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Oft gestellte Fragen (FAQ)
Neben der Tätigkeit als Unternehmer/ Führungskraft verlangt das Gesetz von Ihnen, sich diversen Themen des Arbeitsschutzes zu widmen. Darunter zählt bspw. die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ebenso sind Sie dazu angehalten, die Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern und das sicherheits- und gesundheitsbewusste Verhalten Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Sollten die Mitarbeiter sich nicht gesundheitsbewusst verhalten, ist es Ihre Aufgabe, diese an ihre Mitwirkungspflicht zu erinnern. Darüberhinaus müssen Sie stets in Kenntnis der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mehr sein.
Glücklicherweise können Sie die meisten der oben genannten Aufgaben auch delegieren, bspw. an externe Dienstleister, wie die von uns zur Verfügung gestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-ärztinnen. Lediglich die Überwachung- und Organisationspflichten sind nicht übertragbar und verbleiben in Ihrer Zuständigkeit.
Wichtige Bestandteile Ihrer Unternehmerpflichten, bei denen unsere Fachkräfte Sie umfassend beraten und unterstützen können, sind:
- Die Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach §§5 und 6 ArbSchG.
- Die Ableitung der Arbeitsschutzmaßnahmen, welche unter Anderem in einer umfassenden Information und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter liegen.
- Die Erstellung der Betriebsanweisung im Umgang mit Betriebsmitteln.
- Die Erstellung einer Arbeitsmittelprüfübersicht über prüfrelevante Betriebsmittel, sowie Art und Umfang der Prüfung.
- Die Durchführung der Unterweisung in Ihrem Unternehmen (zu allgemeinen arbeitsschutzrelevanten Themen sowie der Ersten-Hilfe, dem Brandschutz, aber auch arbeitsplatzspezifischen Themengebieten).
- Die Zusammenstellung aller Sicherheitsdatenblätter, die Bewertung Ihrer Gefahrstoffe und die Ausarbeitung von entsprechenden Betriebsanweisungen.
Der Arbeitsschutz ist der Oberbegriff für die Bereiche der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit. Arbeitsschutz verschreibt sich dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren (Unfällen und Krankheiten) und zielt im Idealfall darauf ab, sämtliche Quellen für Gefahren noch vor ihrer Entstehung zu eliminieren – oder zumindest die Folgen so gut wie möglich zu reduzieren.
In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt: die Durchführung und Einhaltung der Regeln wird sowohl durch den Staat (Gewerbeaufsicht), als auch durch die gesetzliche Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften & Unfallkassen) kontrolliert.
Die Regeln, auf denen der Arbeitsschutz beruht, sind vielfältig. Hier gibt es sowohl:
- Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen (inkl. Technischen Regeln)
- Arbeitssicherheitsgesetz (inkl. DGUV V2)
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
Wir helfen Ihnen gerne dabei, in diesem „Paragraphen-Dschungel“ den Überblick zu wahren und informieren Sie regelmäßig über die jeweils eintretenden, für Sie relevanten, Gesetzesänderungen.
Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, wie Sie Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig erkennen und vorbeugen können.
Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Durch die Gestaltung der Arbeitsplätze oder durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung trägt die Arbeitsmedizin zu einem gesünderen und produktiveren Arbeitsumfeld bei.
Unter Arbeitssicherheit wird allgemein die gefahrenfreie Ausübung der beruflichen Tätigkeit verstanden. Es sollen dadurch sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden präventiv vermieden und im Einzelfall eingetretene Unfälle ausreichend analysiert werden, um die Gefahrenquellen künftig zu beseitigen.
Dies wird durch die Organisation des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebes erreicht.
Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand des Wirtschaftszweiges und der Summe der Beschäftigten und unterteilt sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).
Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
- Untersuchung nach Ereignissen
- Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten
- Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
- Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)
- Selbstorganisation
Unterstützung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Teilnahme an ASA Sitzung inklusive Nachbesprechung / Überprüfung der zu erledigenden Aufgaben
Sichtung des aktuellen Zustands (Unterlagen/ vor Ort)
Arbeitsplatz- und Betriebsbegehung
Allgemeine Beratung per Telefon, Mail, Video, vor Ort
Besprechung mit den Mitarbeitern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Neuerungen
Kurzfristiger telefonischer Austausch bei akuter Problemstellung
Zusammenarbeit mit Behörden
Austausch mit dem Betriebsarzt/ der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung
Ggfs. Erstellung von erforderlichen Dokumenten, wie bspw. Betriebsanweisung oder Unterweisung
Unterstützung oder bei Wunsch auch Durchführung der Unterweisung
Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten. In den meisten Fällen ergibt sich hier eine Verteilung von 20/80 oder 40/60 (Fasi/BA).
Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot.
Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.
Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern immer nur eine Entscheidungsfindung im Einzelfall.
Bereiche, die z.B. erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind:
Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Erfassung betrieblicher Änderungen, die Durchführung betrieblicher Aktionen
Prüfung von Arbeitsmitteln wie bspw. persönlicher Schutzausrüstung
Unterweisung der Mitarbeiter zu bestimmten Themen
Erstellung von Dokumenten wie bspw. der Gefährdungsbeurteilung
Messung von bspw. Lärm oder Licht
Gefahrstoffberatung, Anlegen eines Gefahrstoffkatasters
Arbeitsmedizinische Vorsorge, bspw. Arbeiten mit Infektionsgefahr
Brandschutzschulung
Höhensicherheitstraining
Regalprüfung
Rettung- und Fluchtwegsplanung
Psychologische Betreuung (Digitale Resilienz, Mediation, Führungskräfte-Coaching, Teambuilding, Home-Office, und vieles mehr)
Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie noch weitergehende Fragen haben. Mit unserem branchenweiten Expertenteam mit jahrelanger praktischer Erfahrung sind wir zuversichtlich, all Ihre auftretenden Fragen beantworten zu können.