Arbeitsmedizin – Definition und Bedeutung: Alles, was Arbeitgeber wissen müssen

Arbeitsmedizin – Definition und Bedeutung: Die Arbeitsmedizin ist ein Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Erhaltung und Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz beschäftigt. Sie umfasst Maßnahmen zur Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen, die Untersuchung von Risiken sowie die Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Für Unternehmen ist die Arbeitsmedizin ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements und gesetzlich vorgeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze

1️⃣ Jeder Arbeitgeber muss ab dem ersten Mitarbeiter einen Betriebsarzt bestellen (§ 2 ArbSchG, § 3 ASiG).

2️⃣  Betriebsärzte führen Einstellungsuntersuchungen, Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen durch (ArbmedVV), beraten zu Ergonomie und Impfungen und können auch bei Zertifizierungen wichtig sein. 

3️⃣ Finden Sie einen Anbieter, der Ihnen gegenüber offen und transparent ist, damit sich die Basis für eine langfristige Zusammenarbeit und ein vertrauensvolles Miteinander bilden kann.

So gehen Sie vor

Betriebsarzt finden:

Abhängig von Ihrer Tätigkeit, Ihren Standorten und Ihrer Mitarbeiterzahl sollten Sie einen Betriebsarzt finden, der in Ihrer Nähe ist.

Betreuung anfragen:          

Fragen Sie beim Betriebsarzt ein Kennenlerngespräch und ein Angebot an. Da Sie langfristig zusammenarbeiten wollen, sollten sowohl die Daten, als auch die Sympathie stimmen.

Laufende Zusammenarbeit:

Der Betriebsarzt sollte Sie soweit entlasten, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können und über alles Wesentliche, was die Gesundheit & Sicherheit betrifft, auf dem Laufenden gehalten werden.

Mal ehrlich: 

Niemand spricht gerne über Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder gesundheitliche Probleme am Arbeitsplatz. Doch genau diese Themen können schneller relevant werden, als man denkt – sei es durch Stress, körperliche Belastung oder unvorhergesehene gesundheitliche Einschränkungen. Wenn hier nicht rechtzeitig vorgesorgt wird, hat das nicht nur Folgen für die betroffene Person, sondern auch für das gesamte Unternehmen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig auf die Gesundheit der Beschäftigten zu achten und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsmedizin hilft dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden zu schützen, Risiken zu minimieren und Ihr Unternehmen langfristig erfolgreich aufzustellen.

Was bedeutet Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gesundheit von Beschäftigten im Arbeitsumfeld zu erhalten und zu fördern. Dies schließt präventive Untersuchungen, Impfungen, Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen und die Begleitung bei Wiedereingliederungen ein. Die Bedeutung der Arbeitsmedizin zeigt sich darin, dass sie nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllt, sondern auch die Leistungsfähigkeit und Zufriedenheit der Mitarbeiter steigert.

Bedeutung der Arbeitsmedizin für Unternehmen

Für Arbeitgeber ist die Arbeitsmedizin von großer Bedeutung, denn sie hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche Betreuung sicherzustellen. Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind alle Betriebe verpflichtet, einen Betriebsarzt zu bestellen, der sie in Fragen des Arbeitsschutzes und der Gesundheit am Arbeitsplatz berät.

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsmedizin – Definition und wichtige Punkte

§ 2 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz): 
Pflicht des Arbeitgebers, Gesundheit & Sicherheit zu gewährleisten.

§ 3 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz): 
Pflicht zur Bestellung eines Betriebsarztes & einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

DGUV Vorschrift 2: 
Bestimmung der Einsatzzeiten nach Betriebsgröße & Gefährdung.

ArbmedVV: 
Regeln zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen (Pflicht-, Angebots- & Wunschvorsorgen).

Was macht ein Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt ist ein wichtiger Partner für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und die Sicherheit in Ihrem Unternehmen. Seine Aufgaben gehen weit über Vorsorgeuntersuchungen hinaus: Er begleitet Sie als Arbeitgeber dabei, die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes umzusetzen und sorgt dafür, dass Ihre Belegschaft gesund und arbeitsfähig bleibt.

Wichtige Aufgaben eines Betriebsarztes:

  • Durchführung von Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen (z. B. G20 Lärm, G25 Fahr- und Steuertätigkeiten, G26 Atemschutz, G37 Bildschirmarbeitsplatz)
  • Beratung zu ergonomischen Arbeitsplätzen und gesundheitsgerechter Arbeitsgestaltung
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen
  • Begleitung bei betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen (BEM)
  • Impfberatung und Durchführung von Schutzimpfungen, z. B. gegen Grippe oder FSME
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss) und enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Unterstützung bei der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Beratung zu psychischer Gesundheit und Präventionsangeboten im Betrieb

Der Betriebsarzt arbeitet nicht als „Kontrolleur“, sondern als beratender Experte, der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer unterstützt. Sein Ziel: Risiken frühzeitig erkennen, Prävention stärken und langfristig ein gesundes Arbeitsumfeld sichern.

