Arbeitsschutz – Definition und Bedeutung: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitsschutz – Definition und Bedeutung: Der Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz gewährleisten. Ziel ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Dazu gehören die Beurteilung von Gefährdungen, die Gestaltung sicherer Arbeitsbedingungen sowie Schulungen und Unterweisungen. Der Arbeitsschutz ist gesetzlich vorgeschrieben und ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements.

Das Wichtigste in Kürze

1️⃣ Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Dazu gehört u. a. die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen und die arbeitsmedizinische Betreuung.

2️⃣   Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen bei der Analyse von Risiken, der Erstellung von Dokumenten, bei Schulungen und Unterweisungen sowie bei der Auswahl geeigneter Schutzausrüstung (DGUV Vorschrift 2).

3️⃣ Wählen Sie einen Partner, der Sie umfassend berät, Ihre betrieblichen Besonderheiten berücksichtigt und offen sowie transparent kommuniziert – als Grundlage für eine langfristige und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

So gehen Sie vor

Pflichten klären & Experten beauftragen:

Ermitteln Sie die gesetzlichen Vorgaben und beauftragen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt.

Gefährdungen beurteilen & Maßnahmen umsetzen:

Führen Sie Gefährdungsbeurteilungen durch, setzen Sie Schutzmaßnahmen um und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig.

Dokumentieren & regelmäßig prüfen:

Halten Sie alle Maßnahmen schriftlich fest und passen Sie den Arbeitsschutz regelmäßig an betriebliche und gesetzliche Änderungen an.

Mal ehrlich: 

Niemand spricht gerne über Arbeitsunfälle, Gefährdungen oder Sicherheitsmängel am Arbeitsplatz. Doch Risiken entstehen oft schneller, als man denkt – sei es durch technische Defekte, organisatorische Schwächen oder menschliches Fehlverhalten. Werden Gefahren nicht frühzeitig erkannt und behoben, hat das nicht nur Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter, sondern kann auch den gesamten Betriebsablauf gefährden. Deshalb ist es entscheidend, vorbeugend zu handeln, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen und wirksame Schutzmaßnahmen zu etablieren. Der Arbeitsschutz unterstützt Sie dabei, Risiken zu minimieren, Ihre Mitarbeiter zu schützen und den nachhaltigen Erfolg Ihres Unternehmens zu sichern.

Was bedeutet Arbeitsschutz?

Der Arbeitsschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und medizinischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung sowie medizinische Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und Beratung. Arbeitsschutz bedeutet nicht nur, gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern aktiv zur Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter beizutragen.

Bedeutung der Arbeitsmedizin für Unternehmen

Für Arbeitgeber ist der Arbeitsschutz unverzichtbar, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Ausfallzeiten zu vermeiden. Gleichzeitig erfüllen sie damit ihre gesetzlichen Verpflichtungen gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte arbeiten dabei Hand in Hand: Sie beraten, bewerten Risiken, begleiten Wiedereingliederungen und unterstützen bei der Umsetzung eines wirksamen Sicherheits- und Gesundheitsmanagements.

Betreuung Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit

Gesetzliche Grundlagen des Arbeitsschutzes – Definition und wichtige Punkte

§ 2 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz):
Pflicht des Arbeitgebers, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

§ 3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz):
Verpflichtung zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

DGUV Vorschrift 2:
Festlegung der Einsatzzeiten von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit je nach Betriebsgröße und Gefährdung.

ArbmedVV (Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung):
Regelt Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen für Beschäftigte.

Was macht man im Arbeitsschutz ?

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen und Prozesse, die darauf abzielen, Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ziel ist es, Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Zentrale Aufgaben im Arbeitsschutz:

  • Gefährdungsbeurteilung: Risiken am Arbeitsplatz systematisch erkennen, bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen ableiten.
  • Organisation und Umsetzung von Schutzmaßnahmen: Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen planen und überwachen.
  • Unterweisungen und Schulungen: Mitarbeitende regelmäßig über Gefahren und sichere Arbeitsweisen informieren.
  • Überwachung und Dokumentation: Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren.
  • Koordination und Beratung: Zusammenarbeit mit Behörden, Betriebsarzt und Fachkräften für Arbeitssicherheit.

Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen (z. B. G20 Lärm, G25 Fahr- und Steuertätigkeiten, G26 Atemschutz, G37 Bildschirmarbeitsplatz)Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen und gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Begleitung bei betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM)
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen, z. B. gegen Grippe oder FSME
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) und enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

Beratung zu psychischer Gesundheit und Präventionsangeboten im BetriebDer Betriebsarzt arbeitet nicht als „Kontrolleur“, sondern als beratender Experte, der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützt. Sein Ziel: Risiken frühzeitig erkennen, Prävention stärken und langfristig ein gesundes Arbeitsumfeld sichern.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Themen rund um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie berät Arbeitgeber und Mitarbeitende bei der Umsetzung aller Arbeitsschutzmaßnahmen und trägt maßgeblich dazu bei, Gefahren frühzeitig zu erkennen und Unfälle zu vermeiden.

Wichtige Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Durchführung und Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen
  • Auswahl und Prüfung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Erstellung und Aktualisierung von Betriebsanweisungen und Sicherheitskonzepten
  • Organisation und Durchführung von Unterweisungen und Schulungen
  • Durchführung von Betriebsbegehungen zur Identifikation von Gefahrenquellen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt und anderen Fachstellen
  • Mitwirkung in Arbeitsschutzausschüssen (ASA)

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet beratend und präventiv. Sie unterstützt Arbeitgeber und Beschäftigte dabei, gesetzliche Anforderungen umzusetzen und ein sicheres sowie gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Grundbetreuung

Gesetzlich festgelegt, unabhängig vom Gefährdungspotenzial.

Inhalte:
ASA-Teilnahme (§ 11 ASiG), Betriebsbegehungen, Beratung zu Notfallorganisation, Erste Hilfe, allgemeine Gesundheitsförderung.

Betriebsspezifische Betreuung

Abhängig von besonderen Gefährdungen, z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Infektionsrisiken.

Inhalte:
Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen, Lärmminderungskonzepte, Impfberatung.

Gesamtbetreuung

Kombination aus Grund- & betriebsspezifischer Betreuung, zugeschnitten auf den Betrieb.

Wie hoch ist der Zeitaufwand für den Arbeitsschutz?

Arbeitsschutz umfasst die Betreuung durch Betriebsarzt (BA) und Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). Viele Arbeitgeber fragen sich, wie viel Zeit dafür eingeplant werden muss.

Der Aufwand ist gut kalkulierbar und richtet sich nach der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeitenden und dem Gefährdungsrisiko. Gemeinsam mit einem verlässlichen Partner werden Termine für Vorsorgen, Begehungen und Schulungen frühzeitig abgestimmt, sodass die Betreuung effizient in den Betriebsablauf integriert wird.

💡 Tipp: Gute Planung macht Arbeitsschutz zum festen Baustein für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld – ohne zusätzliche Belastung.

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und werden auf Basis der Gefährdungsart sowie der Anzahl der Mitarbeiter berechnet.

Die Grundregel lautet:

  • Grundbetreuung: richtet sich nach festen Stunden pro Mitarbeiter und Jahr (z. B. bei Büroarbeitsplätzen ca. 0,5 Stunden pro Mitarbeiter).
  • Betriebsspezifische Betreuung: zusätzlich, je nach Gefährdungspotenzial und betrieblichen Besonderheiten.

Mitarbeiterzahl

Bis 10

11–50

51–100

Betreuungszeit / Jahr

5 Stunden

25 Stunden

50 Stunden

Hinweis: Abhängig von Gefährdungsklasse, hier im Beispiel bei geringster Gefährdung, wie sie bspw. in der Verwaltung zu finden ist. Der Betriebsarzt übernimmt hiervon in der Regel ca.  40 %, der Rest entfällt auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zeitleiste: So könnte die jährliche Betreuung ablaufen

Januar–Februar: Planung der Jahresbetreuung, Einsatzzeiten festlegen, Termine koordinieren

März–Mai: Erste Vorsorgen (z. B. G-Untersuchungen, Impfungen), ASA-Sitzungen

 Juni–August: Ergonomiechecks, Betriebsbegehungen & Gefährdungsbeurteilung

September–Oktober: Nachholung von Vorsorgen, Dokumentationsprüfung, Schulungen & Unterweisungen

November–Dezember: Jahresabschluss, Rückblick, Planung für das Folgejahr

💡 Tipp:  Kümmern Sie sich frühzeitig (Ende des Jahres) um die Terminplanung für das nächste Jahr, damit auch die vollen Terminkalender der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit noch genügend Spielraum für Ihre Präferenzen haben.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Viele Arbeitgeber sehen die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung zunächst als Pflichtausgabe. Tatsächlich ist sie eine wichtige Investition in die Gesundheit, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden.

