
Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit für für Industrie und Produktion
Sicher produzieren. Gesundheit schützen. Gesetzliche Anforderungen erfüllen.
Gerade in Industrie- und Produktionsunternehmen treffen täglich unterschiedlichste Gefährdungen aufeinander. Maschinen, Gefahrstoffe, Lärm, Staplerverkehr, Schichtarbeit und körperlich belastende Tätigkeiten erhöhen das Risiko für Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen.
Ob Maschinenbau, Metallverarbeitung, Kunststoffindustrie, Lebensmittelproduktion oder Automobilzulieferer: Die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit sind umfangreich und müssen regelmäßig überprüft, dokumentiert und angepasst werden.
Hinzu kommen branchenspezifische Herausforderungen:
- Maschinen und automatisierte Anlagen
- Lärm und Vibrationen
- Gefahrstoffe und Stäube
- Schweißarbeiten
- Stapler- und Werksverkehr
- Schicht- und Nachtarbeit
- körperliche Belastungen
- Brand- und Explosionsgefahren
AMUSA unterstützt Industrie- und Produktionsunternehmen dabei, diese Anforderungen rechtssicher, praxisnah und mit möglichst geringem organisatorischem Aufwand umzusetzen.
Gemeinsam für Maschinenbau, Metallverarbeitung, Kunststoffindustrie, Lebensmittelindustrie, Chemische Industrie, Pharmaindustrie, Automobilzulieferer, Elektrotechnik, Verpackungsindustrie, Holzverarbeitung, Druckereien, Produktionsbetriebe, Fertigungsunternehmen, Industrieparks und Montagebetriebe.
Das Wichtigste auf einen Blick
1️⃣ Unternehmen aus Industrie und Produktion benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 und ASiG.
2️⃣ Gefährdungsbeurteilungen für Maschinen, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Arbeitsplätze und Produktionsprozesse müssen regelmäßig durchgeführt und dokumentiert werden.
3️⃣ Beschäftigte müssen regelmäßig unterwiesen werden – beispielsweise zu Maschinen, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung oder innerbetrieblichem Verkehr.
4️⃣ Je nach Tätigkeit können arbeitsmedizinische Vorsorgen wie G20, G24, G25, G26, G39 oder G40 erforderlich sein.
5️⃣ Arbeitgeber müssen Unterweisungen, Betriebsbegehungen, Vorsorgen, Prüfungen und Dokumentationen rechtssicher organisieren und nachweisen können.
Inhalt
Typische Herausforderungen in Industrie und Produktion
Maschinen & Arbeitsmittel
Produktionsanlagen, Maschinen und technische Einrichtungen gehören zu den häufigsten Gefahrenquellen in Industrieunternehmen. Unzureichende Unterweisungen oder fehlende Schutzmaßnahmen können schwerwiegende Unfälle verursachen.
Gefahrstoffe & Stäube
In vielen Produktionsbereichen kommen Kühlschmierstoffe, Chemikalien, Schweißrauche, Lacke oder andere Gefahrstoffe zum Einsatz. Diese können langfristige gesundheitliche Folgen verursachen und erfordern besondere Schutzmaßnahmen.
Lärm & körperliche Belastungen
Lärmbelastungen, manuelle Lastenhandhabung und körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten zählen zu den häufigsten Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen in der Industrie.
Schichtarbeit & psychische Belastungen
Schichtsysteme, Nachtschichten, Produktionsdruck und Personalengpässe stellen zusätzliche Belastungen für Mitarbeitende und Führungskräfte dar.
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind für Industrie und Produktion häufig besonders relevant?
G20 – Lärm
In Industrie- und Produktionsbetrieben gehören hohe Lärmbelastungen zu den häufigsten Gesundheitsrisiken. Produktionsanlagen, Pressen, Schleifmaschinen, Sägen oder andere Maschinen erzeugen oft dauerhaft hohe Schalldruckpegel.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge G20 dient dazu, lärmbedingte Gesundheitsschäden frühzeitig zu erkennen und das Hörvermögen der Mitarbeitenden langfristig zu schützen.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Metallverarbeitung
- Maschinenbau
- Kunststoffproduktion
- Holzverarbeitung
- Lebensmittelproduktion
- Fertigung und Montage
Je nach Höhe der Lärmbelastung kann eine Angebots- oder Pflichtvorsorge erforderlich sein.
