Alles aus einer Hand. Von A-Z.

Genießen Sie allumfassende und professionelle Betreuung im Arbeitsschutz

Als Experten für betrieblichen Arbeitsschutz bieten wir Ihnen Leistungen in den Bereichen Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und Arbeitspsychologie an. Ob langfristige Partnerschaft, lediglich die Grundbetreuung oder Zusatzleistungen, wir begleiten Sie gerne auf dem Weg,alle Auflagen des Gesetzgebers lückenlos zu erfüllen.

Einige unserer Kennzahlen

Standorte
0
Jahre am Markt
0
Mitarbeiter
0
Kunden
0
ØBetreuungsdauer
0

Betreute Branchen (Beispiele)

Finanzdienstleister

Stahlwerke

Öffentliche Organisationen

Praxen & Kanzleien

Kosmetik

Lebensmittelproduktion

Automobil-Branche

Fitness

Floristik

Verarbeitendes Gewerbe

Software

Landwirtschaft

Verkehrsbetriebe

Gesundheitswesen

Kundenmeinungen 

Do you sometimes have the feeling that you’re running into the same obstacles over and over again? Many of my conflicts have the same feel to them, like “Hey, I think I’ve been here before“

John Doe

Company Name

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John Doe

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Melden Sie sich bei uns

Um Ihr auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns werktags unter den folgenden Kommunikationswegen: 

Oft gestellte Fragen (FAQ)

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und dem Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig zu erkennen und ihnen vorzubeugen.

Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Durch die Gestaltung der Arbeitsplätze oder durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung trägt die Arbeitsmedizin zu einem gesünderen und produktiveren Arbeitsumfeld bei.

Was versteht man unter Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  3. Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)
  9. Selbstorganisation


Was versteht man unter betriebsspezifischer Betreuung?

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänz die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es hier keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

Bereiche, die erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind: 

Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilungen, Erfassung betrieblicher Änderungen, Betriebliche Aktionen

Welchen Umfang muss ich als Unternehmer abdecken?

Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten.

Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot. 

Schön, Sie zu treffen.

Tragen Sie sich hier ein, um über Neuigkeiten, Regeln und Angebote informiert zu werden.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

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