Rechtssicher & stressfrei:
Alle Leistungen im Arbeitsschutz –
mit AMUSA schnell erfüllt.
Für Unternehmen aller Branchen und Größen.
Wir kümmern uns : empathisch, transparent, bundesweit.
Arbeitsmedizinische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung
Psychologische Betreuung
Prüfungen, Ausbildungen, Zertifizierungen

Unsere Leistungen im Überblick
Best-Preis-Garantie
100 % rechtssichere Beratung
Durchführung von Experten
Unterschiedliche Betreuungsformen
Die Grundbetreuung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen und umfasst grundlegende Aufgaben, die für alle Betriebe gesetzlich verpflichtend sind.
Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße (ab einem Beschäftigten) oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch). Sie bildet die Basis für eine sichere Arbeit in Ihrem Unternehmen.
Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten und Gefährdungen eines Betriebs. Sie wird auf die spezifischen Gefährdungen und Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten, was bedeutet, dass keine pauschalen Einsatzzeiten festgelegt werden können. Der Betreuungsumfang wird individuell ermittelt und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle aktuellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Im Rahmen der psychischen Gesundheit üblich, aber auch für alle Bereiche des Arbeitsschutzes, bietet wir die Möglichkeit, einzelne Leistungen zu buchen. Dies kann den Einstieg in das Thema der Gesundheitsförderung erleichtern, da es nicht mit dauerhaften Leistungen verbunden ist, sondern nur akut das bearbeitet wird, an dem dringender Bedarf besteht.

Bestpreis Garantie
Warum mehr zahlen – wenn Sie bei AMUSA mehr bekommen?
Sie haben bereits ein Angebot vorliegen? Perfekt! Dann zeigen wir Ihnen, dass es besser geht.
Mit unserer Bestpreisgarantie setzen wir uns zum Ziel, nicht nur günstiger, sondern auch besser und transparenter zu sein.
Jetzt Vergleichsangebot anfordern – kostenlos & unverbindlich.
Bundesweit für Sie im Einsatz
Ob Einzelstandort oder Filialnetz: Mit AMUSA profitieren Sie von einer zentral gesteuerten Betreuung für Ihr gesamtes Unternehmen. Von Rügen bis zum Bodensee, von Trier bis Dresden – wir sind überall für Sie da.
Unsere Fachkräfte sind bundesweit im Einsatz und ermöglichen eine einheitliche Betreuung, klare Kommunikation und effiziente Abläufe.
Wenn gewünscht (und möglich), betreuen wir Ihre Standorte sogar durch ein und dieselbe Fachkraft – für maximale Kontinuität, Vertrauen und Zeitersparnis.

FAQ’s ‒ Häufig gestellte Fragen
Unter Arbeitsschutz werden die Bereiche Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit zusammengefasst. Beide sind entscheidend, um die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Arbeitsmedizin:
Ziel: Schutz der Gesundheit durch Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheitsüberwachung.
Aufgaben: Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zum Gesundheitsschutz und Prävention, sowie Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Krankheit.
Arbeitssicherheit:
Ziel: Vermeidung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Aufgaben: Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Implementierung von Schutzmaßnahmen sowie Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeitenden.
Zusammenspiel:
Beide Bereiche arbeiten Hand in Hand, um ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen. Sie sind durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und weitere spezifische Verordnungen gesetzlich geregelt.
Arbeitsschutz ist somit ein umfassendes Konzept, das verschiedene Maßnahmen und Akteure integriert, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
In Deutschland müssen Arbeitgeber ab der Beschäftigung des ersten Mitarbeiters sowohl eine Fachkraft für Arbeitssicherheit als auch einen Betriebsarzt bestellen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Pflicht: Ab dem ersten Mitarbeiter muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Aufgaben: Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Betriebsarzt:
Pflicht: Auch ab dem ersten Mitarbeiter muss ein Betriebsarzt bestellt werden.
Aufgaben: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, Beratung zu Gesundheitsschutz und Prävention.
Regelungen und Modelle:
DGUV Vorschrift 2: Diese Vorschrift regelt die konkrete Umsetzung der Maßnahmen und bietet verschiedene Betreuungsmodelle, je nach Größe und Art des Betriebs.