G24 – Hautbelastungen und Feuchtarbeit
In vielen Produktionsbereichen kommen Kühlschmierstoffe, Öle, Reinigungsmittel, Chemikalien oder andere hautbelastende Stoffe zum Einsatz. Auch häufiges Tragen von Schutzhandschuhen kann die Haut dauerhaft belasten.
Die Vorsorge G24 hilft dabei, Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Metallbearbeitung
- Reinigungstätigkeiten
- Lebensmittelproduktion
- Chemische Produktion
- Lackierarbeiten
- Arbeiten mit Kühlschmierstoffen
Je nach Hautbelastung kann eine Angebots- oder Pflichtvorsorge erforderlich sein.
G25 – Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
In Industrieunternehmen bewegen Mitarbeitende häufig Flurförderzeuge, Kräne oder andere Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Gesundheitliche Einschränkungen können dabei die Sicherheit erheblich beeinflussen.
Die Vorsorge G25 dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die sichere Ausübung dieser Tätigkeiten zu unterstützen.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Staplerfahren
- Kranführen
- Maschinenführung
- Verladetätigkeiten
- Werksverkehr
- Anlagenüberwachung
Die Untersuchung wird häufig vom Arbeitgeber für sicherheitsrelevante Tätigkeiten gefordert.
G26 – Atemschutzgeräte
In vielen Produktionsbereichen müssen Mitarbeitende Atemschutzgeräte tragen, beispielsweise bei Staubbelastungen, Schweißarbeiten oder Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.
Die Vorsorge G26 überprüft, ob Mitarbeitende gesundheitlich für das Tragen von Atemschutz geeignet sind.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Schweißarbeiten
- Lackierarbeiten
- Schleifarbeiten
- Arbeiten mit Gefahrstoffen
- Instandhaltung
- Arbeiten in belasteten Bereichen
Sobald Atemschutz regelmäßig getragen werden muss, handelt es sich häufig um eine Pflichtvorsorge.
G39 – Schweißrauche
Beim Schweißen entstehen Rauche und Partikel, die Atemwege und Lunge langfristig belasten können. Je nach Verfahren können zusätzlich gesundheitsgefährdende Stoffe freigesetzt werden.
Die Vorsorge G39 dient dazu, gesundheitliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen und Beschäftigte langfristig zu schützen.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- MAG-Schweißen
- MIG-Schweißen
- WIG-Schweißen
- Schlosserarbeiten
- Metallbau
- Anlagenbau
Je nach Exposition kann eine Pflichtvorsorge erforderlich sein.
G40 – Krebserzeugende Gefahrstoffe
In einzelnen Produktionsbereichen können Mitarbeitende mit krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen in Kontakt kommen.
Die Vorsorge G40 dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Chemische Produktion
- Lackierereien
- Oberflächenbearbeitung
- Kunststoffverarbeitung
- Laborbereiche
- Arbeiten mit besonderen Gefahrstoffen
Bei entsprechender Exposition handelt es sich in der Regel um eine Pflichtvorsorge.
G80 – Schicht- und Nachtarbeit
Schicht- und Nachtarbeit kann den natürlichen Schlaf-Wach-Rhythmus beeinträchtigen und langfristig gesundheitliche Auswirkungen haben. Besonders betroffen sind Mitarbeitende in kontinuierlichen Produktionsprozessen.
Die Vorsorge G80 dient dazu, gesundheitliche Belastungen durch Schichtarbeit frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten.
Oft relevant bei folgenden Tätigkeiten:
- Produktionsmitarbeitende im Schichtbetrieb
- Maschinenführer
- Anlagenführer
- Instandhaltung
- Leitstände
- Werkslogistik
Beschäftigte in Nachtarbeit haben einen gesetzlichen Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge.
Mit AMUSA erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit effizient, digital und mit minimalem Aufwand für Ihr Team:
Persönlicher Ansprechpartner
Bundesweite Betreuung
Familienunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung
Expressangebot innerhalb von 24 Stunden
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge?
Abhängig von Tätigkeit und Gefährdung – unterschiedliche Vorsorgearten erforderlich sein.
