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Das FAQ beantwortet wichtige Fragen zu der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung durch AMUSA.
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Oft gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Dienstleistungen und den Bereich des Arbeitsschutzes. Unser Ziel ist es, Ihnen schnell und unkompliziert weiterzuhelfen. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns direkt zu kontaktieren. Wir sind stets bemüht, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten!
Unter dem Begriff Arbeitsschutz werden sowohl Arbeitsmedizin als auch Arbeitssicherheit zusammengefasst. Beide Bereiche sind essenziell, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Arbeitsmedizin
- Ziel: Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durch Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsüberwachung.
- Aufgaben: Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Gesundheitsschutz und Prävention, Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Krankheit.
Arbeitssicherheit
- Ziel: Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
- Aufgaben: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Implementierung von Schutzmaßnahmen, Schulungen und Unterweisungen der Beschäftigten.
Zusammenspiel
- Gemeinsames Ziel: Beide Bereiche arbeiten zusammen, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
- Gesetzliche Grundlage: Beide Bereiche sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere spezifische Verordnungen geregelt.
Arbeitsschutz ist somit ein umfassendes Konzept, das verschiedene Maßnahmen und Akteure integriert, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Die häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
Physische Gesundheitsgefahren
- Muskel- und Skeletterkrankungen: Diese entstehen oft durch schwere körperliche Arbeit, wiederholte Bewegungen oder das Arbeiten in ungünstigen Körperhaltungen.
- Lärm: Dauerhafte Lärmbelastung kann zu Hörschäden führen.
- Gefahrstoffe: Der Umgang mit Chemikalien und Stäuben kann zu Atemwegserkrankungen und Hautkrankheiten führen.
Psychische Gesundheitsgefahren
- Stress und psychische Belastungen: Hoher Arbeitsdruck, Multitasking und mangelnde Unterstützung können zu Stress, Burnout und anderen psychischen Erkrankungen führen.
- Mobbing und soziale Konflikte: Negative soziale Interaktionen am Arbeitsplatz können ebenfalls psychische Gesundheitsprobleme verursachen.
Umweltbezogene Gesundheitsgefahren
- Klima: Extreme Temperaturen und schlechte Luftqualität können die Gesundheit beeinträchtigen.
- Strahlung: Sowohl natürliche als auch künstliche UV-Strahlung kann gesundheitsschädlich sein.
Weitere Gesundheitsgefahren
- Krebserkrankungen: Bestimmte Arbeitsbedingungen können das Risiko für Krebserkrankungen erhöhen.
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Diese können durch Stress und körperliche Belastungen am Arbeitsplatz begünstigt werden.
Diese Gesundheitsgefahren zeigen, wie wichtig ein umfassender Arbeitsschutz ist, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu fördern.
Arbeitssicherheit bezieht sich auf Maßnahmen und Strategien, die darauf abzielen, Unfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu verhindern. Sie umfasst alle organisatorischen, technischen und persönlichen Maßnahmen, die dazu beitragen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Einige zentrale Aspekte der Arbeitssicherheit sind:
- Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung von potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz.
- Schutzmaßnahmen: Implementierung von Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung von Risiken, wie z.B. Sicherheitsausrüstung, Schulungen und Notfallpläne.
- Regelmäßige Überprüfungen: Kontinuierliche Überwachung und Anpassung der Sicherheitsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass sie wirksam bleiben.
- Schulung und Unterweisung: Sensibilisierung und Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf Sicherheitsvorschriften und -praktiken.
- Ergonomie: Gestaltung von Arbeitsplätzen und -prozessen, um körperliche Belastungen zu reduzieren und die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.
Arbeitssicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und trägt dazu bei, die Produktivität zu steigern und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.
Definition und Aufgaben
Die Arbeitsmedizin ist ein präventivmedizinisches Fachgebiet, das sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeitswelt und Gesundheit beschäftigt. Im Mittelpunkt stehen dabei der Erhalt und die Förderung der physischen und psychischen Gesundheit und Leistungsfähigkeit arbeitender Menschen.