Betriebe bis 10 Beschäftigte: Für kleinere Betriebe gelten spezielle Regelungen, die eine bedarfsorientierte Betreuung ermöglichen.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Bei AMUSA machen wir es Ihnen leicht, die passende Fachkraft für Arbeitssicherheit / Betriebsarzt zu finden. So gehen wir vor:
- Direkte Kontaktaufnahme:
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail. Unser Team ist bereit, Ihre Anforderungen zu besprechen und Ihnen geeignete Fachkräfte zu empfehlen. - Netzwerk und Empfehlungen:
Profitieren Sie von unserem umfangreichen Netzwerk. Wir empfehlen Ihnen Experten, die bereits erfolgreich in ähnlichen Projekten tätig waren. - Qualitätsprüfung:
Alle unsere Experten durchlaufen einen strengen Prüfungsprozess, um sicherzustellen, dass sie über die notwendigen Qualifikationen und Zertifizierungen verfügen. Sie können sich darauf verlassen, dass unsere Experten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. - Individuelle Beratung:
Wenn Sie unsicher sind, welcher Experte am besten zu Ihrem Unternehmen passt, bieten wir Ihnen eine individuelle Beratung an. Unser Ziel ist es, die beste Lösung für Ihre spezifischen Bedürfnisse zu finden.
Warum AMUSA wählen?
- Erfahrung und Expertise: Unsere Experten bringen umfangreiche Erfahrung und Fachwissen in verschiedenen Branchen mit.
- Zuverlässigkeit: Wir gewährleisten, dass alle unsere Experten zuverlässig und professionell arbeiten.
- Kundenzufriedenheit: Ihre Zufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Wir arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren und die passende Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt zu finden!
Die jährliche Betreuungszeit wird anhand der Mitarbeiterzahl und des Wirtschaftszweiges berechnet und auf die beiden Dienstleister – Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit – verteilt. Die genaue Verteilung hängt vom Betrieb ab und wird in Absprache mit den Unfallversicherungsträgern festgelegt. Dabei müssen jedoch beide Dienstleister mindestens 20% der gesamten Einsatzzeit erhalten.
Gerne übernehmen wir die Berechnung der für Sie anfallenden Stunden und erstellen Ihnen auf dieser Basis ein individuell angepasstes Angebot.
Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
Physische Gesundheitsgefahren: Dazu gehören Muskel- und Skeletterkrankungen durch schwere körperliche Arbeit oder ungünstige Körperhaltungen, Lärmbelastung, die zu Hörschäden führen kann, sowie Gefahrstoffe, die Atemwegserkrankungen und Hautprobleme verursachen können.
Psychische Gesundheitsgefahren: Hoher Arbeitsdruck, Multitasking und mangelnde Unterstützung können Stress, Burnout und andere psychische Erkrankungen begünstigen. Auch Mobbing und soziale Konflikte am Arbeitsplatz tragen zur Entstehung psychischer Probleme bei.
Umweltbezogene Gesundheitsgefahren: Extreme Temperaturen, schlechte Luftqualität und schädliche Strahlung, wie UV-Strahlung, stellen ebenfalls Gesundheitsrisiken dar.
Weitere Gesundheitsgefahren: Bestimmte Arbeitsbedingungen können das Risiko für Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen erhöhen.
Ein umfassender Arbeitsschutz ist daher entscheidend, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und zu fördern.
Arbeitsmedizinische Vorsorgen müssen je nach Art der Vorsorge in unterschiedlichen Situationen angeboten werden:
Pflichtvorsorgen:
Vor Aufnahme der Tätigkeit: Bei besonders gefährdenden Tätigkeiten muss die Pflichtvorsorge vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt werden.
Regelmäßige Intervalle: Nach der ersten Pflichtvorsorge sind regelmäßige Nachuntersuchungen erforderlich. Die Intervalle werden vom Betriebsarzt festgelegt und liegen in der Regel zwischen 12 und 36
Monaten.
Angebotsvorsorgen:
Vor Aufnahme der Tätigkeit: Der Arbeitgeber muss die Angebotsvorsorge vor Beginn bestimmter gefährdender Tätigkeiten anbieten.
Regelmäßige Intervalle: Auch hier müssen regelmäßige Angebote gemacht werden. Die Intervalle ähneln denen der Pflichtvorsorge und werden vom Betriebsarzt festgelegt.
Wunschvorsorgen:
Auf Wunsch der Beschäftigten: Diese Vorsorgen müssen angeboten werden, wenn Mitarbeitende dies wünschen und ihre Tätigkeit gesundheitliche Risiken mit sich bringt.
Diese Regelungen tragen dazu bei, die Gesundheit der Beschäftigten kontinuierlich zu überwachen und bestmöglich zu schützen.
Die Abkürzung „G“ stand früher für „Grundsatz“, wird heutzutage jedoch nicht mehr offiziell verwendet. Sie bezeichnet Untersuchungen, die für das Betriebsgeschehen unentbehrlich sind und den Arbeitnehmer vor den Gefahren schützen sollen, die durch die Arbeit entstehen können. Diese Untersuchungen sollen auch den Verlauf möglicher gesundheitlicher Konsequenzen im Auge behalten. In der Regel werden solche Untersuchungen alle drei Jahre durchgeführt.
