Rund 68% der Klein- und Kleinbetriebe sind betriebsärztlich nicht betreut.

Dies liegt nicht primär im Personalmangel von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, sondern zu einem Großteil auch an der mangelnden Kenntnis der Unternehmer über die Regelungen und die Angebote des Arbeitsschutzes. 

Gerne möchten wir Ihnen anbieten, diese Wissenslücke zu schließen und somit nicht nur die rechtlichen Regulatorien zu erfüllen, sondern darüberhinaus auch noch für bessere Arbeitsbedingungen und somit glücklichere Mitarbeiter zu sorgen. 

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Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz.

Die Grundbetreuung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen und umfasst grundlegende Aufgaben, die für alle Betriebe verpflichtend sind. Für die Grundbetreuung stehen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit feste Zeitkontingente seitens des Gesetzgebers zur Verfügung.  Diese Einsatzzeiten sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Zuordnung des Betriebs zu einer bestimmten Betreuungsgruppe.

Die Grundbetreuung stellt sicher, dass ein allgemeines Niveau an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gewährleistet wird und bildet die Basis für eine weitergehende, betriebsspezifische Betreuung.

Hier sind die wesentlichen Aspekte der Grundbetreuung:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Identifikation von Gefährdungen.
  2. Grundlegende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Umsetzung von Verhältnis- und Verhaltensprävention.
  3. Organisation und Integration: Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und deren Integration in die Führungstätigkeit.
  4. Untersuchung nach Ereignissen: Analyse von Arbeitsunfällen und Vorfällen zur Vermeidung zukünftiger Risiken.
  5. Allgemeine Beratung: Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten.
  6. Dokumentation und Meldepflichten: Erstellung und Pflege von Dokumentationen sowie Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.
  7. Mitwirkung in Besprechungen: Teilnahme an betrieblichen Besprechungen zur Förderung des Arbeitsschutzes.
  8. Selbstorganisation: Eigenständige Planung und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Konkrete Praxisbeispiele

  • Teilnahme an ASA Sitzung
  • Sichtung des aktuellen Zustands/ von Unterlagen
  • Allgemeine Beratung per Telefon/ Mail/ Video /vor Ort 
  • Besprechung mit den Mitarbeitern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Neuerungen
  • Kurzfristiger telefonischer Austausch bei akuter Problemstellung
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Austausch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Unterweisung 
  • Kaufberatungen
  • Arbeitsplatz- und Betriebsbegehung

Gesetzliche Vorgaben und Aufgabenbereiche

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße (ab einem Beschäftigten) oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert und gerne ergänzen wir diese zur Veranschaulichung um ein Beispiel:

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung:

  • Beispiel: Ein Unternehmen führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dabei, Arbeitsplätze zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen, wie z.B. das Bereitstellen von Schutzausrüstung oder das Anpassen von Arbeitsabläufen.

Verhältnisprävention:

  • Beispiel: Ein Betrieb führt ergonomische Arbeitsplätze ein, um körperliche Belastungen zu reduzieren. Dies könnte die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und ergonomischen Stühlen umfassen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.

Verhaltensprävention:

  • Beispiel: Ein Unternehmen organisiert Schulungen zur sicheren Nutzung von Maschinen. Mitarbeiter lernen, wie sie Maschinen korrekt bedienen und welche Sicherheitsvorkehrungen sie beachten müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit:

  • Beispiel: Ein Betrieb implementiert ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Führungskräfte werden geschult, wie sie Sicherheitsmaßnahmen in ihre tägliche Arbeit integrieren und die Sicherheitskultur im Unternehmen fördern können.

Untersuchung nach Ereignissen:

  • Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln. Ein Betriebsarzt analysiert den Vorfall, dokumentiert die Ergebnisse und schlägt Maßnahmen vor, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern.

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten:

  • Beispiel: Ein Sicherheitsbeauftragter berät das Management bei der Einführung neuer Maschinen und gibt Empfehlungen zur sicheren Installation und Nutzung. Ebenso werden Mitarbeiter über die neuen Sicherheitsvorkehrungen informiert.
  • Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten:
  • Beispiel: Ein Unternehmen erstellt regelmäßig Berichte über durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen und Unfälle. Diese Dokumentation wird an die zuständigen Behörden gemeldet, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen):

  • Beispiel: In regelmäßigen Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA) diskutieren Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ Betriebsärzte über aktuelle Sicherheitsfragen und planen zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Selbstorganisation:

  • Beispiel: Ein Betriebsarzt organisiert seine Aufgaben eigenständig, plant regelmäßige Sicherheitsbegehungen und hält sich über aktuelle gesetzliche Anforderungen und Best Practices auf dem Laufenden.