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungspotenzial. Achten Sie bei der Wahl Ihres Anbieters auf transparente und faire Preisgestaltung:

✅ Keine versteckten Kosten (z. B. für Terminplanung oder Datenverwaltung)
✅ Abrechnung nach klar verständlichen Modellen, nicht nach undurchsichtigen Einheiten
✅ Individuelle Angebote passend zur Betriebsgröße, keine pauschalen Branchenpreise
✅ Konstante Ansprechpartner, um Einarbeitungszeiten zu vermeiden

Orientierungswerte für die Grundbetreuung in Büro-Betrieben:

  • Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeitende): ca. 400–700 € pro Jahr
  • Mittlere Unternehmen (10–50 Mitarbeitende): ca. 1.000–1.500 € pro Jahr
  • Große Unternehmen (>50 Mitarbeitende): individuelle Kalkulation, meist mit günstigeren Stundensätzen

Zusätzliche Kosten können entstehen bei speziellen Leistungen wie Beratung bei Audits oder Sonderterminen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen (z. B. G25, G26, G37) werden meist nach Anzahl der durchgeführten Untersuchungen abgerechnet, angelehnt an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Hinzu können Kosten für Laboranalysen oder Impfungen kommen.

Wichtige Punkte bei der Zusammenarbeit

Nicht jeder Anbieter im Bereich Arbeitsmedizin bietet dieselbe Qualität, Flexibilität und Transparenz. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

✅ Zertifizierung & Qualifikation
Betriebsärzte sollten gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sein und sich regelmäßig fortbilden.

✅ Branchenkenntnis & Erfahrung
Der Dienstleister sollte Ihre Branche genau kennen und gezielt zu branchenspezifischen Risiken beraten können.

✅ Verlässliche Erreichbarkeit & feste Ansprechpartner
Kurze Kommunikationswege, feste Ansprechpartner und schnelle Terminvergaben sorgen für reibungslose Abläufe.

✅ Klare Verträge & transparente Kosten
Einsatzzeiten müssen nachvollziehbar nach DGUV Vorschrift 2 berechnet werden, ohne versteckte Zusatzkosten für Terminplanung oder Datenverwaltung.

✅ Digitale Unterstützung & Dokumentation
Digitale Terminverwaltung, Online-Sprechstunden und transparente Dokumentation erleichtern Organisation und Audits.

✅ Flexibilität bei sich ändernden Bedürfnissen
Ein guter Partner passt die Betreuung flexibel an Wachstum und Veränderungen Ihres Unternehmens an.

Mit dieser umfassenden Definition und Erläuterung zum Arbeitsschutz – Definition und Bedeutung haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt und/oder Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.

Die genaue Betreuung richtet sich nach der Betriebsgröße, der Art der Tätigkeit und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb. Selbst kleine Unternehmen profitieren von der fachlichen Beratung im Arbeitsschutz und der Arbeitsmedizin.

Wie werden Einsatzzeiten berechnet?

Die Berechnung der Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Anzahl der Beschäftigten
  • Art und Umfang der Gefährdungen im Betrieb
  • Betriebsgröße und Branchenzugehörigkeit

Auf Basis dieser Kriterien wird der notwendige Stundenumfang für Beratung, Vorsorgeuntersuchungen, Begehungen und Schulungen festgelegt. So entsteht ein individuell abgestimmtes Betreuungskonzept, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Welche Leistungen sind verpflichtend?

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, folgende Leistungen sicherzustellen:

  • Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (gemäß Arbeitssicherheitsgesetz, ASiG)
  • Durchführung regelmäßiger Gefährdungsbeurteilungen zur Ermittlung von Risiken am Arbeitsplatz
  • Angebot und Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsvorsorgen)
  • Unterweisung der Mitarbeitenden zu Arbeitsschutz- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Bereitstellung und Überwachung persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Dokumentation und Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses (ASA), wenn gesetzlich vorgeschrieben

Diese Leistungen sind verpflichtend, um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten und rechtlichen Vorgaben zu entsprechen.

1️⃣ Kontakt & Analyse: 

Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.

2️⃣ Planung & Organisation:  

Wir planen alle Termine & Einsätze mit Ihnen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei.

3️⃣ Regelmäßige Betreuung:  

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