Grundbetreuung

Gesetzlich festgelegt, unabhängig vom Gefährdungspotenzial.

Inhalte:
ASA-Teilnahme (§ 11 ASiG), Betriebsbegehungen, Beratung zu Notfallorganisation, Erste Hilfe, allgemeine Gesundheitsförderung.

Betriebsspezifische Betreuung

Abhängig von besonderen Gefährdungen, z. B. Gefahrstoffe, Lärm, Infektionsrisiken.

Inhalte:
Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen, Lärmminderungskonzepte, Impfberatung.

Gesamtbetreuung

Kombination aus Grund- & betriebsspezifischer Betreuung, zugeschnitten auf den Betrieb.

Wie hoch ist der Zeitaufwand für die betriebsärztliche Betreuung?

Viele Arbeitgeber fragen sich, welcher Zeitaufwand mit der gesetzlichen betriebsärztlichen Betreuung verbunden ist. Die gute Nachricht: Der Aufwand ist gut planbar – und die benötigten Stunden lassen sich anhand der Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse einfach berechnen.

Mit einem verlässlichen Partner werden alle Einsätze frühzeitig abgestimmt, sodass die Betriebsarzttermine, Vorsorgen und Begehungen effizient in den Betriebsablauf integriert werden können.

💡 Tipp: Durch gute Planung wird die Betreuung nicht zur Belastung, sondern ein Beitrag zu einem gesunden, stabilen Arbeitsumfeld.

Wie berechnen sich die Einsatzzeiten?

Die gesetzlich vorgeschriebenen Einsatzzeiten richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und werden auf Basis der Gefährdungsart sowie der Anzahl der Mitarbeiter berechnet.

Die Grundregel lautet:

  • Grundbetreuung: richtet sich nach festen Stunden pro Mitarbeiter und Jahr (z. B. bei Büroarbeitsplätzen ca. 0,5 Stunden pro Mitarbeiter).
  • Betriebsspezifische Betreuung: zusätzlich, je nach Gefährdungspotenzial und betrieblichen Besonderheiten.

Mitarbeiterzahl

Bis 10

11–50

51–100

Betreuungszeit / Jahr

5 Stunden

25 Stunden

50 Stunden

Hinweis: Abhängig von Gefährdungsklasse, hier im Beispiel bei geringster Gefährdung, wie sie bspw. in der Verwaltung zu finden ist. Der Betriebsarzt übernimmt hiervon in der Regel ca.  40 %, der Rest entfällt auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Zeitleiste: So könnte die jährliche Betreuung ablaufen

Januar–Februar: Planung der Jahresbetreuung, Einsatzzeiten festlegen, Termine koordinieren

März–Mai: Erste Vorsorgen (z. B. G-Untersuchungen, Impfungen), ASA-Sitzungen

 Juni–August: Ergonomiechecks, Begehungen, individuelle Beratungen

September–Oktober: Nachholung von Vorsorgen, Dokumentationsprüfung, Zwischenbilanz

November–Dezember: Jahresabschluss, Rückblick, Planung für das Folgejahr

💡 Tipp:  Kümmern Sie sich frühzeitig (Ende des Jahres) um die Terminplanung für das nächste Jahr, damit auch die vollen Terminkalender der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit noch genügend Spielraum für Ihre Präferenzen haben.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Viele Arbeitgeber betrachten die betriebsärztliche Betreuung zunächst als Pflichtausgabe – dabei sind die Kosten vor allem eine Investition in die Gesundheit, Zufriedenheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter.

Je nach Unternehmensgröße, Branche und Gefährdungspotenzial ergeben sich unterschiedliche Kostenmodelle. Achten Sie bei Ihrem Anbieter darauf, dass er mit transparenten, fairen Tarifen arbeitet. Dies bedeutet vor allem:

✅ Keine versteckten Kosten (für Terminplanung, Anlegen im System, Archivieren von Daten, etc.)

✅ Keine Abrechnung nach -unklaren- Einheiten, sondern in einem transparenten Modell

✅ Keine Pauschalangebote je Branche, sondern individuelle Angebote je nach Betriebsgröße (und dies auch anpassbar ist)

✅ Keine ständig wechselnden Ansprechpartner, um wiederholte Einarbeitungszeiten zu vermeiden

Die Kosten hängen stark davon ab, wie viele Mitarbeiter zu betreuen sind, welche Gefährdungen vorliegen und welche Vorsorgen zusätzlich notwendig sind. Grundsätzlich können Sie -bei einem Bürobetrieb bspw.- für die Grundbetreuung rechnen:

  • Kleine Unternehmen (<10 Mitarbeiter): ab ca. 400–700 € pro Jahr.
  • Mittlere Unternehmen (10–50 Mitarbeiter): ab ca. 1.000–1.500 € pro Jahr.
  • Große Unternehmen (>50 Mitarbeiter): individuell kalkuliert je nach Aufwand, tendenziell günstigere Stundensätze.