Pflichtvorsorge
(§ 4 ArbmedVV)
Pflichtvorsorgen müssen vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten durchgeführt werden. Ohne gültige Vorsorge darf die Tätigkeit häufig nicht ausgeführt werden.
Typische Beispiele:
- Tätigkeiten mit besonderen Gefahrstoffen
- bestimmte Atemschutzgeräte
Angebotsvorsorge
(§ 5 ArbmedVV)
Das Unternehmen muss die Vorsorge aktiv anbieten. Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie teilnehmen.
Typische Beispiele:
- körperliche Belastungen
- Lärm
- Hautbelastungen
Wunschvorsorge
(§ 6 ArbmedVV)
Beschäftigte können arbeitsmedizinische Beratung wünschen, wenn sie einen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Gesundheit vermuten.Grundlage ist immer die individuelle Gefährdungsbeurteilung.
Praxisbeispiel: Metallverarbeitender Produktionsbetrieb
Ein Produktionsunternehmen mit 120 Mitarbeitenden stellte im Rahmen einer Begehung fest, dass verschiedene Gefährdungen bislang nur unvollständig dokumentiert waren.
Besonders betroffen waren:
- Lärmbereiche in der Fertigung
- Staplerverkehr
- Schweißarbeitsplätze
- Gefahrstofflager
- Schichtarbeitsplätze
Im Rahmen der Betreuung wurden Gefährdungsbeurteilungen aktualisiert, arbeitsmedizinische Vorsorgen organisiert, Unterweisungen überarbeitet und Betriebsbegehungen regelmäßig etabliert.
Das Ergebnis:
- verbesserter Gesundheitsschutz
- höhere Rechtssicherheit
- bessere Dokumentation
- strukturiertere Prozesse
- weniger organisatorischer Aufwand
Gesetzliche Grundlagen
Die Betreuung in Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit ist gesetzlich verpflichtend. Wichtige Grundlagen sind:
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden wird. Arbeitgeber müssen Stressfaktoren, Arbeitsintensität, soziale Beziehungen und die Arbeitsumgebung analysieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen.
Arbeitssicherheitsgesetz(ASiG):
Dieses Gesetz ergänzt das Arbeitsschutzgesetz und legt fest, dass Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte und Betriebsärzte einsetzen müssen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Dies umfasst auch die psychische Gesundheit.
ArbMedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung): Die ArbMedVV verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten abhängig von Tätigkeit und Gefährdung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten oder zu veranlassen. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und die Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu erhalten. Die Verordnung regelt unter anderem Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen sowie die Beratung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt.
DGUV Vorschrift 2:
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen. Arbeitgeber sind verpflichtet, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit einzubinden, um Arbeitsunfälle, Gesundheitsgefahren und arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden. Dazu gehören unter anderem regelmäßige Beratungen, Begehungen, Gefährdungsbeurteilungen sowie die Unterstützung bei der Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):
Die Arbeitsstättenverordnung legt Anforderungen an die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsstätten fest. Arbeitgeber müssen Arbeitsräume, Verkehrswege, Beleuchtung, Raumklima, Sanitärbereiche sowie Bildschirmarbeitsplätze so einrichten und betreiben, dass Gesundheitsgefährdungen möglichst vermieden werden. Ziel ist es, sichere, ergonomische und menschengerechte Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu schaffen.
Mehrwert für Industrie und Produktion
Industrie- und Produktionsbetriebe stehen vor der Herausforderung, hohe Produktivität, sichere Arbeitsabläufe und gesetzliche Anforderungen gleichzeitig zu gewährleisten. Eine strukturierte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung unterstützt dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und Betriebsabläufe nachhaltig zu verbessern.
Weniger Ausfallzeiten und Produktionsunterbrechungen
Arbeitsbedingte Erkrankungen, Unfälle oder langfristige Ausfälle können erhebliche Auswirkungen auf Produktionsprozesse haben. Durch Vorsorgen, Gefährdungsbeurteilungen und präventive Maßnahmen lassen sich viele Risiken frühzeitig erkennen und reduzieren.
Mehr Rechtssicherheit
Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, arbeitsmedizinische Vorsorgen und Dokumentationspflichten gehören zu den zentralen Anforderungen im Arbeitsschutz. Eine professionelle Betreuung hilft dabei, gesetzliche Vorgaben zuverlässig einzuhalten und Beanstandungen bei Prüfungen zu vermeiden.