Das Gesetz unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen, die jeweils unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen haben:
Angebotsvorsorgen:
Definition: Diese Vorsorgen müssen vom Arbeitgeber für Tätigkeiten mit gesundheitlichen Risiken angeboten werden.
Teilnahme: Die Teilnahme ist freiwillig für die Beschäftigten.
Wunschvorsorgen:
Definition: Diese Vorsorgen können von den Beschäftigten selbst gewünscht werden, wenn sie gesundheitliche Risiken durch ihre Tätigkeit befürchten.
Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt auf Wunsch der Beschäftigten.
Pflichtvorsorgen:
Definition: Diese Vorsorgen sind gesetzlich für bestimmte gefährliche Tätigkeiten vorgeschrieben.
Teilnahme: Die Teilnahme ist verpflichtend. Der Arbeitgeber darf die Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die Pflichtvorsorge durchgeführt wurde.
Eignungsuntersuchungen:
Definition: Diese Untersuchungen dienen dazu, festzustellen, ob die Beschäftigten gesundheitlich in der Lage sind, bestimmte Tätigkeiten auszuführen.
Rechtsgrundlage: Sie sind arbeitsrechtlich oder privatrechtlich geregelt und häufig in speziellen Verordnungen wie der Fahrerlaubnisverordnung oder der Strahlenschutzverordnung festgelegt.
Diese verschiedenen Arten von Vorsorgeuntersuchungen tragen dazu bei, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Auf der folgenden Seite finden Sie eine kompakte Übersicht zu jeder einzelnen Vorsorge mit den wichtigsten Rahmendaten: Wissenssammlung
Die Bestellung von externen Dienstleistern kann für Unternehmen aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein:
- Kostenersparnis:
Externe Dienstleister sind oft spezialisiert und können durch Größenvorteile effizienter arbeiten. Dadurch entstehen Kosteneinsparungen, da keine internen Ressourcen für Schulungen oder zusätzliche Gehälter aufgewendet werden müssen. - Zeitersparnis:
Durch das Outsourcing bestimmter Aufgaben können Unternehmen Zeit sparen, die sie in ihre Kernkompetenzen investieren können. Dies steigert die Effizienz und Produktivität. - Qualitätssteigerung:
Externe Dienstleister bringen oft spezialisiertes Wissen und Erfahrung mit, was zu einer höheren Qualität der erbrachten Dienstleistungen führt. - Flexibilität:
Unternehmen können flexibel auf Veränderungen im Arbeitsaufkommen reagieren, ohne langfristige Verpflichtungen einzugehen. Dies ist besonders nützlich bei Spitzenbelastungen oder speziellen Projekten. - Risikominimierung:
Durch die Auslagerung bestimmter Aufgaben können Unternehmen ihr Risiko minimieren, insbesondere in wirtschaftlich unsicheren Zeiten. Externe Dienstleister tragen einen Teil des unternehmerischen Risikos. - Fokus auf Kernkompetenzen:
Durch das Outsourcing können sich Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren und ihre Marktposition stärken. - Zugang zu modernster Technologie:
Externe Dienstleister investieren oft in die neueste Technologie und bieten ihren Kunden Zugang zu fortschrittlichen Lösungen, ohne dass das Unternehmen selbst investieren muss.
Die AMUSA GmbH bietet spezialisierte Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit an, die Unternehmen helfen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und die Gesundheit sowie Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Viele Aufgaben im Arbeitsschutz können an externe Dienstleister delegiert werden, aber es gibt einige wichtige Punkte zu beachten:
Delegierbare Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung beraten und unterstützen.
- Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen: Betriebsärzte können die notwendigen arbeitsmedizinischen Vorsorgen durchführen.
- Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen: Externe Dienstleister können bei der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen helfen.
- Schulungen und Unterweisungen: Externe Anbieter können Schulungen und Unterweisungen für Mitarbeitende durchführen.
Nicht delegierbare Aufgaben:
- Verantwortung und Haftung: Die letztendliche Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt immer beim Arbeitgeber. Diese Verantwortung kann nicht vollständig delegiert werden.
- Überwachung der Umsetzung: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass die Maßnahmen, die von externen Dienstleistern empfohlen oder durchgeführt werden, auch tatsächlich umgesetzt werden.
Während viele Aufgaben im Arbeitsschutz an externe Dienstleister delegiert werden können, bleibt die Verantwortung und Haftung beim Arbeitgeber. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern sorgfältig überwacht und sicherstellt, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.