Genießen Sie die beste Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit aus einer Hand.

Einfach. Flexibel. Bewährt.

Jetzt mit einer neuen Geschäftsführung, neuen Tätigkeitsfeldern und altbewährter Expertise.

Gerne helfen wir Ihnen im Rahmen des Arbeitsschutzes (der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit), die gültigen Gesetze zu befolgen und somit teure Geldbußen zu vermeiden. 

0
Standorte bundesweit
0
Jahre am Markt
0
Mitarbeiter im Einsatz
0
Kunden
0
Ø Jahre der Zusammenarbeit

Jetzt 10% Rabatt sichern

Bis zum 30.09.2022 individuelles Angebot anfragen und zum 01.01.2023 Betreuung bei uns beginnen. In weniger als einer Minute den ersten Schritt zur sicheren Arbeit gehen: 

Ablauf unserer Zusammenarbeit

Klicken Sie sich durch die einzelnen Phasen unserer Zusammenarbeit. Vom ersten Schritt bis zur laufenden Betreuung.

Kontaktaufnahme

Jederzeit über die Anfrageformulare der Website oder per Mail. Telefonisch sind wir Montag – Donnerstag von 8-15 Uhr und Freitag von 8-12 Uhr für Sie da. 

Erstellung des Angebots

Auf Basis Ihres gewünschten Leistungsumfangs erstellen wir für Sie das passende individuelle Angebot. Unverbindlich, versteht sich.

Vertragsabschluss

Wir schließen den Vertrag über die Betreuung Ihrer Firma/ Firmen ab; entweder zum Jahreswechsel oder dem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt.

Erfassung des Ist-Zustandes

Bei der ersten Begehung Ihres Betriebes erfassen wir mit Ihnen den aktuellen Zustand des Arbeitsschutzes.

Klären der Probleme

Wir informieren Sie, was konkreten Änderungsbedarf hat und Sie teilen uns mit, welche Themen Ihnen besonders am Herzen liegen.

Festlegen des Soll-Zustandes

Anhand des Ist-Zustandes und der Probleme erarbeiten wir unter Einbezug Ihrer Wünsche zusammen einen Leitfaden zum Ziel.  

Gefährdungsbeurteilungen

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und anderen verpflichtenden Dokumenten.

Kontakte

Wir stehen Ihnen für Belange des Arbeitsschutzes immer zur Verfügung. Ebenso helfen wir Ihnen beim Kontakt mit den Behörden oder Gesundheitsinstituten.

Teilnahme an ASAs

Wir nehmen an den geplanten Arbeitsschutz-Ausschuss-Sitzungen teil. 

Unfallanalysen & Unterweisungen

Wir analysieren mit Ihnen, wie es zu Unfällen kam und wie diese künftig, bspw. durch Unterweisungen, vermieden werden können.


Vorsorgen 

Wir führen die arbeitsmedizinischen Vorsorgen (ehemals G- Untersuchungen) durch.

 Schulungen & Kurse

Wir bieten Ihnen für Ihre Probleme spezielle Schulungen & Kurse an (bspw. Ersthelferschulung, Brandschutzhelferausbildungen, Workshops für psychologische Gesundheit…).

Um Ihr auf Sie zugeschnittenes Angebot zu erhalten, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Sie erreichen uns werktags unter den folgenden Kommunikationswegen: 

Hier Rückruf vereinbaren


Betreute Branchen

Dies stellt nur eine kleine Auswahl der Branchen dar, die wir derzeit betreuen. Durch unsere große Anzahl an Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-ärztinnen können wir jede Spezialisierung und somit jede Branche abdecken.

Finanzdienstleister
Stahlverarbeitung
Landwirtschaft
Gastronomie
Kanzleien
Bauunternehmen 
Fitnessstudios
Textilverarbeitung
Mechaniker
IT
Büro / Verwaltung
Lebensmittelproduktion
Shopping-Center
Lagerhallen
Friseure
Krankenhäuser & Praxen
Forstwirtschaft
Elektro & Klimatechnik
Logistik
Kosmetikstudios
Hallen
Metallverarbeitung

Kontaktanfrage


Oft gestellte Fragen (FAQ)

Unternehmerpflichten

Neben der Tätigkeit als Unternehmer/ Führungskraft verlangt das Gesetz von Ihnen, sich diversen Themen des Arbeitsschutzes zu widmen. Darunter zählt bspw. die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ebenso sind Sie dazu angehalten, die Arbeitsbedingungen ständig zu verbessern und das sicherheits- und gesundheitsbewusste Verhalten Ihrer Mitarbeiter zu fördern. Sollten die Mitarbeiter sich nicht gesundheitsbewusst verhalten, ist es Ihre Aufgabe, diese an ihre Mitwirkungspflicht zu erinnern. Darüberhinaus müssen Sie stets in Kenntnis der aktuell geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und mehr sein. 

