Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Einfach.flexibel.bewährt.

Der Betriebsarzt/ Arbeitsmediziner spielt eine entscheidende Rolle in der Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfelds. Ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt er Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und trägt somit aktiv zur Gesunderhaltung der Mitarbeiter bei. Die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein zentraler Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Hohe Produktivität und niedrige Krankenstände sind gute Indizien für ein gesundes Arbeitsumfeld. Dieses positive Arbeitsumfeld bietet dem Unternehmen nicht nur im täglichen Wettbewerb, sondern auch bei der Bindung und Akquise hochqualifizierter Mitarbeiter einen klaren Vorteil.

Als Betriebsarzt sind wir persönlich vor Ort und zur telefonischen Beratung für Sie da. Unsere wichtigsten Leistungen umfassen: 

Beratung zu gesetzlichen Vorgaben

Gesundheitsmanagement in Betrieben

Arbeitsmedizinische Vorsorge und betriebsärztliche Untersuchungen

Mitarbeiter stärken durch Prävention und Rehabilitation

Die Grundbetreuung

Die Grundbetreuung wird seitens des Gesetzgebers mit konkreten jährlichen Stundenkontingenten beziffert. Die Berechnung erfolgt anhand Ihrer Branchenzugehörigkeit und der Anzahl der durchschnittlich bei Ihnen beschäftigten Mitarbeitenden.

Im Rahmen der Grundbetreuung widmet sich der Arzt größtenteils um allgemeine Beratungen, bspw:

  • Teilnahme an ASA Sitzung
  • Sichtung des aktuellen Zustands/ von Unterlagen
  • Allgemeine Beratung per Telefon/ Mail/ Video /vor Ort 
  • Besprechung mit den Mitarbeitern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Hilfe bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Neuerungen
  • Kurzfristiger telefonischer Austausch bei akuter Problemstellung
  • Zusammenarbeit mit Behörden
  • Austausch mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Unterweisung 
  • Kaufberatungen
  • Arbeitsplatz- und Betriebsbegehung

Die betriebsspezifische Betreuung

Auch die betriebsspezifische Betreuung ist durch den Gesetzgeber vorgegeben. Jedoch kann hier keine konkrete Stundenzahl angegeben werden, da sich der notwendige Umfang erst aus der je nach Betrieb unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilung ergibt.

Zur betriebsspezifischen Betreuung zählen beispielsweise: 

  • Vorsorgen/ Vorsorgeuntersuchungen 
  • Eignungsuntersuchungen 
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement
  • Impfungen
  • Mutterschutzberatung
  • Präventionsprogramme
  • Auditierungen/ Zertifizierungen

Weitere Angebote

Weiterhin stellt der Gesetzgeber Anforderungen hinsichtlich der Organisation der Ersten-Hilfe im Betrieb. Je nach Größe des Betriebes muss ein bestimmter Anteil der Mitarbeitenden als Ersthelfer geschult werden. 

  • Erste-Hilfe-Kurse
  • Ersthelferschulungen
  • Bildschirmarbeitsplatzbrillen
  • Betriebliche Gesundheitstage

Auf der gesetzlich sicheren Seite sein.

Die Inhalte und Aufgaben der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung sind in der DGUV Vorschrift 2 definiert. Weitere Gesetzesgrundlagen liefern das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSChG), die ArbMedVV, Technische Regeln, Verordnungen und entsprechende Kommentare. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. 

Ablauf unserer Zusammenarbeit

Klicken Sie sich durch die einzelnen Phasen unserer Zusammenarbeit. Vom ersten Schritt bis zur laufenden Betreuung.

Angebot/ Leistungen anfragen

Auf Basis Ihres gewünschten Leistungsumfangs erstellen wir für Sie das passende individuelle Angebot. Dafür benötigen wir einige Rahmendaten, die Sie uns am besten über das Formular übermitteln. Planen Sie hierfür circa 2 Minuten ein.

Jedes Angebot wird innerhalb eines Werktages nach Anfrage erstellt.

Sollten Sie es noch eiliger haben oder Fragen zu den Dienstleistungen haben, sind wir gerne telefonisch  Montag – Donnerstag von 8-14 Uhr   und Freitag von   8-12 Uhr für Sie da. 

Vertragsabschluss

Wir schließen den Vertrag über die Betreuung Ihrer Firma/ Firmen ab, das Startdatum kann von Ihnen frei gewählt werden. Wir werden daraufhin zeitnah einen Termin mit den gebuchten Experten vereinbaren und gemeinsam an einem sicheren und nachhaltigen Arbeitsumfeld arbeiten.

Erfassung des Ist-Zustandes

Bei der ersten Begehung Ihres Betriebes erfassen wir mit Ihnen den aktuellen Zustand des Arbeitsschutzes. Wünschenswert ist die Anwesenheit des Ansprechpartners für den Arbeitsschutz & der jeweilige Abteilungsleiter oder Geschäftsführer, damit direkt die Wünsche und Anforderungen für die Zusammenarbeit besprochen und entschieden werden können.

Klären der Probleme

Wir informieren Sie, was konkreten Änderungsbedarf hat und Sie teilen uns mit, welche Themen Ihnen besonders am Herzen liegen. In der Reihenfolge der Abarbeitung sind wir gerne bereit, uns nach Ihren Wünschen zu richten, um Ihr Tagesgeschäft so wenig wie möglich zu beeinflussen.

