Sicherheitstechnische Grundbetreuung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit  spielt eine entscheidende Rolle in der Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes. Sie unterstützen Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten hinsichtlich  Sicherheit und Gesundheit  – selbst bei Unternehmen, die nur einen Arbeitnehmer beschäftigen. Es sollen dadurch sowohl Personenschäden, als auch Sachschäden, präventiv vermieden und im Einzelfall eingetretene Unfälle ausreichend analysiert werden, um die Gefahrenquellen künftig zu beseitigen. 

Unsere Leistungen in der Arbeitsmedizin und
Arbeitssicherheit im Überblick

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2

Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2


Die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 umfasst die regelmäßige Beratung und Unterstützung Ihres Unternehmens durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Ziel ist es, Gefährdungen zu erkennen, Maßnahmen zu ergreifen und Ihre Mitarbeiter bestmöglich zu schützen

  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitssicherheitsausschuss (ASA)
  • Unterstützung bei der Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter
  • Beratung bei Anschaffung und Nutzung von Arbeitsmitteln
Betriebsspezifische Sicherheitstechnische Betreuung

Betriebsspezifische Sicherheitstechnische Betreuung

 ergänzt die Grundbetreuung durch individuell angepasste Maßnahmen, die auf Ihr Unternehmen, Ihre Branche und Ihre Arbeitsabläufe zugeschnitten sind.

  • Erstellung aller Gefährdungsbeurteilungen und Durchführung von Unterweisungen
  • Prüfungen von Hochregalen, Leiter, Tritten, PSAgA und vieles mehr
  • Erstellung betriebsindividueller Sicherheitskonzepte (Notfallpläne)
  • Ausbildungen (Flurförderfahrzeuge, Brandschutzhelfer, etc.)
  • Teilnahme an Audits und Zertifizierungen
Brandschutz & Höhenrettung

Brandschutz & Höhenrettung

Wir bilden Ihre Mitarbeiter zu Brandschutz- oder Ersthelfern aus. Ebenso bieten wir diverse Schulungen & Workshops an, die Ihnen praktisch bei der Umsetzung einer gesünderen Arbeit behilflich sind.

  • Stellung von Brandschutzbeauftragten
  • Brandschutzhelfer-Ausbildung
  • Prüfung von Ausrüstung 
  • Schulung im Umgang
  • Evakuierungshelfer-Ausbildung
(Flurförder-) Fahrzeuge

(Flurförder-) Fahrzeuge

Wir prüfen Ihre Mitarbeiter auf Fahrtauglichkeit und bilden diese auch zu bspw. Staplerfahrern aus.

  • Ausbildung Staplerfahrer
  • Prüfung nach FeV
  • Vorsorge: Fahr- Steuer- Überwachungstätigkeiten (G25)
Regalprüfungen

Regalprüfungen

Wir prüfen Ihre Regale gemäß DIN EN 15635.

  • Prüfungen von Hochregalen
Elektrogeräte-Prüfungen

Elektrogeräte-Prüfungen

Wir prüfen Ihre Elektrogeräte gemäß DGUV V3.

  • Ortsfeste Geräte
  • Ortsveränderliche Geräte
  • Best-Preis-Garantie
  • 100% rechtssichere Beratung
  • Persönlicher Ansprechpartner

Zertifizierte Experten

Zufriedene Kunden

Jahre Erfahrung

Standorte in Deutschland

Kundenstimmen

FAQ’s ‒ Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter Sicherheitstechnischer Betreuung?

Die Sicherheitstechnische Betreuung umfasst die Beratung, Organisation und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen durch eine  Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), um Gefährdungen zu erkennen und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.

Wer benötigt eine sicherheitstechnische Betreuung?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter sicherheitsgerecht zu betreuen. Die DGUV Vorschrift 2 definiert die Pflicht zur Betreuung nach Unternehmensgröße und Gefährdungsrisiko.

Welche Leistungen sind in der Grundbetreuung enthalten?

Die Grundbetreuung umfasst u. a. regelmäßige Betriebsbegehungen, Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, ASA-Begleitung und Dokumentation der Arbeitsschutzmaßnahmen.

Was sind betriebsspezifische Leistungen?

Betriebsspezifische Leistungen ergänzen die Grundbetreuung und umfassen Maßnahmen wie Regalprüfungen, Leiter- und Trittprüfungen, Brandschutzunterweisungen oder individuelle Sicherheitskonzepte für spezielle Arbeitsbereiche.

Wie oft muss die Sicherheitstechnische Betreuung erfolgen?

Die Häufigkeit hängt von Unternehmensgröße, Gefährdungspotenzial und Arbeitsmittel ab. Kleine Betriebe erhalten meist bedarfsorientierte Betreuung, größere Unternehmen eine regelmäßige Betreuung.

Wer führt die Sicherheitsbegehungen und Prüfungen durch?

Dies übernimmt die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) oder zertifizierte Prüfer, z. B. für Leitern, Regale oder Brandschutzeinrichtungen.

Muss ich die Maßnahmen dokumentieren?

Ja, gesetzlich vorgeschriebene Nachweise und Protokolle sind Pflicht, z. B. zu ASA-Sitzungen, Unterweisungen oder Prüfungen von Arbeitsmitteln.

Welche Vorteile habe ich von einer professionellen Betreuung?
  • Minimierung von Unfall- und Gesundheitsrisiken
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Optimierte Sicherheit für Mitarbeiter
  • Entlastung der Geschäftsführung und HR-Abteilung

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