Betreuungsformen im Arbeitsschutz

Die gesetzliche Betreuung im Arbeitsschutz ist kein optionaler Service, sondern für jedes Unternehmen in Deutschland verpflichtend – unabhängig von Branche oder Größe. Ziel ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten dauerhaft zu gewährleisten.
Die sogenannte Gesamtbetreuung besteht aus zwei Säulen: Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Ergänzend kann bei Bedarf eine anlassbezogene Betreuung erfolgen, z. B. bei Umbauten, Unfällen oder Änderungen in der Organisation.

Die genaue Ausgestaltung richtet sich nach dem Gefährdungspotenzial und der Mitarbeiterzahl – nicht jedes Unternehmen benötigt gleich viel Zeit oder Aufwand, aber jede Organisation braucht eine Betreuung.

Das Wichtigste in Kürze

1️⃣ Alle Unternehmen benötigen die Gesamtbetreuung im Arbeitsschutz: eine Kombination aus  Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung Die Gesamtbetreuung bietet Sicherheit auf allen Ebenen – präventiv und rechtlich.

2️⃣ Die Grundbetreuung  umfasst gesetzlich vorgeschriebenes Basis­programm für die Arbeitssicherheit.

3️⃣ Die betriebsspezifische Betreuung  richtet sich nach branchenspezifischen Risiken und Geschäftsentwicklungen.

Grundbetreuung: Basis für Arbeitsschutz

Die Grundbetreuung ist das gesetzlich definierte Basisprogramm gemäß DGUV Vorschrift 2 und betrifft jeden Betrieb, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Sie enthält:

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
  • Unterstützung bei der Auswahl von Arbeitsmitteln und PSA
  • Beratung bei arbeitsbedingten Erkrankungen oder Unfällen

Wichtig: Die Grundbetreuung ist zeitlich pauschal definiert und wird nach Anzahl der Mitarbeitenden kalkuliert.

Die Grundbetreuung ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsschutzbetreuung in Unternehmen und umfasst grundlegende Aufgaben, die für alle Betriebe verpflichtend sind.  Für die Grundbetreuung stehen Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit feste Zeitkontingente seitens des Gesetzgebers zur Verfügung.  Diese Einsatzzeiten sind abhängig von der Anzahl der Beschäftigten und der Zuordnung des Betriebs zu einer bestimmten Betreuungsgruppe.

Die Grundbetreuung stellt sicher, dass ein allgemeines Niveau an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb gewährleistet wird und bildet die Basis für eine weitergehende, betriebsspezifische Betreuung.

Die Grundbetreuung ist durch den Gesetzgeber fest vorgegeben und fällt unabhängig von der Betriebsgröße (ab einem Beschäftigten) oder Betriebsart an. Sie berechnet sich anhand Ihres Wirtschaftszweiges und der Summe Ihrer Beschäftigten und unterteilt Sie in eine der drei Gefährdungskategorien (gering, mittel, hoch).

Die Bereiche, die unter diese Art der Betreuung fallen, sind in der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) definiert und gerne ergänzen wir diese zur Veranschaulichung um ein Beispiel:

Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung

Beispiel: Ein Unternehmen führt eine Gefährdungsbeurteilung durch, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dabei, Arbeitsplätze zu analysieren und Maßnahmen zur Risikominderung zu empfehlen, wie z.B. das Bereitstellen von Schutzausrüstung oder das Anpassen von Arbeitsabläufen.

Verhältnisprävention

Beispiel: Ein Betrieb führt ergonomische Arbeitsplätze ein, um körperliche Belastungen zu reduzieren. Dies könnte die Anschaffung von höhenverstellbaren Schreibtischen und ergonomischen Stühlen umfassen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern.

Verhaltensprävention

Beispiel: Ein Unternehmen organisiert Schulungen zur sicheren Nutzung von Maschinen. Mitarbeiter lernen, wie sie Maschinen korrekt bedienen und welche Sicherheitsvorkehrungen sie beachten müssen, um Unfälle zu vermeiden.

Führungstätigkeit

Beispiel: Ein Betrieb implementiert ein Arbeitsschutzmanagementsystem. Führungskräfte werden geschult, wie sie Sicherheitsmaßnahmen in ihre tägliche Arbeit integrieren und die Sicherheitskultur im Unternehmen fördern können.

Untersuchung nach Ereignissen

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall wird eine Untersuchung durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln. Ein Betriebsarzt analysiert den Vorfall, dokumentiert die Ergebnisse und schlägt Maßnahmen vor, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu verhindern.

Allgemeine Beratung von Arbeitgebern, Führungskräften, Beschäftigten

Beispiel: Ein Sicherheitsbeauftragter berät das Management bei der Einführung neuer Maschinen und gibt Empfehlungen zur sicheren Installation und Nutzung. Ebenso werden Mitarbeiter über die neuen Sicherheitsvorkehrungen informiert.

