Rund 68% der Klein- und Kleinbetriebe sind betriebsärztlich nicht betreut.

Dies liegt nicht primär im Personalmangel von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, sondern zu einem Großteil auch an der mangelnden Kenntnis der Unternehmer über die Regelungen und die Angebote des Arbeitsschutzes.  Gerne möchten wir Ihnen anbieten, diese Wissenslücke zu schließen und somit nicht nur die rechtlichen Regulatorien zu erfüllen, sondern darüberhinaus auch noch für bessere Arbeitsbedingungen und somit glücklichere Mitarbeiter zu sorgen. 

Die Gesamtbetreuung im Arbeitsschutz ist ein essenzieller Bestandteil für jedes Unternehmen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Sie setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Während die Grundbetreuung allgemeine, festgelegte Maßnahmen umfasst, richtet sich die betriebsspezifische Betreuung nach den individuellen Gefährdungen und Anforderungen des jeweiligen Betriebs. Für Unternehmen ist die Gesamtbetreuung von großer Bedeutung, da sie nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch dazu beiträgt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Eine gut organisierte Arbeitsschutzbetreuung fördert zudem das Wohlbefinden der Mitarbeiter und kann langfristig die Produktivität und Zufriedenheit im Unternehmen steigern.

GRUNDBETREUUNG
BETRIEBSSPEZIFISCHE BETREUUNG

Kurzvorstellung unserer Leistungspakete im Arbeitsschutz

Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben haben wir Ihnen attraktive Betreuungspakete für die betriebsärztliche und/ oder sicherheitstechnische Betreuung zusammengestellt. Damit Sie sich sorgenfrei Ihrer Kerntätigkeit widmen können.

Sicherheits-Starter-Paket

Die Grundbetreuung umfasst grundlegende Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit im Betrieb.

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Experten bewerten die Arbeitsbedingungen und identifizieren bei Betriebsbegehungen potenzielle Gefahren.

Beratung zu grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Sowohl präventive Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen als auch Verhaltensprävention werden in Sprechstunden & Unterweisungen erarbeitet.

Erstellung von Dokumentationen und Erfüllung von Meldepflichten: Alle notwendigen Unterlagen werden professionell erstellt und verwaltet.

Allgemeine Beratung: Arbeitgeber, Führungskräfte und Beschäftigte erhalten umfassende Beratung zu Arbeitsschutzthemen und es finden regelmäßige ASA-Sitzungen statt.

Individuell-Schutz-Paket

Die betriebsspezifische Betreuung berücksichtigt die individuellen Besonderheiten und Gefährdungen des Betriebs.

Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen: Experten analysieren besondere Risiken, die in dem Betrieb auftreten können und übernehmen die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung zu 100%. 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen: Regelmäßige Untersuchungen zur Gesundheitsvorsorge der Mitarbeiter durch Betriebsärzte.

Beratung bei betrieblichen Veränderungen: Unterstützung bei der Einführung neuer Maschinen, Stoffe und Arbeitsverfahren.

Rundum-Sorglos-Paket

Die Gesamtbetreuung bietet einen allumfassenden Schutz und Betreuung für den Betrieb.

Komplettbetreuung: Kombiniert alle Inhalte der beiden Optionen und bietet Ihnen maximale Sicherheit & Komfort.

Die Grundbetreuung im Arbeitsschutz.

Die Grundbetreuung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen und umfasst grundlegende Aufgaben, die für alle Betriebe verpflichtend sind. Für die Grundbetreuung stehen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit feste Zeitkontingente seitens des Gesetzgebers zur Verfügung.  Diese Einsatzzeiten sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Zuordnung des Betriebs zu einer bestimmten Betreuungsgruppe.

Die Grundbetreuung stellt sicher, dass ein allgemeines Niveau an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gewährleistet wird und bildet die Basis für eine weitergehende, betriebsspezifische Betreuung.

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße (ab einem Beschäftigten) oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert und gerne ergänzen wir diese zur Veranschaulichung um ein Beispiel:

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Beispiel: Ein Unternehmen führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dabei, Arbeitsplätze zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen, wie z.B. das Bereitstellen von Schutzausrüstung oder das Anpassen von Arbeitsabläufen.

Verhältnisprävention

Beispiel: Ein Betrieb führt ergonomische Arbeitsplätze ein, um körperliche Belastungen zu reduzieren. Dies könnte die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und ergonomischen Stühlen umfassen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.