Festlegen des Soll-Zustandes

Anhand des Ist-Zustandes und der Probleme erarbeiten wir unter Einbezug Ihrer Wünsche zusammen einen Leitfaden zum Ziel. Gerne unterstützen wir Sie auch tatkräftig bei der Umsetzung dieser Punkte oder übermitteln Ihren Mitarbeitern die neuen Verhaltensweisen als externer Dienstleister.

Leistungsumfang

Die Inhaltsfelder der Grundbetreuung (wie oben beschrieben) sind immer Bestandteil unserer Betreuung. In der Regel entstehen dadurch mindestens 1-4 Termine pro Jahr, in denen wir uns gemeinsam mit dem Aufgabengebiet des Arbeitsschutzes beschäftigen.

Nach unserem ersten Besuch bei Ihnen können wir die Ihrerseits benötigten betriebsspezifischen Inhalte benennen und umfangsmäßig beziffern und diese ebenfalls in der laufenden Betreuung absolvieren.

Die Terminvereinbarung läuft bei uns unkompliziert ab: entweder besprechen Sie die Folgetermine direkt vor Ort, bspw. für das gesamte Jahr, oder kontaktieren uns einfach jederzeit per Mail oder Telefon.

Wir stehen Ihnen generell immer  für Belange des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Ebenso helfen wir Ihnen gerne mit unserer umfassenden Erfahrung beim Kontakt mit den Behörden oder anderen Gesundheitsinstituten.

FAQ

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und dem Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.

Gemäß der ArbMedVV sind Unternehmen dazu verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen. 

Welche Inhalte deckt die Arbeitsmedizin ab?

Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Beide zielen jedoch darauf ab, die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und erhalten. Einerseits durch die Gestaltung der Arbeitsplätze, andererseits durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung.

Wie finde ich einen Betriebsarzt?

Tatsächlich ist es zunehmend schwerer geworden, einen Betriebsarzt oder Arbeitsmediziner mit Kapazitäten zu finden. Wir als Kooperationspartner bieten Ihnen einen Pool von rund 60 Betriebsärzten, die sich über die Aufnahme Ihrer Betreuung freuen würden.

Was versteht man unter Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  3. Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)
  9. Selbstorganisation


Was versteht man unter betriebsspezifischer Betreuung?

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es hier keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

Bereiche, die erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind bspw.: 

Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen, Erfassung betrieblicher Änderungen, Betriebliche Aktionen, Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorgen, Impfungen, Erstellung von Brandschutzunterlagen, und Vieles mehr. 

Was versteht man unter G-Untersuchungen / arbeitsmedizinischen Vorsorgen?

Die Abkürzung „G“ kann für „Grundsatz“ stehen, wird heutzutage aber nicht mehr offiziell genutzt. Es sind entsprechend Untersuchungen, die für das Betriebsgeschehen unentbehrlich sind und den Arbeitnehmer vor den durch die Arbeit entstehenden Gefahren bestmöglich schützen soll oder auch den Verlauf möglicher Konsequenzen im Auge zu behalten. In der Regel fallen solche Untersuchungen alle drei Jahre an. 

Welche Unterschiede gibt es bei den verschiedenen Vorsorgen?

Das Gesetz unterscheidet zwischen drei bzw.  Arten von Vorsorgen: Angebotsvorsorgen, Wunschvorsorgen, Pflichtvorsorgen und Eignungsuntersuchungen. Informieren Sie sich gerne hier über die genauen Unterschiede. 

Wann müssen Vorsorgen angeboten werden?

In der Regel müssen die Vorsorgen noch vor Aufnahme der Tätigkeit angeboten und durchgeführt werden. Aus der Gefährdungsbeurteilung geht hervor, welcher Mitarbeiter welchen Gefahren ausgesetzt wird und daraus wird abgeleitet, welche Vorsorgen bei diesem Mitarbeiter durchzuführen sind. 

Überblick über alle Vorsorgen

Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt zu jeder einzelnen Vorsorge eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten: 

Welcher Stundenaufwand geht mit den Leistungen des Arbeitsschutzes einher?

Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten.

Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot. 

Ab wann brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten angestellten Mitarbeiter (außerhalb des Eigentümers) ist es gesetzlich vorgeschrieben, die Dienstleistungen von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nachzuweisen. 

Warum lohnt sich die Bestellung von externen Dienstleistern?

Rein finanziell lohnt es sich für kleine Unternehmen in der Regel nicht, eine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit oder gar einen Betriebsarzt zu beschäftigen. Dies kommt erst bei großen Firmen in Frage, die einen Mitarbeiter dann in Teilzeit oder Vollzeit mit diesen Aufgaben betrauen. Aber auch hier ist es durchaus hilfreich, nach wie vor mit externen Dienstleistern zu arbeiten, die der „Betriebsblindheit“ nicht unterliegen und Erfahrungen und Wissen aus diversen anderen Branchen mitbringen. 

Aufklärung zu den wichtigsten Begriffen des Arbeitsschutzes

Auf der folgenden Seite finden Sie kompakt eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Rahmendaten: 

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