Die betriebsspezifische Betreuung im Arbeitsschutz.

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten und Gefährdungen eines Betriebs. Sie wird auf die spezifischen Gefährdungen und Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten, was bedeutet, dass keine pauschalen Einsatzzeiten festgelegt werden können. Der Betreuungsumfang wird individuell ermittelt und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle aktuellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Während die Grundbetreuung allgemeine Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz abdeckt, geht die betriebsspezifische Betreuung auf besondere betriebliche Risiken und Anforderungen ein. Dies kann beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Anpassung von Arbeitsplätzen, die Durchführung spezifischer Schulungen und die Erstellung von Notfallplänen umfassen. Der Umfang und die Art der betriebsspezifischen Betreuung müssen regelmäßig überprüft und an die aktuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien oder bei Veränderungen in der Arbeitsorganisation.

Die betriebsspezifische Betreuung ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in spezifischen betrieblichen Kontexten zu gewährleisten. Die Festlegung des Betreuungsumfangs sollte in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle aktuellen Gefährdungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

  • Vorsorgen/ Vorsorgeuntersuchungen
  • Eignungsuntersuchungen 
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  •  Impfungen
  • Mutterschutzberatung
  • Präventionsprogramme
  • Auditierungen/ Zertifizierungen
  • Erste-Hilfe-Kurse
  •  Ersthelferschulungen
  •  Bildschirmarbeitsplatzbrillen
  •  Betriebliche Gesundheitstage
  • Prüfung von Arbeitsmitteln (bspw. persönlicher Schutzausrüstung)
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Erstellung von Dokumenten
  • Messung diverser Inhalte (bspw. Lärm/ Licht)
  • Gefahrstoffberatung 
  • Auditierungen/ Zertifizierungen
  • Beratungen zum Brandschutz
  • Durchführung von Brandschutzhelferausbildungen
  • Einsatz von PSAgA zur Höhenrettung
  • Ausbildung von sachkundigen Personen für PSAgA
  • Regalprüfung
  • Staplerschulungen
  • Überprüfung und bei Bedarf Reparatur der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz 
  • Schulung des sicheren Umgangs mit Hubarbeitsbühnen 
  • Ausbildung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
  • Rettung- und Fluchtwegsplanung

Beispiele der betriebsspezifischen Betreuung

Spezifische Schulungen und Unterweisungen:

  • Beispiel: In einem Chemiebetrieb werden spezielle Schulungen zur Handhabung gefährlicher Stoffe durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Risiken kennen und wissen, wie sie sich schützen können.

Anpassung von Arbeitsplätzen und -prozessen:

  • Beispiel: In einem Produktionsbetrieb werden Maschinen und Arbeitsplätze so angepasst, dass sie den ergonomischen Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen und das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen minimiert wird.

Sicherheits- und Gesundheitschecks:

  • Beispiel: Regelmäßige Gesundheitschecks für Mitarbeiter, die in Bereichen mit hoher Lärmbelastung arbeiten, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten.

Notfall- und Evakuierungspläne:

  • Beispiel: Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Notfallplänen in einem Hochhausbüro, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation sicher evakuiert werden können.

Spezifische Schutzmaßnahmen:

  • Beispiel: In einem Labor werden spezielle Schutzmaßnahmen wie Abzüge und persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt, um die Mitarbeiter vor chemischen Gefahren zu schützen.

Beratung bei speziellen Projekten:

  • Beispiel: Bei der Einführung neuer Technologien oder Produktionsverfahren wird eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen implementiert.

Untersuchung und Analyse von Arbeitsunfällen:

  • Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall in einer Fertigungshalle wird eine detaillierte Analyse durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle zu entwickeln.

Erstellung von spezifischen Sicherheitsdokumentationen:

  • Beispiel: Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in einem Forschungslabor.

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern immer nur eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

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