Ihre Sicherheit – unser Auftrag
Sicherheitstechnische Grundbetreuung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit spielt eine entscheidende Rolle in der Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes. Sie unterstützen Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit – selbst bei Unternehmen, die nur einen Arbeitnehmer beschäftigen. Es sollen dadurch sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden, präventiv vermieden und im Einzelfall eingetretene Unfälle ausreichend analysiert werden, um die Gefahrenquellen künftig zu beseitigen.
Unsere Leistungen im Überblick
Einige Kundenstimmen
Häufige Fragen (FAQ)
Die Sicherheitstechnische Betreuung umfasst die Beratung, Organisation und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), um Gefährdungen zu erkennen und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter sicherheitsgerecht zu betreuen. Die DGUV Vorschrift 2 definiert die Pflicht zur Betreuung nach Unternehmensgröße und Gefährdungsrisiko.
Die Grundbetreuung umfasst u. a. regelmäßige Betriebsbegehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Begleitung und Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen.
Betriebsspezifische Leistungen ergänzen die Grundbetreuung und umfassen Maßnahmen wie Regalprüfungen, Leiter- und Trittprüfungen, Brandschutzunterweisungen oder individuelle Sicherheitskonzepte für spezielle Arbeitsbereiche.
Die Häufigkeit hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und Arbeitsmittel ab. Kleine Betriebe erhalten meist bedarfsorientierte Betreuung, größere Unternehmen eine regelmäßige Betreuung.
Dies übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) oder zertifizierte Prüfer, z. B. für Leitern, Regale oder Brandschutzeinrichtungen.
Ja, gesetzlich vorgeschriebene Nachweise und Protokolle sind Pflicht, z. B. zu ASA-Sitzungen, Unterweisungen oder Prüfungen von Arbeitsmitteln.
- Minimierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
- Optimierte Sicherheit für Mitarbeiter
- Entlastung der Geschäftsführung und HR-Abteilung
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