Arbeitssicherheit – Definition und Bedeutung
Arbeitssicherheit – Definition und Bedeutung: Arbeitssicherheit umfasst alle technischen, organisatorischen und personellen Maßnahmen, die dem Schutz von Beschäftigten vor Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und gesundheitlichen Gefahren dienen. In Deutschland ist die sicherheitstechnische Betreuung gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Ziel ist es, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen dauerhaft zu gewährleisten.
Das Wichtigste in Kürze
1️⃣ Arbeitssicherheit ist Pflicht für alle Arbeitgeber -unabhängig von Branche oder Betriebsgröße (ArbSchG, ASiG, DGUV Vorschrift 2).
2️⃣ Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Betriebsbegehungen und mehr.
3️⃣ Die Arbeitssicherheit trägt maßgeblich zum Schutz von Gesundheit, Produktivität und Rechtssicherheit im Unternehmen bei. Ihr Dienstleister sollte Sie dabei offen & transparent unterstützen.
So gehen Sie vor
Fachkraft für Arbeitssicherheit finden:
Abhängig von Ihrer Tätigkeit, Ihren Standorten und Ihrer Mitarbeiterzahl sollten Sie eine Fachkraft finden, die in Ihrer Nähe ist.
Betreuung anfragen:
Fragen Sie bei der Fachkraft ein Kennenlerngespräch und ein Angebot an. Da Sie langfristig zusammenarbeiten wollen, sollten sowohl die Daten, als auch die Sympathie stimmen.
Laufende Zusammenarbeit:
Die Fachkraft sollte Sie soweit entlasten, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und über alles Wesentliche, was die Gesundheit & Sicherheit betrifft, auf dem Laufenden gehalten werden.
Inhalt
Warum Arbeitssicherheit im Unternehmen so wichtig ist
Mal ehrlich: Niemand spricht gerne über Unfälle, Sicherheitslücken oder gesetzliche Auflagen zur Arbeitssicherheit im Unternehmen. Doch genau diese Themen werden schneller relevant, als man denkt – sei es durch technische Defizite, mangelnde Unterweisung oder organisatorische Schwächen.
Arbeitssicherheit im Unternehmen ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch essenziell, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, Ausfallzeiten zu vermeiden und Haftungsrisiken zu minimieren. Wer frühzeitig für sichere Arbeitsbedingungen sorgt, stärkt nicht nur das Wohlbefinden der Beschäftigten, sondern auch die Zukunftsfähigkeit seines Betriebs. Die sicherheitstechnische Betreuung unterstützt Sie dabei, Risiken zu erkennen, präventive Maßnahmen umzusetzen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Was ist Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit bezeichnet alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und Risiken zu minimieren. Dabei geht es nicht nur um Unfallvermeidung, sondern auch um die Prävention gesundheitlicher Belastungen und das Einhalten gesetzlicher Vorgaben. Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind hierfür speziell ausgebildet und beraten Arbeitgeber bei der Umsetzung.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitssicherheit
§ 2 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz):
Verpflichtet Arbeitgeber zur Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter.
§ 5 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):
Regelt die Bestellung und Aufgaben von Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Vorschriften zur sicheren Verwendung von Arbeitsmitteln und technischen Anlagen.
DGUV Vorschrift 2:
Bestimmt die Betreuungszeiten, Inhalte und Formen der sicherheitstechnischen Betreuung.
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein zentraler Bestandteil eines wirksamen Arbeitsschutzsystems. Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, Unfälle zu verhindern, sondern Arbeitgeber dabei zu unterstützen, gesetzliche Vorgaben zur Arbeitssicherheit umzusetzen und ein sicheres Arbeitsumfeld für alle Beschäftigten zu schaffen. Von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Prävention begleitet sie Unternehmen langfristig und zuverlässig.
Wichtige Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:
- Erstellung und Pflege von Gefährdungsbeurteilungen
- Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Beratung bei der Anschaffung von Arbeitsmitteln
- Unterstützung bei der Organisation des Brandschutzes
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und dem Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) agiert nicht als „Aufpasser“, sondern als kompetente r Beraterin für Arbeitgeber und Beschäftigte. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen zu entwickeln und langfristig ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.
Jedes Unternehmen benötigt eine sicherheitstechnische Grundbetreuung. Zusätzlich kann eine betriebsspezifische Betreuung oder anlassbezogene Beratung erforderlich sein – abhängig von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial:
Grundbetreuung
Gesetzlich festgelegt, unabhängig vom Gefährdungspotenzial.
Inhalte:
ASA-Teilnahme (§ 11 ASiG), Betriebsbegehungen, Beratung zu Notfallorganisation, allgemeine Gesundheitsförderung.
Betriebsspezifische Betreuung
Abhängig von besonderen Gefährdungen, z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Infektionsrisiken.
Inhalte:
Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen, Lärmminderungskonzepte, Regalprüfungen, Brandschutzkonzepte, Ausbildungen für Mitarbeiter (Evakuierung oder Brandschutz bspw.).
Gesamtbetreuung
Kombination aus Grund- & betriebsspezifischer Betreuung, zugeschnitten auf den Betrieb.