Zusatzkosten können anfallen, wenn spezifische Inhalte (z. B. Beratung bei Audits) oder Sondertermine gewünscht sind.

Ebenfalls werden die arbeitsmedizinischen Vorsorgen (z. B. G25, G26, G37) in der Regel nach durchgeführten Stückzahlen, angelehnt an die GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) berechnet. Zusätzlich könnten je nach Vorsorge noch Kosten für Labor- oder Impfkosten anfallen.

Vorsorgen im Überblick

Betriebsärztliche Vorsorgen sind ein zentraler Baustein, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter langfristig zu schützen. Sie helfen, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen, Risiken zu minimieren und gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Dabei wird zwischen Pflichtvorsorgen, Angebotsvorsorgen und Wunschvorsorgen unterschieden – je nach Arbeitsplatz und Gefährdungspotenzial. Nicht jede Vorsorgen ist für Ihr Unternehmen notwendig oder muss in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Ihr Betriebsarzt berät Sie dazu gerne beim ersten Termin ausgiebig und hält die wesentlichen Faktoren in einer Vorsorgekartei fest:

Pflichtvorsorge (§ 4 ArbmedVV)

Arbeitgeber muss zwingend veranlassen, z. B. bei Lärm (G20), Umgang mit Gefahrstoffen (G26).

Verpflichtend vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten

Angebotsvorsorge (§ 5 ArbmedVV)

Arbeitgeber muss aktiv informieren und anbieten, Beschäftigte entscheiden über freiwillige Teilnahme, z. B. Bildschirmarbeitsplatz (G37).

Wunschvorsorge (§ 6 ArbmedVV)

Beschäftigte können sie selbst verlangen, wenn gesundheitliche Beschwerden durch die Arbeit vermutet werden, z. B. bei häufigem Heben schwerer Lasten.

Wichtige Punkte bei der Zusammenarbeit

Bei der Auswahl eines arbeitsmedizinischen Partners sollten Sie genau hinsehen. Nicht jeder Anbieter bietet die gleiche Qualität, Flexibilität und Transparenz. Achten Sie deshalb auf folgende Aspekte:

✅ Zertifizierung & Qualifikation
Stellen Sie sicher, dass die Betriebsärzte nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 qualifiziert sind und regelmäßig fortgebildet werden.

✅ Branchenkenntnis & Erfahrung
Ein guter Dienstleister kennt die Besonderheiten Ihrer Branche – von der Verwaltung über Produktion bis zum Gesundheitswesen – und kann Sie gezielt zu branchenspezifischen Risiken beraten.

✅ Verlässliche Erreichbarkeit & feste Ansprechpartner
Kurze Kommunikationswege, ein fester Ansprechpartner und schnelle Terminvergaben sorgen dafür, dass Sie im Ernstfall nicht warten müssen.

✅ Klare Verträge & transparente Kosten
Achten Sie darauf, dass Einsatzzeiten nach DGUV V2 nachvollziehbar berechnet werden und keine versteckten Zusatzkosten entstehen – bspw. für Terminvereinbarungen oder das Anlegen in der Datenbank.

✅ Digitale Unterstützung & Dokumentation
Digitale Terminverwaltung, Online-Sprechstunden und eine klare Dokumentation der erbrachten Leistungen erleichtern Ihnen die Organisation und schaffen Sicherheit bei Audits oder Behördenkontrollen.

✅ Flexibilität bei sich ändernden Bedürfnissen
Ihr Unternehmen wächst oder verändert sich? Ein guter Dienstleister passt die Betreuung flexibel an – auch bei kurzfristigen Änderungen.

Mit dieser umfassenden Definition und Erläuterung zur Arbeitsmedizin – Definition und Bedeutung  haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann brauche ich einen Betriebsarzt?

Ab dem ersten Mitarbeiter (§ 3 ASiG), unabhängig von Branche & Größe.

Wie werden Einsatzzeiten berechnet?

Nach DGUV Vorschrift 2, abhängig von Gefährdungsklasse & Mitarbeiterzahl. Wir rechnen es für Sie durch.

Welche Vorsorgen sind verpflichtend?

Pflichtvorsorge ist gesetzlich vorgeschrieben, Angebotsvorsorge muss angeboten werden, Wunschvorsorge können Beschäftigte aktiv einfordern.

Was sind typische Aufgaben des Betriebsarztes?

·       Vorsorgen & Impfungen.

·       Ergonomie- & Gesundheitsberatung.

·       Wiedereingliederungsmanagement (BEM).

·       Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen.

·       ASA-Teilnahme & Notfallberatung.

1️⃣ Kontakt & Analyse: 

Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.

2️⃣ Planung & Organisation:  

Wir planen alle Termine & Einsätze mit Ihnen. Weil vier Augen mehr sehen als nur zwei.

3️⃣ Regelmäßige Betreuung:  

Termine vor Ort oder digital verlaufen planmäßig, reibungslos & zuverlässig.

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Hochqualifiziertes, deutschlandweites Betriebsarzt-Team

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