Arbeitsmedizinische Vorsorge G 24 – Hautschutz bei Feuchtarbeit
Gesunde Haut im Fokus – G24-Vorsorge bei Feuchtarbeit
Wenn Ihre Mitarbeitenden regelmäßig Feuchtarbeit leisten oder die Haut mit irritativen Stoffen in Kontakt kommt, bietet die G 24-Untersuchung professionellen Schutz. Frühzeitige Hautberatung und präventive Maßnahmen sichern Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.
Das Wichtigste in Kürze
1️⃣ Schutz der Haut: Die G24-Vorsorge dient der Früherkennung und Vorbeugung von Hauterkrankungen, die durch Feuchtarbeit oder hautbelastende Tätigkeiten entstehen können.
2️⃣ Pflicht oder Angebot: Ab 4 Stunden täglicher Feuchtarbeit ist die Vorsorge Pflicht, ab 2 Stunden ein Angebot – geregelt durch die ArbMedVV.
3️⃣ Prävention statt Ausfall: Durch gezielte Beratung, Hautschutzmaßnahmen und passende PSA lassen sich Krankheitsausfälle deutlich reduzieren.
So gehen Sie vor
1️⃣ Gefährdungsbeurteilung erstellen
Prüfen Sie, ob in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit Feuchtarbeit (z. B. häufiges Händewaschen, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder Umgang mit hautreizenden Stoffen) regelmäßig vorkommen und wie lange diese andauern.
2️⃣ Vorsorgepflicht prüfen
- Ab 4 Stunden Feuchtarbeit täglich: Pflichtvorsorge
- Ab 2 Stunden täglich: Angebotsvorsorge
Grundlage: ArbMedVV und Gefährdungsbeurteilung.
3️⃣Betriebsarzt einbinden
Vereinbaren Sie die G24-Vorsorge mit Ihrem Betriebsarzt. Dieser führt die Beratung, Untersuchung und Dokumentation durch – und unterstützt bei der Auswahl passender Hautschutzmaßnahmen.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
Die G24-Vorsorge ist eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung für Tätigkeiten mit hoher Hautbelastung – insbesondere bei regelmäßiger Feuchtarbeit oder dem Umgang mit hautreizenden Stoffen. Sie wird notwendig, wenn Beschäftigte über einen längeren Zeitraum mit Wasser, Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln oder flüssigkeitsdichten Handschuhen arbeiten.
Typische Beispiele sind Pflegekräfte, Friseure, Reinigungs- und Küchenpersonal oder Mitarbeitende in der Lebensmittelindustrie und im Laborbereich. Ziel der Vorsorge ist es, Hauterkrankungen vorzubeugen, individuelle Risiken frühzeitig zu erkennen und Mitarbeitende im richtigen Hautschutz zu beraten.
Wann ist die G24-Vorsorge Pflicht?
Die Pflichtvorsorge ist gemäß § 5 ArbMedVV durchzuführen, wenn aus der Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass Beschäftigte in erheblichem Umfang Feuchtarbeit leisten.
Als Faustregel gilt:
- Ab ca. 4 Stunden Feuchtarbeit täglich besteht Vorsorgepflicht.
- Ab ca. 2 Stunden täglich ist die G24-Vorsorge als Angebotsvorsorge vorzusehen.
Zu Feuchtarbeit zählen z. B.:
- häufiges Händewaschen oder Desinfizieren,
- dauerhaftes Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen,
- Umgang mit Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln,
- Kontakt mit hautreizenden Substanzen.
Was wird bei der G24-Vorsorge untersucht?
Die Untersuchung richtet sich auf die Hautgesundheit und die individuellen Belastungen am Arbeitsplatz. Sie umfasst in der Regel folgende Bausteine:
- Anamnese: Erhebung der Krankengeschichte, insbesondere zu Hautproblemen, Allergien oder bestehenden Erkrankungen.
- Hautbefund: Ärztliche Begutachtung von Händen, Unterarmen und weiteren betroffenen Hautarealen.
- Arbeitsplatzbezogene Beratung: Einschätzung der Hautbelastung durch Feuchtarbeit, Reinigungs- oder Desinfektionsmittel sowie Handschuhe.
- Präventionsgespräch: Empfehlungen zu Hautschutzplänen, geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (z. B. Handschuhe) und hautschonenden Arbeitsweisen.
- Dokumentation & Nachsorge: Festlegung von Untersuchungsintervallen, ggf. Überweisung an einen Hautarzt bei auffälligen Befunden.
Ziel der G24-Vorsorge ist es, Hauterkrankungen frühzeitig zu erkennen, vorzubeugen und Beschäftigte praxisnah im Hautschutz zu beraten.
Was kostet eine Feuchtarbeit/Hautbelastung-Vorsorge?
Die Kosten für eine G24-Untersuchung liegen in der Regel bei 50 bis 65 € pro Mitarbeitendem – abhängig von Region, Anbieter und Umfang der Beratung.
- Bei mobilen Vorsorgeterminen im Betrieb können zusätzlich Anfahrts- oder Organisationskosten entstehen.
- Die Kosten trägt immer der Arbeitgeber (§ 3 ArbSchG, § 5 ArbMedVV).
- Für Beschäftigte entstehen keine Auslagen.
Wie oft wird die G24-Vorsorge durchgeführt?
Die Erstuntersuchung erfolgt vor Aufnahme einer Tätigkeit mit regelmäßiger Feuchtarbeit oder Hautbelastung.