Schutz der Mitarbeitenden
Lärm, Gefahrstoffe, Schichtarbeit, körperliche Belastungen oder Arbeiten an Maschinen können die Gesundheit langfristig beeinträchtigen. Durch geeignete Schutzmaßnahmen und regelmäßige Vorsorgen lassen sich Gesundheitsrisiken deutlich reduzieren.
Effizientere Organisation im Arbeitsschutz
Viele Industrieunternehmen müssen eine Vielzahl von Themen gleichzeitig koordinieren – von Gefahrstoffkatastern über Betriebsanweisungen bis hin zu Vorsorgen und Unterweisungen. Klare Prozesse schaffen Übersicht und reduzieren den internen Verwaltungsaufwand.
Höhere Mitarbeitermotivation und Arbeitgeberattraktivität
Beschäftigte schätzen sichere Arbeitsbedingungen, funktionierende Schutzmaßnahmen und einen Arbeitgeber, der Gesundheit und Sicherheit ernst nimmt. Dies stärkt die Mitarbeiterbindung und kann die Gewinnung neuer Fachkräfte erleichtern.
Unterstützung bei Wachstum und Veränderungen
Neue Maschinen, Produktionslinien, Gefahrstoffe oder Standorte bringen zusätzliche Anforderungen im Arbeitsschutz mit sich. Eine kontinuierliche Betreuung hilft dabei, Veränderungen rechtzeitig zu bewerten und sicher in bestehende Prozesse zu integrieren.
Unsere Leistungen in der Arbeitsmedizin und
Arbeitssicherheit im Überblick

Arbeitsmedizin
Unsere Betriebsärzte unterstützen bei allen arbeitsmedizinischen Anforderungen:
- Arbeitsmedizinische Grundbetreuung
- Vorsorgen nach ArbMedVV
- Bildschirmarbeitsplatz-Beratung
- Impfangebote
- Ergonomie-Beratung
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Betriebsbegehungen
- Individuelle Gesundheitsmaßnahmen

Arbeitssicherheit
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei:
- Gefährdungsbeurteilungen
- Unterweisungen
- Homeoffice-Regelungen
- Arbeitsplatzbewertungen
- Notfall- & Brandschutzkonzepten
- Dokumentation
- Behördenanfragen
- Auditvorbereitungen

Arbeitspsychologie
Unsere Psychologen und Psychotherapeuten unterstützen Sie bei:
- Analyse psychischer Belastungen
- Mitarbeiterbefragungen
- Workshops
- Führungskräfteberatung
- Maßnahmenentwicklung
- nachhaltiger Umsetzung
Ablauf der Betreuung
Die arbeitsmedizinische Betreuung erfolgt strukturiert und effizient:
- Terminierung der Mitarbeitenden
- arbeitsmedizinische Anamnese
- Seh- und Funktionsprüfungen je nach Vorsorge
- ergonomische Bewertung des Arbeitsplatzes
- individuelle ärztliche Beratung
- Dokumentation für die Bildungseinrichtung
Anforderungen vor Ort
Für einen reibungslosen Ablauf sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- ruhiger Raum
- Tisch und Sitzmöglichkeiten
- Stromanschluss
- Mitarbeitendenliste
- klare Terminplanung
- Ansprechpartner in der Verwaltung

Warum AMUSA?
Persönlich statt Hotline
Bei AMUSA erhalten Sie feste Ansprechpartner, die Ihre Branche kennen – egal ob Softwareentwicklung, Verwaltung, Kanzlei oder Marketingagentur.
Familienunternehmen mit über 30 Jahren Erfahrung
Wir arbeiten lösungsorientiert, pragmatisch und langfristig partnerschaftlich. Keine unübersichtlichen Konzernstrukturen, sondern direkte Kommunikation und schnelle Entscheidungen.
Bundesweite Betreuung
Ob Einzelbüro oder mehrere Verwaltungsstandorte:
Wir betreuen Unternehmen deutschlandweit mit einheitlichen Prozessen und zentraler Koordination.