Glücklicherweise können Sie die meisten der oben genannten Aufgaben auch delegieren, bspw. an externe Dienstleister, wie die von uns zur Verfügung gestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte/-ärztinnen. Lediglich die Überwachung- und Organisationspflichten sind nicht übertragbar und verbleiben in Ihrer Zuständigkeit. 

Delegation der Unternehmerpflichten

Wichtige Bestandteile Ihrer Unternehmerpflichten, bei denen unsere Fachkräfte Sie umfassend beraten und unterstützen können, sind: 

  • Die Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach §§5 und 6 ArbSchG.
  • Die Ableitung der Arbeitsschutzmaßnahmen, welche unter Anderem in einer umfassenden Information und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter liegen.
  • Die Erstellung der Betriebsanweisung im Umgang mit Betriebsmitteln.
  • Die Erstellung einer Arbeitsmittelprüfübersicht über prüfrelevante Betriebsmittel, sowie Art und Umfang der Prüfung.
  • Die Durchführung der Unterweisung in Ihrem Unternehmen (zu allgemeinen arbeitsschutzrelevanten Themen sowie der Ersten-Hilfe, dem Brandschutz, aber auch arbeitsplatzspezifischen Themengebieten). 
  • Die Zusammenstellung aller Sicherheitsdatenblätter, die Bewertung Ihrer Gefahrstoffe und die Ausarbeitung von entsprechenden Betriebsanweisungen. 
Was versteht man unter Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz ist der Oberbegriff für die Bereiche der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit. Arbeitsschutz verschreibt sich dem Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Gefahren (Unfällen und Krankheiten) und zielt im Idealfall darauf ab, sämtliche Quellen für Gefahren noch vor ihrer Entstehung zu eliminieren – oder zumindest die Folgen so gut wie möglich zu reduzieren. 

In Deutschland wird der Arbeitsschutz in einem dualen System geregelt: die Durchführung und Einhaltung der Regeln wird sowohl durch den Staat (Gewerbeaufsicht), als auch durch die gesetzliche Unfallversicherung ( Berufsgenossenschaften & Unfallkassen) kontrolliert. 

Die Regeln, auf denen der Arbeitsschutz beruht, sind vielfältig. Hier gibt es sowohl: 

  • Arbeitsschutzgesetz mit Verordnungen (inkl. Technischen Regeln)
  • Arbeitssicherheitsgesetz (inkl. DGUV V2)
  • Siebtes Buch Sozialgesetzbuch


Wir helfen Ihnen gerne dabei, in diesem „Paragraphen-Dschungel“ den Überblick zu wahren und informieren Sie regelmäßig über die jeweils eintretenden, für Sie relevanten, Gesetzesänderungen.

Was versteht man unter Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin ist anders als andere Medizinbereiche ein präventives Betätigungsfeld. Sie verschreibt sich dem Erhalt der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter. Sie berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen Arbeitswelt und Alltag, als auch Gesundheit und Krankheit. Unsere Betriebsärzte beraten Sie gerne dabei, wie Sie Gesundheitsgefahren für Ihre Mitarbeiter rechtzeitig erkennen und vorbeugen können.

Die Arbeitsmedizin unterteilt sich in die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung. Durch die Gestaltung der Arbeitsplätze oder durch konkrete Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung trägt die Arbeitsmedizin zu einem gesünderen und produktiveren Arbeitsumfeld bei.

Was versteht man unter Arbeitssicherheit?

Unter Arbeitssicherheit wird allgemein die gefahrenfreie Ausübung der beruflichen Tätigkeit verstanden. Es sollen dadurch sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden präventiv vermieden und im Einzelfall eingetretene Unfälle ausreichend analysiert werden, um die Gefahrenquellen künftig zu beseitigen.