Wie hoch ist der Zeitaufwand für die sicherheitstechnische Betreuung?
Viele Arbeitgeber fragen sich, welcher Zeitaufwand mit der gesetzlichen sicherheitstechnischen Betreuung verbunden ist. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist gut planbar – und die benötigten Stunden lassen sich anhand der Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse einfach berechnen.
Mit einem verlässlichen Partner werden alle Einsätze frühzeitig abgestimmt, sodass die Begehungen und ASA-Sitzungen effizient in den Betriebsablauf integriert werden können.
💡 Tipp: Durch gute Planung wird die Betreuung nicht zur Belastung, sondern ein Beitrag zu einem gesunden, stabilen Arbeitsumfeld.
Wie berechnen sich die Einsatzzeiten?
Die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und werden auf Basis der Gefährdungsart sowie der Anzahl der Mitarbeiter berechnet.
Die Grundregel lautet:
- Grundbetreuung: richtet sich nach festen Stunden pro Mitarbeiter und Jahr (z. B. bei Büroarbeitsplätzen ca. 0,5 Stunden pro Mitarbeiter).
- Betriebsspezifische Betreuung: zusätzlich, je nach Gefährdungspotenzial und betrieblichen Besonderheiten.
Mitarbeiterzahl
Bis 10
11–50
51–100
Betreuungszeit / Jahr
5 Stunden
25 Stunden
50 Stunden
Hinweis: Abhängig von Gefährdungsklasse, hier im Beispiel bei geringster Gefährdung, wie sie bspw. in der Verwaltung zu finden ist. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt hiervon in der Regel ca. 60 %, der Rest entfällt auf den Betriebsarzt.
Zeitleiste: So könnte die jährliche Betreuung ablaufen
Januar–Februar: Planung der Jahresbetreuung, Einsatzzeiten festlegen, Termine koordinieren
März–Mai: Erste Vorsorgen (z. B. G-Untersuchungen, Impfungen), ASA-Sitzungen
Juni–August: Ergonomiechecks, Begehungen, individuelle Beratungen
September–Oktober: Nachholung von Vorsorgen, Dokumentationsprüfung, Zwischenbilanz
November–Dezember: Jahresabschluss, Rückblick, Planung für das Folgejahr
💡 Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig (Ende des Jahres) um die Terminplanung für das nächste Jahr, damit auch die vollen Terminkalender der Fachkräfte für Arbeitssicherheit noch genügend Spielraum für Ihre Präferenzen haben.
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Kosten der sicherheitstechnischen Betreuung: Was Sie wissen sollten
Die Kosten für die sicherheitstechnische Betreuung hängen von verschiedenen Faktoren ab: der Mitarbeiterzahl, dem Gefährdungspotenzial Ihres Betriebs sowie dem individuellen Umfang der Betreuung. Grundsätzlich gilt: Je höher das Risiko am Arbeitsplatz – etwa in Produktion, Lager oder Bau – desto größer ist der Betreuungsaufwand und damit auch der Kostenrahmen.
Damit Sie bei der Auswahl eines Dienstleisters keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie auf folgende Punkte achten:
✅ Transparente Kostenstruktur: Es dürfen keine versteckten Gebühren für Terminplanung, Systempflege oder Datenarchivierung entstehen.
✅ Klare Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt in nachvollziehbaren Einheiten – keine undurchsichtigen Pauschalen oder undifferenzierten Stundenmodelle.
✅ Individuelle Angebote: Statt standardisierter Pauschalen pro Branche erhalten Sie ein maßgeschneidertes Angebot, das sich an der Betriebsgröße und dem tatsächlichen Bedarf orientiert und flexibel angepasst
werden kann.
✅ Konstante Ansprechpartner: Vermeiden Sie häufig wechselnde Sifa-Kontakte, um Zeitverlust durch ständige Einarbeitungen zu verhindern und eine langfristige Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Grob können Sie -bei einem Bürobetrieb bspw.- für die Grundbetreuung rechnen:
- Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter): ab ca. 400–700 € pro Jahr.
- Mittlere Unternehmen (10–50 Mitarbeiter): ab ca. 1.000–1.500 € pro Jahr.
- Große Unternehmen (>50 Mitarbeiter): individuelle Kalkulation nach Betreuungsstunden – mit zunehmender Größe oft günstigere Stundensätze
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn spezifische Anforderungen vorliegen, etwa:
- Begleitung von Zertifizierungen oder Audits
- Mehrfache Unterweisungen oder Gefährdungsbeurteilungen
- Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
- Prüfungen von elektrischen Gegenständen, Tritten & Leitern oder Regalen
Betriebsspezifische Aufgaben
Die sicherheitstechnische Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützt den Arbeitgeber dabei, Gefährdungen systematisch zu erkennen, Maßnahmen zu entwickeln und die gesetzlichen Anforderungen des Arbeitsschutzes zuverlässig umzusetzen.
Je nach Branche, Betriebsgröße und Gefährdungspotenzial unterscheiden sich die konkreten Anforderungen: Nicht jedes Unternehmen benötigt denselben Umfang an sicherheitstechnischer Betreuung oder dieselben Schwerpunkte. Die Sifa analysiert in der Grundbetreuung die betrieblichen Abläufe, bewertet arbeitsbedingte Risiken und dokumentiert relevante Maßnahmen – individuell abgestimmt auf Ihre Arbeitsbedingungen.