Tätigkeitsfelder
Arbeitsmediziner sind oft als Betriebsärzte tätig und haben eine Vielzahl von Aufgaben, darunter:
- Prävention und Diagnostik: Erkennung und Vorbeugung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
- Ergonomische Gestaltung: Optimierung von Arbeitsplätzen und -abläufen zur Vermeidung gesundheitlicher Risiken.
- Beratung: Unterstützung von Unternehmen und Mitarbeitern bei der Gesundheitsförderung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Methoden
Zu den typischen Untersuchungsmethoden in der Arbeitsmedizin gehören:
- Laboranalysen: Überwachung von Gefahrstoffen im Körper (z.B. Blei, Lösungsmittel).
- Standardisierte Befragungen: Ermittlung von Arbeitszufriedenheit und Arbeitsfähigkeit.
- Physische Untersuchungen: Tests wie Ergometrie, Audiometrie und Spirometrie zur Beurteilung der körperlichen Gesundheit.
Rechtliche Bedeutung
Gemäß der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sind Unternehmen verpflichtet, arbeitsmedizinische Vorsorgen durchzuführen. Diese Vorsorgen dienen dazu, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
Warum ist Arbeitsmedizin wichtig?
Arbeitsmedizin leistet einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsförderung und Prävention am Arbeitsplatz. Durch die frühzeitige Erkennung und Vermeidung von Gesundheitsrisiken können langfristige Erkrankungen und Ausfälle vermieden werden, was sowohl für die Mitarbeiter als auch für die Unternehmen von großem Vorteil ist .
Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beide zielen jedoch darauf ab, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und erhalten. Einerseits durch die Gestaltung der Arbeitsplätze, andererseits durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung.
Die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung sind zwei wesentliche Komponenten der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen. Hier sind die Hauptunterschiede:
Grundbetreuung
- Aufgaben: Umfasst grundlegende Aufgaben des Arbeitsschutzes, die für alle Betriebe verpflichtend sind.
- Einsatzzeiten: Feste Einsatzzeiten pro Jahr und Beschäftigtem sind in der Vorschrift vorgegeben.
- Ziel: Sicherstellung eines allgemeinen Niveaus an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.
Betriebsspezifische Betreuung
- Aufgaben: Ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt spezifische betriebliche Besonderheiten und Gefährdungen.
- Einsatzzeiten: Werden individuell für jeden Betrieb ermittelt und sind nicht pauschal festgelegt.
- Ziel: Anpassung an die spezifischen Bedürfnisse und Risiken des jeweiligen Betriebs, z.B. besondere Tätigkeiten oder Arbeitsplätze mit speziellen Risiken.
Beide Betreuungsformen zusammen sollen ein umfassendes und effektives Arbeitsschutzsystem im Betrieb gewährleisten.
Die Grundbetreuung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen und umfasst grundlegende Aufgaben, die für alle Betriebe verpflichtend sind. Hier sind die wesentlichen Aspekte der Grundbetreuung:
Aufgaben der Grundbetreuung
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Identifikation von Gefährdungen.
- Grundlegende Maßnahmen der Arbeitsgestaltung: Umsetzung von Verhältnis- und Verhaltensprävention.
- Organisation und Integration: Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation und deren Integration in die Führungstätigkeit.
- Untersuchung nach Ereignissen: Analyse von Arbeitsunfällen und Vorfällen zur Vermeidung zukünftiger Risiken.
- Allgemeine Beratung: Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen und Beschäftigten.
- Dokumentation und Meldepflichten: Erstellung und Pflege von Dokumentationen sowie Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten.
- Mitwirkung in Besprechungen: Teilnahme an betrieblichen Besprechungen zur Förderung des Arbeitsschutzes.