Dies wird durch die Organisation des Arbeitsschutzes innerhalb des Betriebes erreicht. 

Was versteht man unter Grundbetreuung?

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand des Wirtschaftszweiges und der Summe der Beschäftigten und unterteilt sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert:

  1. Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  2. Verhältnisprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  3. Verhaltensprävention: Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
  4. Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit 
  5. Untersuchung nach Ereignissen
  6. Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten
  7. Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten
  8. Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)
  9. Selbstorganisation
Praktische Beispiele der Grundbetreuung

Unterstützung im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Teilnahme an ASA Sitzung inklusive Nachbesprechung / Überprüfung der zu erledigenden Aufgaben

Sichtung des aktuellen Zustands (Unterlagen/ vor Ort)

Arbeitsplatz- und Betriebsbegehung

Allgemeine Beratung per Telefon, Mail, Video, vor Ort 

Besprechung mit den Mitarbeitern zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Hinweise zu den relevanten gesetzlichen Neuerungen 

Kurzfristiger telefonischer Austausch bei akuter Problemstellung

Zusammenarbeit mit Behörden

Austausch mit dem Betriebsarzt/ der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hilfe bei der Gefährdungsbeurteilung

Ggfs. Erstellung von erforderlichen Dokumenten, wie bspw. Betriebsanweisung oder Unterweisung

Unterstützung oder bei Wunsch auch Durchführung der Unterweisung 

Berechnung der Einsatzzeiten in der Grundbetreuung

Die anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges errechneten Werte der jährlichen Betreuungszeit verteilen sich auf die beiden Dienstleister Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi). Hier wird je nach Betrieb abgewogen, wie sich die Zeiten zu verteilen haben und eine Hilfestellung geben die Unfallversicherungsträger an die Hand. Mindestens müssen die beiden Dienstleister jedoch jeweils 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten. In den meisten Fällen ergibt sich hier eine Verteilung von 20/80 oder 40/60 (Fasi/BA).

Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein für Sie angepasstes Angebot. 

Was versteht man unter betriebsspezifischer Betreuung?

Im Rahmen der Gesamtbetreuung ergänzt die betriebsspezifische Betreuung die Grundbetreuung.

Sie ist individuell auf den jeweiligen Betrieb angepasst und stellt somit sicher, dass besondere Gefährdungen mit ausreichendem Maße berücksichtigt werden. Aus diesem Grund gibt es keine fest vorgegebenen Betreuungszeiten, sondern immer nur eine Entscheidungsfindung im Einzelfall. 

Bereiche, die z.B. erst durch die betriebsspezifische Betreuung umfassend erfasst werden können, sind: 

Die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, die Erfassung betrieblicher Änderungen, die Durchführung betrieblicher Aktionen

Praktische Beispiele der betriebsspezifischen Betreuung

Prüfung von Arbeitsmitteln wie bspw. persönlicher Schutzausrüstung

Unterweisung der Mitarbeiter zu bestimmten Themen

Erstellung von Dokumenten wie bspw. der Gefährdungsbeurteilung

Messung von bspw. Lärm oder Licht

Gefahrstoffberatung, Anlegen eines Gefahrstoffkatasters

Arbeitsmedizinische Vorsorge, bspw. Arbeiten mit Infektionsgefahr

Was kann ich noch für meine Mitarbeiter tun?

Brandschutzschulung 

Höhensicherheitstraining

Regalprüfung

Rettung- und Fluchtwegsplanung

Psychologische Betreuung (Digitale Resilienz, Mediation, Führungskräfte-Coaching, Teambuilding, Home-Office, und vieles mehr)


Weitere Fragen?

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie noch weitergehende Fragen haben. Mit unserem branchenweiten Expertenteam mit jahrelanger praktischer Erfahrung sind wir zuversichtlich, all Ihre auftretenden Fragen beantworten zu können.

Schön, Sie zu treffen.

Tragen Sie sich hier ein, um über Neuigkeiten, Regeln und Angebote informiert zu werden.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Schön, Sie zu treffen.

Tragen Sie sich hier ein, um über Neuigkeiten, Regeln und Angebote informiert zu werden.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Cookie Consent Banner von Real Cookie Banner