Im Rahmen der betriebsspezifischen Betreuung können darüber hinaus zusätzliche Aufgaben übernommen werden, z. B.:
Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse
- Identifikation und Bewertung von Gefahren am Arbeitsplatz
- Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung zu technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
Ausbildungen und Schulungen
- Organisation und Durchführung von Brandschutzhelfer- und Evakuierungshelfer-Ausbildungen
- Schulungen zum sicheren Umgang mit Flurförderfahrzeugen (Stapler, Hubwagen)
- Unterweisungen zu Gefahrstoffhandling, Erste Hilfe und weiteren sicherheitsrelevanten Themen
Regelmäßige Prüfungen und Kontrollen
- Koordination und Begleitung von Prüfungen an Regalen, Tritten, Leitern und Arbeitsmitteln
- Überwachung der Prüfung elektrischer Betriebsmittel (z. B. ortsveränderliche Geräte nach DGUV V3)
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Einleitung von Maßnahmen zur Mängelbeseitigung
Worauf Sie bei der Auswahl Ihrer sicherheitstechnischen Betreuung (Sifa) achten sollten
Die Auswahl eines kompetenten sicherheitstechnischen Dienstleisters ist entscheidend für den Erfolg Ihres Arbeitsschutzes. Nicht jeder Anbieter erfüllt dieselben Qualitätsstandards, Flexibilität und Transparenz. Achten Sie deshalb bei der Auswahl Ihrer Sifa auf folgende wichtige Kriterien:
✅ Zertifizierung & Qualifikation der Sicherheitsfachkraft
Ihre Sicherheitsfachkraft (Sifa) sollte nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sein und regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um stets aktuelles Fachwissen zu gewährleisten.
✅ Branchenkenntnis & Praxiserfahrung
Ein erfahrener Sifa-Dienstleister kennt die spezifischen Risiken und Anforderungen Ihrer Branche – sei es Industrie, Handwerk, Verwaltung oder Gesundheitswesen – und berät Sie individuell und praxisnah.
✅ Zuverlässige Erreichbarkeit & feste Ansprechpartner
Schnelle Reaktionszeiten, ein persönlicher Ansprechpartner und flexible Terminvereinbarungen sind wichtig, damit Sie bei sicherheitstechnischen Fragestellungen stets gut betreut werden.
✅ Transparente Vertragsgestaltung & faire Kosten
Achten Sie darauf, dass die Abrechnung der Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2 klar nachvollziehbar ist und keine versteckten Gebühren für Zusatzleistungen, Terminvereinbarungen oder Dokumentationspflege entstehen.
✅ Digitale Tools & umfassende Dokumentation
Moderne digitale Lösungen wie Online-Terminverwaltung, digitale Unterweisungen und transparente Leistungsdokumentationen unterstützen Sie bei der Organisation der Arbeitssicherheit und erleichtern den Nachweis bei Audits und Behördenkontrollen.
✅ Flexible Betreuung bei Unternehmensveränderungen
Ihr Unternehmen wächst oder verändert sich? Eine gute Sifa passt die sicherheitstechnische Betreuung flexibel an Ihre aktuellen Bedürfnisse an – auch kurzfristig und unkompliziert.
Häufige Fragen (FAQ)
Eine Sifa ist eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Unternehmen bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften unterstützt. Ihre Aufgaben umfassen die Beratung zu Arbeitssicherheit, Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterstützung bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen.
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind alle Unternehmen verpflichtet, abhängig von der Mitarbeiterzahl und den Risiken im Betrieb eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine Sifa sicherzustellen.
Die Einsatzzeit der Sifa richtet sich nach der Größe des Unternehmens, den betrieblichen Gefährdungen und den rechtlichen Vorgaben der DGUV Vorschrift 2. Kleine Betriebe benötigen meist weniger Stunden als große oder risikoreichere Unternehmen.
Externe Sicherheitsfachkräfte bringen oft breitere Branchenkenntnis, mehr Erfahrung und Flexibilität mit. Sie sind unabhängig und können so objektive Beratung bieten, ohne interne Betriebsblindheit.
Die Abrechnung erfolgt meist auf Stundenbasis gemäß DGUV Vorschrift 2. Die Kosten hängen vom Umfang der Betreuung, Unternehmensgröße und individuellen Anforderungen ab. Eine transparente Kostenstruktur ist wichtig.
1️⃣ Kontakt & Analyse:
Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.
2️⃣ Planung & Organisation:
Wir planen alle Termine & Einsätze mit Ihnen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei.
3️⃣ Regelmäßige Betreuung:
Termine vor Ort oder digital verlaufen planmäßig, reibungslos & zuverlässig.
Transparente Kosten & faire Verträge.
Hochqualifiziertes, deutschlandweites Betriebsarzt-Team
Persönliche Betreuung als inhabergeführtes Familienunternehmen
Digitale Terminverwaltung & schnelle Terminvergabe