Erstellung von Dokumentation, Erfüllung von Meldepflichten

Beispiel: Ein Unternehmen erstellt regelmäßig Berichte über durchgeführte Sicherheitsmaßnahmen und Unfälle. Diese Dokumentation wird an die zuständigen Behörden gemeldet, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen.

Mitwirken in betrieblichen Besprechungen (z.B. ASA-Sitzungen)

Beispiel: In regelmäßigen Arbeitssicherheitsausschuss-Sitzungen (ASA) diskutieren Führungskräfte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit/ Betriebsärzte über aktuelle Sicherheitsfragen und planen zukünftige Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit.

Selbstorganisation

Beispiel: Ein Betriebsarzt organisiert seine Aufgaben eigenständig, plant regelmäßige Sicherheitsbegehungen und hält sich über aktuelle gesetzliche Anforderungen und Best Practices auf dem Laufenden.

Betriebsspezifische Betreuung: Maßgeschneiderter Schutz

Die betriebsspezifische Betreuung geht über die Grundbetreuung hinaus und deckt individuelle Anforderungen ab, z. B.:

  • Durchführung von Schulungen und Ausbildungen
  • Organisation von Evakuierungsübungen
  • Prüfung und Bewertung neuer Arbeitsplätze oder Maschinen
  • Begleitung bei Änderungen in der Organisation (Umzug, Umbau, etc.)
  • Unterstützung bei psychischer Gefährdungsbeurteilung

Die betriebsspezifische Betreuung ergänzt die Grundbetreuung und berücksichtigt die individuellen Besonderheiten und Gefährdungen eines Betriebs. Sie wird auf die spezifischen Gefährdungen und Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten, was bedeutet, dass keine pauschalen Einsatzzeiten festgelegt werden können. Der Betreuungsumfang wird individuell ermittelt und regelmäßig überprüft, um sicherzustellen, dass alle aktuellen betrieblichen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Während die Grundbetreuung allgemeine Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz abdeckt, geht die betriebsspezifische Betreuung auf besondere betriebliche Risiken und Anforderungen ein. Dies kann beispielsweise die arbeitsmedizinische Vorsorge, die Anpassung von Arbeitsplätzen, die Durchführung spezifischer Schulungen und die Erstellung von Notfallplänen umfassen. Der Umfang und die Art der betriebsspezifischen Betreuung müssen regelmäßig überprüft und an die aktuellen betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden, insbesondere bei der Einführung neuer Technologien oder bei Veränderungen in der Arbeitsorganisation.

Die betriebsspezifische Betreuung ist entscheidend, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter in spezifischen betrieblichen Kontexten zu gewährleisten. Die Festlegung des Betreuungsumfangs sollte in regelmäßigen Abständen, in der Regel jährlich, überprüft werden, um sicherzustellen, dass alle aktuellen Gefährdungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Spezifische Schulungen und Unterweisungen

Beispiel: In einem Chemiebetrieb werden spezielle Schulungen zur Handhabung gefährlicher Stoffe durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter die Risiken kennen und wissen, wie sie sich schützen können.

Anpassung von Arbeitsplätzen und -prozessen

Beispiel: In einem Produktionsbetrieb werden Maschinen und Arbeitsplätze so angepasst, dass sie den ergonomischen Anforderungen der Mitarbeiter entsprechen und das Risiko von Muskel-Skelett-Erkrankungen minimiert wird.

Sicherheits- und Gesundheitschecks

Beispiel: Regelmäßige Gesundheitschecks für Mitarbeiter, die in Bereichen mit hoher Lärmbelastung arbeiten, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen auftreten.

Notfall- und Evakuierungspläne

Beispiel: Erstellung und regelmäßige Überprüfung von Notfallplänen in einem Hochhausbüro, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter im Falle eines Brandes oder einer anderen Gefahrensituation sicher evakuiert werden können.

Spezifische Schutzmaßnahmen

Beispiel: In einem Labor werden spezielle Schutzmaßnahmen wie Abzüge und persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt, um die Mitarbeiter vor chemischen Gefahren zu schützen.

Beratung bei speziellen Projekten

Beispiel: Bei der Einführung neuer Technologien oder Produktionsverfahren wird eine umfassende Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und entsprechende Schutzmaßnahmen implementiert.

Untersuchung und Analyse von Arbeitsunfällen

Beispiel: Nach einem Arbeitsunfall in einer Fertigungshalle wird eine detaillierte Analyse durchgeführt, um die Ursachen zu ermitteln und Maßnahmen zur Vermeidung zukünftiger Unfälle zu entwickeln.

Erstellung von spezifischen Sicherheitsdokumentationen

Beispiel: Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen und -vorkehrungen für den Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in einem Forschungslabor.

Gesamtbetreuung: Rundum-sorglos-Paket

Die Gesamtbetreuung vereint alle gesetzlich vorgeschriebenen Elemente der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung. Sie setzt sich aus der Grundbetreuung sowie der betriebsspezifischen Betreuungzusammen – und stellt so sicher, dass Unternehmen in jeder Hinsicht rechtlich abgesichert und fachlich optimal begleitet sind.

Vollumfängliche rechtliche Absicherung

Die Gesamtbetreuung erfüllt alle Anforderungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Sie schützt vor Bußgeldern, Auflagen durch Aufsichtsbehörden und Haftungsrisiken im Ernstfall.

Maßgeschneiderte Sicherheitslösungen aus einer Hand

Statt pauschaler Maßnahmen erhalten Sie eine individuelle Betreuung, die exakt auf Ihre Betriebsgröße, Branche, Tätigkeiten und Gefährdungen abgestimmt ist – durch erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte.

Prävention, Planung & Prozessbegleitung

Von der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung über arbeitsmedizinische Vorsorgen bis hin zu Unterweisungen und Schulungen: Die Gesamtbetreuung begleitet Ihre Sicherheitsprozesse kontinuierlich und proaktiv.

Flexible Anpassung bei Veränderungen

Ob neue Maschinen, veränderte Arbeitsplätze oder steigende Mitarbeiterzahlen – im Rahmen der Gesamtbetreuung können Maßnahmen jederzeit angepasst und neue Anforderungen zügig integriert werden.

Rundum-Sicherheit für Mitarbeitende und Unternehmen

Ein gesundes Arbeitsumfeld stärkt nicht nur die Zufriedenheit und Produktivität Ihrer Mitarbeitenden, sondern schützt auch Ihr Unternehmen langfristig – organisatorisch, wirtschaftlich und kulturell.

Vorteile einer strukturierten Arbeitsschutz-Betreuung

Eine verlässliche sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist weit mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen, die hier konsequent handeln, profitieren mehrfach – organisatorisch, wirtschaftlich und kulturell.

Rechtssicherheit & Haftungsvermeidung

Durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (ASiG, DGUV Vorschrift 2) schützen Sie sich aktiv vor Bußgeldern, Auflagen durch Behörden oder Haftungsrisiken im Ernstfall.

Übersicht und Struktur statt regulatorischem Aufwand

Mit einer abgestimmten Betreuung behalten Sie jederzeit den Überblick – von Gefährdungsbeurteilung über Unterweisungen bis zur Vorsorgedokumentation. Alles aus einer Hand spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und schafft Rechtssicherheit.

Keine unnötigen Kosten durch Pauschalpakete

Individuell zugeschnittene Betreuung stellt sicher, dass Sie nur für das bezahlen, was Ihr Unternehmen wirklich braucht – nicht für unnötige Standardleistungen.

Klare Verantwortlichkeiten und feste Ansprechpartner

Ein kontinuierlicher Betreuer kennt Ihre betrieblichen Abläufe, spricht die Sprache Ihrer Führungskräfte und begleitet Sie langfristig – ohne wechselnde Kontakte oder erneute Einarbeitung.

Geringere Ausfallzeiten & höhere Produktivität

Weniger Arbeitsunfälle, weniger arbeitsbedingte Erkrankungen: Eine gute Betreuung zahlt sich in der täglichen Betriebsleistung direkt aus – sowohl qualitativ als auch finanziell.

Positives Betriebsklima & gesunde Unternehmenskultur

Beschäftigte, die sich sicher fühlen und sehen, dass ihre Gesundheit ernst genommen wird, sind motivierter, loyaler und tragen aktiv zu einem produktiven Arbeitsumfeld bei.

Besser gerüstet für Audits, Zertifizierungen & Behördenprüfungen

Mit vollständiger Dokumentation, klaren Strukturen und überprüfbaren Maßnahmen bestehen Sie externe Überprüfungen souverän – ob durch Berufsgenossenschaften, Auditoren oder Kundenanforderungen.

Wettbewerbsvorteil im Employer Branding

Arbeitsschutz ist längst auch ein weicher Faktor bei der Arbeitgeberattraktivität. Wer in Sicherheit und Prävention investiert, zeigt Verantwortung – und wird als moderner Arbeitgeber wahrgenommen.

Unterschiedlicher Betreuungsumfang je nach Unternehmensgröße

Die Verpflichtung zur sicherheitstechnischen Betreuung besteht immer, unterscheidet sich jedoch im Umfang der Maßnahmen:

Kleinbetriebe (bis 10 Beschäftigte)

  • Möglichkeit zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung (je nach Berufsgenossenschaft)
  • Teilnahme an Schulungen & regelmäßige Selbstbeurteilung
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen hinzuzuziehen

Mittelständische Unternehmen (10–50 Beschäftigte)

  • Verpflichtung zur Grundbetreuung + betriebsspezifischer Betreuung
  • Regelmäßige Begehungen, Unterweisungen, Gefährdungsbeurteilungen
  • Zeitrichtwerte für Einsatzzeiten laut DGUV V2

Großunternehmen (>50 Beschäftigte)

  • Umfassende Betreuung mit laufender sicherheitstechnischer Unterstützung
  • Häufig fester Ansprechpartner (externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit)
  • Integration in Arbeitsschutzmanagement und betriebliche Prozesse

Die sicherheitstechnische Betreuung ist keine freiwillige Leistung, sondern eine gesetzliche Mindestanforderung an jedes Unternehmen – mit dem Ziel, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Wer sie frühzeitig ernst nimmt, schützt nicht nur die eigene Belegschaft, sondern vermeidet auch rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Risiken.

Wer muss betreut werden?

Alle Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Branche, Größe oder Tätigkeitsfeld – sind gesetzlich verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Dies gilt auch für inhabergeführte Betriebe, Einzelunternehmen sowie Ein-Personen-GmbHs. Die Rechtsgrundlagen bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)und die DGUV Vorschrift 2.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Überwachung erfolgt durch:

  • Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer

Bei Verstößen drohen:

  • Bußgelder wegen Missachtung gesetzlicher Vorschriften
  • Haftungsrisiken bei Unfällen oder Berufskrankheiten
  • Konflikte mit Versicherungen, z. B. im Leistungsfall nach einem Arbeitsunfall

Wer darf betreuen?

Die gesetzlich vorgeschriebene betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung muss ausschließlich durch qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) sowie Betriebsärztinnen und -ärzte erfolgen. Diese Experten sind zentrale Partner im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – keine Kontrollinstanz, sondern beratende Unterstützung.

Voraussetzungen & Qualifikation

Damit die Betreuung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, müssen die eingesetzten Fachkräfte nachweislich über folgende Qualifikationen verfügen:

  •  Ausbildung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  •  Zertifizierte Qualifikation nach DGUV Vorschrift 2
  •  Regelmäßige fachliche Fortbildungen
  •  Kenntnis aktueller rechtlicher Vorgaben und Branchenstandards

Nur so kann eine rechtskonforme, praxisnahe und aktuelle Betreuung gewährleistet werden.

Branchenerfahrung macht den Unterschied

Die Anforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz unterscheiden sich je nach Branche deutlich – ob Verwaltung, Handwerk, Bau, Industrie, Pflege oder Bildung. Achten Sie daher bei der Auswahl auf:

  •  Erfahrung mit Ihrer spezifischen Branche
  •  Verständnis für typische Gefährdungen, Abläufe und Vorschriften
  •  Passgenaue Empfehlungen statt allgemeiner Standardlösungen

Was einen guten Dienstleister ausmacht

Neben der fachlichen Qualifikation zählt vor allem die verlässliche Zusammenarbeit im Alltag. Empfehlenswert sind Anbieter, die:

  •  Feste Ansprechpartner bieten und keine ständig wechselnden Kontaktpersonen
  •  Gute Erreichbarkeit per Telefon, E-Mail oder digitaler Plattform sicherstellen
  •  Klare Prozesse & transparente Kommunikation pflegen – z. B. bei Terminabstimmungen, Dokumentation oder Rückfragen

Die Qualität der Betreuung steht und fällt mit der Qualifikation der eingesetzten Fachkräfte. Unternehmen sollten sich daher nicht nur auf formale Nachweise verlassen, sondern gezielt nach Branchenerfahrung, Verfügbarkeit und Zusammenarbeit auf Augenhöhe suchen.

Mit dieser umfassenden Definition und Erläuterung zur den Betreuungsformen im Arbeitsschutz haben Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie oft findet eine Betreuung statt?

Die Häufigkeit hängt vom Gefährdungspotenzial und der Betriebsgröße ab. In der Regel sind jährlich ein bis zwei Einsätze nötig.

Was kostet die Betreuung?

Die Kosten variieren je nach Unternehmensgröße. Kleinbetriebe starten oft bei 500 € pro Jahr, bei größeren Unternehmen wird ein individueller Stundensatz vereinbart.

Kann ich mir den Dienstleister frei wählen?

Ja. Wichtig ist nur, dass die Fachkraft qualifiziert ist und alle Anforderungen erfüllt.

Was passiert, wenn ich keine Betreuung organisiere?

Dies stellt einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften dar und kann bei einem Vorfall haftungsrechtliche Folgen haben.

1️⃣ Kontakt & Analyse: 

Wir analysieren Ihren Bedarf & erstellen ein maßgeschneidertes Angebot gemäß DGUV V2.

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