Verhaltensprävention

Beispiel: Ein Unternehmen organisiert Schulungen zur sicheren Nutzung von Maschinen. Mitarbeiter lernen, wie sie Maschinen korrekt bedienen und welche Sicherheitsvorkehrungen sie beachten müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Führungstätigkeit

Beispiel: Ein Betrieb implementiert ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Führungskräfte werden geschult, wie sie Sicherheitsmaßnahmen in ihre tägliche Arbeit integrieren und die Sicherheitskultur im Unternehmen fördern können.

Untersuchung nach Ereignissen

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln. Ein Betriebsarzt analysiert den Vorfall, dokumentiert die Ergebnisse und schlägt Maßnahmen vor, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern.

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten

Beispiel: Ein Sicherheitsbeauftragter berät das Management bei der Einführung neuer Maschinen und gibt Empfehlungen zur sicheren Installation und Nutzung. Ebenso werden Mitarbeiter über die neuen Sicherheitsvorkehrungen informiert.

Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten

Beispiel: Ein Unternehmen erstellt regelmäßig Berichte über durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen und Unfälle. Diese Dokumentation wird an die zuständigen Behörden gemeldet, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)

Beispiel: In regelmäßigen Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA) diskutieren Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ Betriebsärzte über aktuelle Sicherheitsfragen und planen zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Selbstorganisation

Beispiel: Ein Betriebsarzt organisiert seine Aufgaben eigenständig, plant regelmäßige Sicherheitsbegehungen und hält sich über aktuelle gesetzliche Anforderungen und Best Practices auf dem Laufenden.

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße (ab einem Beschäftigten) oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch). Sie bildet die Basis für eine sichere Arbeit in Ihrem Unternehmen.

Die betriebsspezifische Betreuung im Arbeitsschutz.

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten und Gefährdungen eines Betriebs. Sie wird auf die spezifischen Gefährdungen und Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten, was bedeutet, dass keine pauschalen Einsatzzeiten festgelegt werden können. Der Betreuungsumfang wird individuell ermittelt und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle aktuellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Während die Grundbetreuung allgemeine Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz abdeckt, geht die betriebsspezifische Betreuung auf besondere betriebliche Risiken und Anforderungen ein. Dies kann beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Anpassung von Arbeitsplätzen, die Durchführung spezifischer Schulungen und die Erstellung von Notfallplänen umfassen. Der Umfang und die Art der betriebsspezifischen Betreuung müssen regelmäßig überprüft und an die aktuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien oder bei Veränderungen in der Arbeitsorganisation.

Die betriebsspezifische Betreuung ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in spezifischen betrieblichen Kontexten zu gewährleisten. Die Festlegung des Betreuungsumfangs sollte in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle aktuellen Gefährdungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Spezifische Schulungen und Unterweisungen

Beispiel: In einem Chemiebetrieb werden spezielle Schulungen zur Handhabung gefährlicher Stoffe durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Risiken kennen und wissen, wie sie sich schützen können.

Anpassung von Arbeitsplätzen und -prozessen

Beispiel: In einem Produktionsbetrieb werden Maschinen und Arbeitsplätze so angepasst, dass sie den ergonomischen Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen und das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen minimiert wird.

Sicherheits- und Gesundheitschecks

Beispiel: Regelmäßige Gesundheitschecks für Mitarbeiter, die in Bereichen mit hoher Lärmbelastung arbeiten, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten.

Notfall- und Evakuierungspläne

Beispiel: Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Notfallplänen in einem Hochhausbüro, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation sicher evakuiert werden können.

Spezifische Schutzmaßnahmen

Beispiel: In einem Labor werden spezielle Schutzmaßnahmen wie Abzüge und persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt, um die Mitarbeiter vor chemischen Gefahren zu schützen.

Beratung bei speziellen Projekten

Beispiel: Bei der Einführung neuer Technologien oder Produktionsverfahren wird eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen implementiert.

Untersuchung und Analyse von Arbeitsunfällen

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall in einer Fertigungshalle wird eine detaillierte Analyse durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle zu entwickeln.

Erstellung von spezifischen Sicherheitsdokumentationen

Beispiel: Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in einem Forschungslabor.

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern immer nur eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

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