Arbeitsmedizinische Grundbetreuung durch Ihren Betriebsarzt

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung ist ein verpflichtender Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes – und weit mehr als nur „Pflichtprogramm“. Sie sichert langfristig die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden und schafft die Grundlage für ein nachhaltiges Sicherheitskonzept im Unternehmen.

Ob Gefährdungsbeurteilung, ASA-Sitzung oder Betriebsbegehung – wir unterstützen Sie mit strukturierter Expertise und persönlicher Beratung.

Dokument Notieren

Wissen

Was ist eine arbeitsmedizinische Grundbetreuung?

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung bildet zusammen mit der sicherheitstechnischen Betreuung die gesetzlich vorgeschriebene Mindestanforderung an den betrieblichen Arbeitsschutz. Sie wird durch eine Betriebsärztin oder einen Betriebsarzt erbracht – und ist für alle Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeitenden verpflichtend.

Dabei steht nicht die Einzelfallbetreuung im Vordergrund, sondern die strategische Begleitung und Prävention: Die Grundbetreuung stellt sicher, dass alle betrieblichen Abläufe, Gefährdungen und Arbeitsbedingungen regelmäßig beurteilt und arbeitsmedizinisch bewertet werden.

Die Einsatzzeiten für die Grundbetreuung sind abhängig von Branche, Gefährdungspotenzial und Betriebsgröße und werden in der DGUV Vorschrift 2 geregelt. Die Grundbetreuung erfolgt nicht nach Bedarf, sondern umfasst definierte Leistungen, die regelmäßig wahrgenommen werden müssen. 

Dazu gehören unter anderem:

Betriebsbegehungen zur Beurteilung der Arbeitsplätze

Teilnahme an ASA-Sitzungen  (Arbeitsschutzausschuss)

Mitwirkung bei der Einführung neuer 
Arbeitsmittel oder Verfahren

Beratung zu Gefährdungsbeurteilungen und
Präventionsmaßnahmen

Analyse von Unfallursachen und Erkrankungshäufungen

Allgemeine arbeitsmedizinische  Beratung für Arbeitgeber

Die arbeitsmedizinische Grundbetreuung ist in mehreren Regelwerken klar definiert und gesetzlich verpflichtend. Ziel ist der Schutz der Gesundheit aller Beschäftigten durch präventive, strukturierte und regelmäßige Betreuung. Hier die wichtigsten rechtlichen Grundlagen im Überblick:

1. Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Das ASiG bildet die zentrale gesetzliche Grundlage für die Bestellung und Aufgaben von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Es verpflichtet Arbeitgeber dazu, Betriebsärzte zu bestellen und diese frühzeitig bei allen Fragen des Arbeitsschutzes einzubeziehen.

Wichtige Inhalte (§ 3–6 ASiG):

  • Der Betriebsarzt hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu beraten.
  • Die Betreuung umfasst u. a. Arbeitsplatzbeurteilungen, Planung von Arbeitsstätten, Schulung von Mitarbeitenden, Unfallanalysen und Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss.
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die erforderliche arbeitsmedizinische Betreuung zu sorgen.

2. DGUV Vorschrift 2 – „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“

Diese Vorschrift konkretisiert das ASiG und regelt die inhaltlichen Anforderungen und Einsatzzeiten der Grundbetreuung. Sie unterscheidet zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung.

Relevante Inhalte:

  • Grundbetreuung: Fest definierter Leistungsumfang, unabhängig vom konkreten Bedarf, inkl. Betriebsbegehung, ASA-Teilnahme und Gefährdungsbeurteilung.
  • Einsatzzeiten: Nach Branchenzugehörigkeit und Mitarbeiteranzahl gestaffelt. Unternehmen erhalten eine feste Stundenanzahl pro Jahr und Mitarbeiter.
  • Bei besonderen betrieblichen Gefährdungen kommt zusätzlich die betriebsspezifische Betreuung zum Tragen.

3. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zu Maßnahmen des Gesundheitsschutzes und zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 ArbSchG). Die Grundbetreuung durch den Betriebsarzt ist ein elementarer Bestandteil dieser Pflichten.

4. Weitere relevante Vorschriften & Verordnungen (je nach Branche):

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Ergänzend, wenn Vorsorgepflichten bestehen.
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG), Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) usw.: Bei branchenspezifischen Anforderungen oder besonderen Personengruppen.
Arzt und Sifa Grafik

So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab

Die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen erfolgt vollständig DSGVO-konform und wird ärztlich dokumentiert.

Nach Abschluss des Betreuungsvertrags stimmen wir den Ablauf und die Zuständigkeiten gemeinsam ab.

Unsere Betriebsärztin oder unser Betriebsarzt verschafft sich vor Ort ein Bild von den Arbeitsplätzen und Prozessen.

Wir begleiten Sie regelmäßig im Rahmen der Grundbetreuung – ob digital, telefonisch oder vor Ort. Auf Wunsch ergänzen wir die Grundbetreuung um individuelle Vorsorgen oder Projektbegleitung.

Zertifizierte Experten

Zufriedene Kunden

Jahre Erfahrung

Standorte in Deutschland

Kundenstimmen

FAQ’s ‒ Häufig gestellte Fragen

Ist die Grundbetreuung auch für Kleinbetriebe verpflichtend?

Ja – bereits ab dem ersten Mitarbeitenden muss eine Grundbetreuung erfolgen. Für Kleinbetriebe gibt es ggf. die Möglichkeit zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung.

Hier Pflicht überprüfen lassen

Wie oft findet eine Betriebsbegehung statt?

Das hängt vom Gefährdungspotenzial und der Branche ab. In der Regel mindestens einmal jährlich oder bei Veränderungen im Betrieb.

Wer übernimmt die Grundbetreuung – Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Beide. Die Grundbetreuung erfolgt interdisziplinär: Der Betriebsarzt übernimmt die arbeitsmedizinische, die Fachkraft die sicherheitstechnische Betreuung.

Was kostet die arbeitsmedizinische Grundbetreuung?

Die Kosten richten sich nach Einsatzzeiten gemäß DGUV Vorschrift 2. Wir bieten Ihnen transparente Paketlösungen an.

Kann ich auch nur die Grundbetreuung buchen – ohne Vorsorgen?

Ja, das ist möglich. Wir richten unsere Leistungen flexibel nach Ihrem Bedarf aus.

Jetzt Termin zur arbeitsmedizinischen Betreuung sichern

Sie suchen einen Betriebsarzt in der Nähe oder möchten Ihre betrieblichen Vorsorgen neu aufstellen? AMUSA bietet Ihnen individuelle Pakete für Ihre Branche – transparent, rechtskonform und unkompliziert.

📞 Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung!
Wir prüfen Ihre aktuelle Betreuungslage und erstellen ein Angebot, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Angebot anfordern

Geben Sie Ihre Daten im Formular ein ‒ In weniger als zwei Minuten wissen wir, wie wir Ihnen helfen können.

Individuelles Leistungsangebot erhalten

Wir prüfen Ihre Anforderungen und senden Ihnen ein individuelles Angebot – meist noch am selben Tag.

Betreuung starten

Ab Ihrer Freigabe übernehmen wir – Termine, Dokumentation, gesetzliche Nachweise.

Rechtssicherheit erhalten

Sie erhalten eine nachvollziehbare, rechtssichere Dokumentation – klar, strukturiert und zuverlässig.