- Selbstorganisation: Eigenständige Planung und Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Einsatzzeiten
Für die Grundbetreuung stehen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit feste Zeitkontingente zur Verfügung. Diese Einsatzzeiten sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Zuordnung des Betriebs zu einer bestimmten Betreuungsgruppe.
Die Grundbetreuung stellt sicher, dass ein allgemeines Niveau an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gewährleistet wird und bildet die Basis für eine weitergehende, betriebsspezifische Betreuung.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung im Rahmen der Gesamtbetreuung. Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es hier keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern eine Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Bereiche der betriebsspezifischen Betreuung
Bereiche, die erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind beispielsweise:
- Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen: Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen an aktuelle betriebliche Gegebenheiten.
- Erfassung betrieblicher Änderungen: Dokumentation und Bewertung von Änderungen in den Arbeitsbedingungen oder der Organisation.
- Betriebliche Aktionen: Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen: Organisation und Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Vorsorgemaßnahmen.
- Impfungen: Bereitstellung und Durchführung von Impfungen für die Beschäftigten.
- Erstellung von Brandschutzunterlagen: Entwicklung und Pflege von Dokumentationen und Plänen zum Brandschutz.
Die Abkürzung „G“ kann für „Grundsatz“ stehen, wird heutzutage aber nicht mehr offiziell genutzt. Es sind entsprechend Untersuchungen, die für das Betriebsgeschehen unentbehrlich sind und den Arbeitnehmer vor den durch die Arbeit entstehenden Gefahren bestmöglich schützen soll oder auch den Verlauf möglicher Konsequenzen im Auge zu behalten. In der Regel fallen solche Untersuchungen alle drei Jahre an.
Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen sowie Eignungsuntersuchungen. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:
Angebotsvorsorgen
- Definition: Diese Vorsorgen müssen vom Arbeitgeber bei bestimmten Tätigkeiten angeboten werden, die mit gesundheitlichen Risiken verbunden sind.
- Teilnahme: Die Teilnahme ist freiwillig für die Beschäftigten.
Wunschvorsorgen
- Definition: Diese Vorsorgen können von den Beschäftigten selbst gewünscht werden, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Tätigkeit gesundheitliche Risiken birgt.
- Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt auf Wunsch der Beschäftigten.
Pflichtvorsorgen
- Definition: Diese Vorsorgen sind für bestimmte gefährliche Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.
- Teilnahme: Die Teilnahme ist verpflichtend für die Beschäftigten. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die Pflichtvorsorge durchgeführt wurde.
Eignungsuntersuchungen
- Definition: Diese Untersuchungen dienen dazu festzustellen, ob die Beschäftigten gesundheitlich in der Lage sind, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
- Rechtsgrundlage: Sie unterliegen arbeitsrechtlichen oder privatrechtlichen Vereinbarungen und sind oft in speziellen Verordnungen wie der Fahrerlaubnisverordnung oder der Strahlenschutzverordnung geregelt .
Diese verschiedenen Vorsorgearten und Untersuchungen tragen dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen müssen in verschiedenen Situationen angeboten werden, abhängig von der Art der Vorsorge:
Pflichtvorsorgen
- Vor Aufnahme der Tätigkeit: Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten muss die Pflichtvorsorge vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden.
- Regelmäßige Intervalle: Nach der ersten Pflichtvorsorge sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich. Die Intervalle werden vom Betriebsarzt festgelegt, in der Regel spätesten s alle 12 bis 36 Monate.
Angebotsvorsorgen
- Vor Aufnahme der Tätigkeit: Der Arbeitgeber muss die Angebotsvorsorge vor Beginn bestimmter gefährdender Tätigkeiten anbieten.
- Regelmäßige Intervalle: Auch hier sind regelmäßige Angebote erforderlich, die Intervalle werden ähnlich wie bei der Pflichtvorsorge festgelegt.
Wunschvorsorgen
- Auf Wunsch der Beschäftigten: Diese Vorsorgen müssen angeboten werden, wenn Beschäftigte dies wünschen und ihre Tätigkeit gesundheitliche Risiken birgt.
Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass die Gesundheit der Beschäftigten kontinuierlich überwacht und geschützt wird.
Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt zu jeder einzelnen Vorsorge eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten:
Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten.
Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot.
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) ist eine speziell ausgebildete Person, die Unternehmen dabei unterstützt, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, Gefährdungen zu erkennen, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu empfehlen und umzusetzen.
Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- Gefährdungsbeurteilungen durchführen: Identifikation und Bewertung von Risiken am Arbeitsplatz.
- Beratung: Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
- Schulung und Unterweisung: Durchführung von Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter, um das Bewusstsein für Sicherheitsrisiken zu schärfen und den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln zu fördern.
- Überwachung und Kontrolle: Regelmäßige Überprüfung der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und -maßnahmen.
- Unfalluntersuchungen: Analyse von Arbeitsunfällen und Beinaheunfällen, um deren Ursachen zu ermitteln und zukünftige Vorfälle zu verhindern.
- Erstellung von Sicherheitskonzepten: Entwicklung und Implementierung von Sicherheitsstrategien und -konzepten.
Qualifikation:
Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen eine spezielle Ausbildung absolvieren, die in der Regel aus einer Kombination von theoretischem Unterricht und praktischer Erfahrung besteht. Diese Ausbildung wird oft durch anerkannte Institutionen und Berufsgenossenschaften angeboten.
Bedeutung:
Die Arbeit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist entscheidend für die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie trägt dazu bei, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen, die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und die gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz zu erfüllen.
In Deutschland müssen Arbeitgeber sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch einen Betriebsarzt bestellen, sobald sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Pflicht: Ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.
- Aufgaben: Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Betriebsarzt
- Pflicht: Ebenfalls ab dem ersten Mitarbeiter muss ein Betriebsarzt bestellt werden.
- Aufgaben: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Beratung zu Gesundheitsschutz und Prävention.
Regelungen und Modelle
- DGUV Vorschrift 2: Diese Vorschrift regelt die konkrete Umsetzung und bietet verschiedene Betreuungsmodelle, je nach Größe und Art des Betriebs.
- Betriebe bis 10 Beschäftigte: Hier gelten spezielle Regelungen, die eine bedarfsorientierte Betreuung ermöglichen.
Diese Maßnahmen sind wichtig, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Bei AMUSA machen wir es Ihnen leicht, die passende Fachkraft für Arbeitssicherheit zu finden. Hier sind die Schritte, die Sie unternehmen können:
- Direkte Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Anforderungen zu besprechen und Ihnen geeignete Fachkräfte zu empfehlen.
- Netzwerk und Empfehlungen: Profitieren Sie von unserem weitreichenden Netzwerk. Wir können Ihnen Fachkräfte empfehlen, die bereits in ähnlichen Projekten erfolgreich tätig waren.
- Qualitätsprüfung: Alle unsere Fachkräfte durchlaufen einen strengen Prüfungsprozess, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Fachkräfte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
- Individuelle Beratung: Wenn Sie unsicher sind, welche Fachkraft am besten zu Ihrem Unternehmen passt, bieten wir eine individuelle Beratung an. Unser Ziel ist es, die beste Lösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.
Warum AMUSA wählen?
- Erfahrung und Expertise: Unsere Fachkräfte verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in verschiedenen Branchen.
- Zuverlässigkeit: Wir stellen sicher, dass alle unsere Fachkräfte zuverlässig und professionell sind.
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Tatsächlich ist es zunehmend schwerer geworden, einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner mit Kapazitäten zu finden. Wir bei AMUSA bieten Ihnen jedoch eine einfache Lösung:
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- Direkte Kontaktaufnahme: Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Unser Team steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre spezifischen Bedürfnisse zu besprechen und Ihnen den passenden Betriebsarzt zu vermitteln.
- Netzwerk und Empfehlungen: Nutzen Sie unser umfangreiches Netzwerk. Wir können Ihnen Betriebsärzte empfehlen, die bereits in ähnlichen Projekten erfolgreich tätig waren.
