätzlich Anfahrts- oder Organisationskosten anfallen. Die Kosten werden vom Arbeitgeber übernommen, sodass für die Mitarbeitenden keine Auslagen entstehen.

Wie oft brauche ich eine G25-Vorsorge?

Standardmäßig wird die G25-Vorsorge alle 36 Monate wiederholt. Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder ärztlichem Hinweis kann eine frühere Wiederholung erforderlich sein. Besonders ältere Mitarbeitende oder Personen mit bestehenden Erkrankungen können von verkürzten Intervallen profitieren, um die Fahreignung kontinuierlich sicherzustellen.

Angebot-, Wunsch- oder Pflichtvorsorgen?

Pflichtvorsorge (§ 4 ArbmedVV)

Mitarbeitende, die regelmäßig Fahrzeuge, Maschinen oder Überwachungsanlagen steuern, müssen die G25-Vorsorge  vor Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen durchführen lassen. Auch bei Änderungen der Arbeitsaufgaben oder bekannten gesundheitlichen Risiken ist eine Pflichtvorsorge erforderlich.

Angebotsvorsorge (§ 5 ArbmedVV)

Für Beschäftigte, die nur gelegentlich  Fahrzeuge oder Maschinen bedienen, sollte eine Vorsorge angeboten werden. Dies ist insbesondere bei Aushilfstätigkeiten oder kurzfristigen Vertretungen sinnvoll.

Wunschvorsorge (§ 6 ArbmedVV)

Mitarbeitende können die Untersuchung auf eigenen Wunsch in Anspruch nehmen, etwa bei gesundheitlicher Unsicherheit. Außerdem wird die G25-Vorsorge häufig als  Einstellungsuntersuchung durchgeführt, um die Eignung neuer Mitarbeitender vor Beginn der Tätigkeit festzustellen.

Fallbeispiele

🧍‍♂️ Fall: LKW-Fahrer Leon
Leon, 42, fährt seit 15 Jahren LKW im Fernverkehr. Bei der G25-Untersuchung wurde ein erhöhter Blutdruck festgestellt. Dank gezielter ärztlicher Behandlung konnte er weiterhin sicher arbeiten, und seine Fahreignung wurde uneingeschränkt bestätigt.

🧍‍♀️ Fall: Produktionsmitarbeiterin Mia
Mia überwacht Maschinen in einer Fertigungshalle. Die Untersuchung zeigte eine kurzzeitige Sehschwäche. Nach Anpassung der Sehhilfe und Arbeitsplatzgestaltung kann Mia weiterhin sicher und effektiv arbeiten.

Mehrwert für Mitarbeitende & Unternehmen

Für Mitarbeitende bedeutet die G25-Vorsorge Sicherheit und Schutz am Arbeitsplatz. Sie erhalten eine individuelle medizinische Beratung, werden über mögliche Einschränkungen informiert und können ihre Aufgaben mit gutem Gewissen und gesundheitlicher Absicherung ausführen. Für Unternehmen ist die Vorsorge ein wesentliches Instrument zur Unfallvermeidung, Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und Reduzierung von Ausfallzeiten. Gleichzeitig stärkt sie das betriebliche Gesundheitsmanagement und die Mitarbeiterzufriedenheit.

Rechtliche Anforderungen & Dokumentation

✅ Die G25-Vorsorge unterliegt den Vorgaben des ArbMedVV (§5 Pflichtvorsorge) und des Arbeitsschutzgesetzes (§3, §5).

✅ Berücksichtigung berufsgenossenschaftlicher Regelwerke wie DGUV Vorschrift 2 und den spezifischen G25-Richtlinien ist verpflichtend.

✅ Alle medizinischen Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und verbleiben ausschließlich beim Arzt.

✅ Arbeitgeber erhalten eine formale Teilnahmebescheinigung zur Archivierung.

✅ Die Teilnahme der Mitarbeitenden muss dokumentiert werden, um rechtliche Vorgaben und Audit-Nachweise zu erfüllen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wer muss die G25-Vorsorge durchführen lassen?

Alle Mitarbeitenden, die regelmäßig Fahrzeuge, Maschinen oder Anlagen steuern oder überwachen.

Wie oft ist die Vorsorge erforderlich?

Regelmäßig alle 36 Monate; bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder ärztlichem Hinweis kann eine frühere Untersuchung notwendig sein.

Was beinhaltet die Untersuchung?

Die Untersuchung umfasst Anamnese, körperliche Tests, Seh- und Hörprüfungen, Konzentrations- und Reaktionstests sowie ärztliche Beratung zu Einschränkungen oder Freigaben.

Wer trägt die Kosten?

Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber, sodass Mitarbeitende keine Auslagen haben.

Welche Vorteile bietet die G25-Vorsorge?

Sie schützt Mitarbeitende, beugt Unfällen vor, erfüllt gesetzliche Vorgaben und reduziert Ausfallzeiten im Unternehmen.

Sind meine Daten geschützt?

Ja, alle medizinischen Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Teilnahmebescheinigung.

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