So gehen Sie vor
Schritt 1
Bedarf feststellen
Wir analysieren:
- Mitarbeiteranzahl
- Tätigkeiten
- Branchenanforderungen
- vorhandene Dokumentation
- bestehende Risiken
Dabei berücksichtigen wir die Besonderheiten Ihrer Branche – egal ob Büro, Callcenter, Versicherung, Immobilienverwaltung oder IT-Unternehmen.
Schritt 2
Individuelles Betreuungskonzept erhalten
Sie erhalten:
- transparente Stundenberechnung
- rechtssichere Betreuungskonzepte
- feste Ansprechpartner
- klare Leistungsübersicht
- individuelle Empfehlungen
Schritt 3
Betreuung starten & entlastet arbeiten
Wir übernehmen:
- Terminorganisation
- Dokumentation
- gesetzliche Nachweise
- Vorsorgen
- Unterweisungen
- regelmäßige Betreuung
Damit Sie sich wieder auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
FAQ’s ‒ Häufig gestellte Fragen
Benötigt jeder Produktionsbetrieb einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja. Bereits ab dem ersten Beschäftigten besteht die gesetzliche Verpflichtung zur arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2.
Welche arbeitsmedizinischen Vorsorgen sind in Industrie und Produktion besonders häufig?
Zu den häufigsten Vorsorgen zählen die G20 (Lärm), G24 (Hautbelastungen), G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten), G26 (Atemschutzgeräte), G39 (Schweißrauche), G40 (krebserzeugende Gefahrstoffe) sowie die Vorsorge für Schicht- und Nachtarbeit.
Muss für Gefahrstoffe ein Gefahrstoffkataster geführt werden?
Ja. Werden Gefahrstoffe im Unternehmen verwendet, muss ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis bzw. Gefahrstoffkataster geführt werden. Zusätzlich sind Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Gefährdungsbeurteilungen erforderlich.
Wie oft müssen Mitarbeitende unterwiesen werden?
Grundsätzlich müssen Beschäftigte mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Bei besonderen Gefährdungen, neuen Maschinen, geänderten Arbeitsabläufen oder nach Unfällen können zusätzliche Unterweisungen erforderlich sein.
Sind Regalprüfungen in Produktionsbetrieben verpflichtend?
Ja. Ortsfeste Regalanlagen müssen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Sichtkontrollen durch das Unternehmen erforderlich.
Wann ist eine G25-Untersuchung notwendig?
Die G25 wird häufig bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten eingesetzt, beispielsweise für Staplerfahrer, Kranführer oder Maschinenführer. Sie dient dazu, gesundheitliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen und die Arbeitssicherheit zu erhöhen.
Müssen Staplerfahrer regelmäßig untersucht werden?
Eine gesetzliche Pflicht zur G25 besteht nicht pauschal. Viele Arbeitgeber verlangen die Untersuchung jedoch im Rahmen ihrer Organisations- und Fürsorgepflicht, um die Eignung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten nachzuweisen.
Was ist bei Schicht- und Nachtarbeit zu beachten?
Beschäftigte, die regelmäßig Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf arbeitsmedizinische Vorsorge. Ziel ist es, gesundheitliche Belastungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zum Gesundheitsschutz einzuleiten.
Wer erstellt die Gefährdungsbeurteilungen für Produktionsbereiche?
Die Verantwortung liegt immer beim Arbeitgeber. Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen bei der Erstellung, Aktualisierung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Welche Vorteile bringt eine professionelle Betreuung für Produktionsunternehmen?
Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben profitieren Unternehmen von weniger Ausfallzeiten, einer besseren Organisation im Arbeitsschutz, höherer Rechtssicherheit sowie gesünderen und motivierteren Mitarbeitenden.
Welche Unternehmen betreuen wir?
AMUSA betreut unter anderem:
- Maschinenbau
- Metallverarbeitung
- Kunststoffindustrie
- Lebensmittelindustrie
- Chemische Industrie
- Pharmaindustrie
- Automobilzulieferer
- Elektrotechnik
- Verpackungsindustrie
- Holzverarbeitung
- Druckereien
- Produktionsbetriebe
- Fertigungsunternehmen
- Industrieparks
- Montagebetriebe
Dabei begleiten wir sowohl kleine Unternehmen mit wenigen Mitarbeitenden als auch bundesweite Strukturen.