- Qualitätsprüfung: Alle unsere Betriebsärzte durchlaufen einen strengen Prüfungsprozess, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen besitzen. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Fachkräfte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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Erfahrung und Expertise: Unsere Betriebsärzte verfügen über umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in verschiedenen Branchen.
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Die Bestellung von externen Dienstleistern wie der AMUSA GmbH kann für Unternehmen aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein:
1. Kostenersparnis
Externe Dienstleister sind oft spezialisiert und können durch Größenvorteile effizienter arbeiten. Dies führt zu Kosteneinsparungen, da keine internen Ressourcen für Schulungen oder zusätzliche Gehälter aufgewendet werden müssen.
2. Zeitersparnis
Durch das Outsourcing bestimmter Aufgaben können Unternehmen Zeit sparen, die sie in ihre Kernkompetenzen investieren können. Dies erhöht die Effizienz und Produktivität.
3. Qualitätssteigerung
4. Flexibilität
Unternehmen können flexibel auf Veränderungen im Arbeitsaufkommen reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Dies ist besonders nützlich in Zeiten von Spitzenbelastungen oder bei speziellen Projekten.
5. Risikominimierung
Durch die Auslagerung bestimmter Aufgaben können Unternehmen ihr Risiko minimieren, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Externe Dienstleister tragen einen Teil des unternehmerischen Risikos.
6. Fokus auf Kernkompetenzen
7. Zugang zu modernster Technologie
Die AMUSA GmbH bietet spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit an, was Unternehmen dabei hilft, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Arbeitsmedizin bei AMUSA GmbH
Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und dem Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.
Warum AMUSA GmbH?
- Erfahrung und Expertise: Unsere Betriebsärzte verfügen über langjährige Erfahrung und umfassende Fachkenntnisse in der Arbeitsmedizin.
- Individuelle Beratung: Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf die spezifischen Bedürfnisse Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter abgestimmt sind.
- Ganzheitlicher Ansatz: Wir berücksichtigen sowohl berufliche als auch private Faktoren, um eine optimale Gesundheitsvorsorge zu gewährleisten.
- Prävention im Fokus: Durch frühzeitige Erkennung und Prävention von Gesundheitsgefahren tragen wir zur langfristigen Gesundheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter bei.
- Rechtliche Sicherheit: Gemäß der ArbMedVV sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. Mit AMUSA GmbH erfüllen Sie diese gesetzlichen Anforderungen zuverlässig und professionell.
Viele Aufgaben im Arbeitsschutz können an externe Dienstleister delegiert werden, aber es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:
Delegierbare Aufgaben
- Beratung und Unterstützung: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten und unterstützen .
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen: Betriebsärzte können die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchführen.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Externe Dienstleister können bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen helfen.
- Schulungen und Unterweisungen: Externe Anbieter können Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeiter durchführen.
Nicht delegierbare Aufgaben
- Verantwortung und Haftung: Die letztendliche Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt immer beim Arbeitgeber. Diese Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden.
- Überwachung der Umsetzung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Maßnahmen, die von externen Dienstleistern empfohlen oder durchgeführt werden, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Vorteile der Nutzung externer Dienstleister
- Spezialisiertes Wissen: Externe Dienstleister bringen oft spezialisiertes Wissen und Erfahrung mit, was zu einer höheren Qualität der Arbeitsschutzmaßnahmen führt.
- Ressourcenschonung: Durch die Auslagerung bestimmter Aufgaben können interne Ressourcen geschont und effizienter eingesetzt werden.
- Flexibilität: Externe Dienstleister bieten Flexibilität, insbesondere bei wechselnden Anforderungen oder speziellen Projekten.
Fazit
Während viele Aufgaben im Arbeitsschutz an externe Dienstleister delegiert werden können, bleibt die Verantwortung und Haftung beim Arbeitgeber. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sorgfältig überwacht und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten: