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Arbeitsmedizinische Untersuchung durch Ihren Betriebsarzt
Eine arbeitsmedizinische Untersuchung ist für viele Unternehmen gesetzlich verpflichtend – aber auch ein aktives Signal für gelebten Gesundheitsschutz. Als erfahrener Partner für die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen unterstützt AMUSA Sie dabei, alle Vorgaben rechtskonform umzusetzen und gleichzeitig das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Unsere Betriebsärzte sind bundesweit im Einsatz – direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Partnerzentren.
Gemeinsamer Erfolg durch Sicherheit.Gesundheit.Wohlbefinden.Vertrauen.Exzellenz.Flexibilität.Effizienz.Zuverlässigkeit.Zufriedenheit.Fortschritt.Transparenz.Nachhaltigkeit.

WISSEN
Was ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung?
Die arbeitsmedizinische Untersuchung – oft auch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung oder betriebsärztliche Untersuchung genannt – dient der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsrisiken. Sie ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt.
Ziel ist es, festzustellen, ob Mitarbeitende gesundheitlich für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind – und wie man Risiken am Arbeitsplatz vermeiden oder minimieren kann.
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge – was ist was?
Die ArbMedVV unterscheidet drei Formen der arbeitsmedizinischen Vorsorge – AMUSA unterstützt Sie bei der Einordnung und Dokumentation und stellt sicher, dass Sie Ihrer Arbeitgeberpflicht effizient und rechtssicher nachkommen:
Pflichtvorsorge
Angebot & Annahme sind verpflichtend. Eine Beschäftigung ist sonst nicht erlaubt.
Angebotsvorsorge
Muss vom Arbeitgeber aktiv angeboten werden, kann vom Mitarbeitenden aber abgelehnt werden.
Wunschvorsorge
Freiwillige Vorsorge auf Wunsch der Mitarbeitenden .
Typische Anlässe für betriebsärztliche Untersuchungen:
Jede arbeitsmedizinische Untersuchung erfolgt individuell – je nach Branche, Tätigkeit und gesetzlicher Vorgabe.
Was wird bei einer betriebsärztlichen Untersuchung konkret geprüft?
Die Inhalte richten sich nach Tätigkeit und Gefährdung – hier einige Beispiele:
Bildschirmarbeit (G37): Sehtest, Beratung zur Haltung & Ergonomie
Atemschutz (G26): Lungenfunktion, ggf. Belastungs-EKG
Maschinen-/Fahrzeugführung (G25): Reaktionsfähigkeit, Seh-/Hörvermögen, EKG
Gefahrstoffexposition: Labor (z. B. Blutwerte), Hautuntersuchung
Eine vollständige Übersicht finden Sie
hier.
Einige Kundenstimmen
Wichtig
Vorsorge oder Eignung? Rechtlich ein sensibler Unterschied
Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist keine „Tauglichkeitsprüfung“. Der Betriebsarzt beurteilt, ob jemand aus gesundheitlicher Sicht die Tätigkeit unter den gegebenen Bedingungen ausüben kann – nicht ob die Person generell „geeignet“ ist.
Wichtig:
- Keine Diagnosen an den Arbeitgeber
- Keine Ausschlussentscheidung – sondern Empfehlung
- Datenschutz und Schweigepflicht stehen an erster Stelle
Warum sind arbeitsmedizinische Untersuchungen mehr als nur Pflicht?
Viele Unternehmen empfinden arbeitsmedizinische Vorsorgen als bürokratische Last. Doch richtig umgesetzt, bieten sie konkrete Vorteile:
- Frühzeitige Gesundheitsförderung
- Reduktion von Krankentagen
- Erhöhte Mitarbeitermotivation
- Stärkere Arbeitgebermarke
- Rechtssicherheit bei Behördenprüfungen
Wie läuft eine arbeitsmedizinische Untersuchung ab?
Die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen erfolgt vollständig DSGVO-konform und wird ärztlich dokumentiert.
Vorgespräch & Anamnese
Erhebung medizinischer und arbeitsplatzbezogener Informationen
Körperliche Untersuchung
je nach Vorsorge z. B. Sehtest, Hörtest, Lungenfunktion, Labor
Individuelle Beratung & Ergebnisrückmeldung
Zum Arbeitsplatz, Verhalten, Risiken & Prävention. Sie erhalten eine qualifizierte arbeitsmedizinische Beurteilung (keine Diagnosen!)
FAQs ‒ Häufig gestellte Fragen
Immer dann, wenn besondere Gefährdungen am Arbeitsplatz bestehen – z. B. bei Lärm, Atemschutz oder Nachtarbeit. Die Pflicht ist in der ArbMedVV geregelt.
Die sogenannten G-Untersuchungen (z. B. G25, G37, G41) sind praxisnahe Bezeichnungen für standardisierte Vorsorgen. Sie folgen der ArbMedVV und orientieren sich an konkreten Gefährdungen.
Grundsätzlich der Arbeitgeber. Vorsorgen sind Teil der gesetzlichen Arbeitgeberpflicht nach § 3 ArbSchG und dürfen nicht auf die Beschäftigten übertragen werden.
Ja – arbeitsmedizinische Vorsorge ist Arbeitszeit. Auch Reise- und Wartezeiten müssen grundsätzlich angerechnet werden.
Teile der Vorsorge – etwa das Vorgespräch oder Beratung – können per Videotermin erfolgen. Körperliche Untersuchungen müssen weiterhin vor Ort durchgeführt werden.
Das hängt von der Gefährdungsbeurteilung ab – in der Praxis meist alle 1–3 Jahre. AMUSA erinnert Sie auf Wunsch automatisch an fällige Untersuchungen.
Nur die arbeitsmedizinische Beurteilung („geeignet“, „mit Einschränkung“, „nicht geeignet“). Diagnosen, Laborwerte oder sonstige medizinische Details unterliegen der Schweigepflicht.
In der Regel innerhalb von 7–14 Tagen. Für dringende Fälle bieten wir Express-Termine oder mobile Betriebsärzt*innen an.
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