- Wiederholung: In der Regel alle 36 Monate (3 Jahre).
- Frühere Nachuntersuchungen: Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, Hautveränderungen oder auf ärztliches Anraten kann ein kürzerer Abstand erforderlich sein.
- Besondere Fälle: Bei älteren Beschäftigten oder bekannten Hauterkrankungen kann ebenfalls ein verkürzter Untersuchungsintervall sinnvoll sein.
Angebot-, Wunsch- oder Pflichtvorsorgen?
Pflichtvorsorge (§ 4 ArbmedVV)
Wenn Beschäftigte täglich mindestens 4 Stunden Feuchtarbeit leisten (z. B. dauerhaft nasse Hände, Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder Umgang mit hautreizenden Substanzen), ist die G24-Vorsorge verpflichtend. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen erfolgen.
Angebotsvorsorge (§ 5 ArbmedVV)
Bei 2 bis unter 4 Stunden Feuchtarbeit pro Tag muss der Arbeitgeber die G24-Vorsorge anbieten. Ob die Mitarbeitenden teilnehmen, entscheiden sie selbst.
Wunschvorsorge (§ 6 ArbmedVV)
Auch wenn keine Pflicht- oder Angebotsvorsorge vorliegt, können Beschäftigte eine G24-Untersuchung wünschen – etwa bei unsicherem Hautempfinden, Allergien oder bestehenden Hautproblemen. Der Arbeitgeber muss dies ermöglichen.
Fallbeispiele
🧍♂️ Fall: Pflegekraft Paul
Paul, 38, arbeitet seit 10 Jahren in der Altenpflege und wäscht täglich häufig die Hände sowie pflegt Bewohner mit Desinfektionsmitteln. Bei der G24-Vorsorge zeigte sich eine beginnende Hauttrockenheit und Rötungen. Mit gezielten
Hautschutzmaßnahmen und geeigneten Handschuhen konnte die Haut geschützt werden – Paul kann weiterhin sicher und beschwerdefrei arbeiten.
🧍♀️ Fall: Küchenmitarbeiterin Klara
Klara, 29, arbeitet in einer Großküche und kommt täglich mit Wasser, Reinigungsmitteln und flüssigkeitsdichten Handschuhen in Kontakt. Die Vorsorge zeigte eine leichte allergische Reaktion an den Händen. Nach Anpassung der Arbeitsmittel
und Einführung eines Hautschutzplans ist Klara beschwerdefrei und die Arbeitsfähigkeit erhalten.
Mehrwert für Mitarbeitende & Unternehmen
Für Mitarbeitende:
- Gesundheitsschutz: Frühzeitige Erkennung von Hautproblemen und Allergien.
- Individuelle Beratung: Praktische Tipps für Hautpflege und den richtigen Einsatz von Handschuhen und Schutzmitteln.
- Sicheres Arbeiten: Reduziertes Risiko für Hauterkrankungen und Arbeitsausfälle.
Für Unternehmen:
- Rechtskonformität: Einhaltung der Vorgaben der ArbMedVV und des Arbeitsschutzgesetzes.
- Reduzierte Ausfallzeiten: Prävention von Hauterkrankungen senkt krankheitsbedingte Fehlzeiten.
- Betriebliches Gesundheitsmanagement: Stärkung der Mitarbeitermotivation und Zufriedenheit durch sichtbare Fürsorge.
Rechtliche Anforderungen & Dokumentation
✅ Die arbeitsmedizinische Vorsorgepflicht ergibt sich aus der ArbMedVV (§ 5 Pflichtvorsorge) sowie dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3, § 5). Ergänzend gelten berufsgenossenschaftliche Regelwerke wie die DGUV Vorschrift 2 und einschlägige Technische Regeln (z. B. TRGS 401 für Hautschutz).
✅ Medizinische Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und verbleiben ausschließlich beim Arzt.
✅ Der Arbeitgeber erhält eine formale Bescheinigung über die Teilnahme der Mitarbeitenden zur Archivierung.
✅ Arbeitgeber müssen die Teilnahme an der Vorsorge dokumentieren, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und Nachweise für Audits oder interne Prüfungen zu haben.
Häufige Fragen (FAQ)
Alle Beschäftigten, die regelmäßig Feuchtarbeit leisten oder Hautkontakt mit irritierenden Stoffen haben. Pflicht besteht ab ca. 4 Stunden Feuchtarbeit täglich, ansonsten ist eine Angebotsvorsorge vorgesehen.
Regelmäßig alle 36 Monate. Bei Hautproblemen, Allergien oder ärztlichem Hinweis kann ein kürzeres Intervall sinnvoll sein.
Es erfolgt eine Anamnese, ein Hautbefund, Beratung zu Schutzmaßnahmen und ggf. Empfehlungen für Prävention oder Hautpflege.
Der Arbeitgeber trägt die Kosten der G24-Vorsorge (§ 3 ArbSchG, § 5 ArbMedVV). Für die Beschäftigten entstehen keine Auslagen.
Mitarbeitende erhalten Schutz vor Hautproblemen, Unternehmen erfüllen rechtliche Vorgaben, reduzieren Ausfallzeiten und stärken die Mitarbeiterzufriedenheit.
Ja, alle medizinischen Ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und werden nur anonymisiert oder als Teilnahmebescheinigung an den Arbeitgeber übermittelt.
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