Sonnenschutz am Arbeitsplatz

Seit dem 18. Juli 2019 haben Mitarbeiter laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Anspruch auf Sonnenschutz. Dazu zählt sowohl Informationen über den Einsatz von Sonnenschutz also auch die Bereitstellung von luftiger UV-Schutz Kleidung.  

Wenn Beschäftigte im Unternehmen mehr als 15 Minuten am Stück der freien Sonne ausgesetzt sind, müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass ausreichend Sonnenschutz vorhanden ist oder zur Verfügung gestellt wird.Sonnenschutz ist Arbeitsschutz! 

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