Newsletter: Grundbetreuung nach ASiG
Liebe Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen Überblick über die Grundbetreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geben. Sie ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und umfasst Basisleistungen, die unabhängig von den spezifischen Gegebenheiten eines Betriebs anfallen.
Was ist Grundbetreuung?
Die Grundbetreuung beinhaltet allgemeine Maßnahmen zur Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Diese Maßnahmen sind für alle Betriebe verpflichtend und bilden die Grundlage für eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung. Durchgeführt wird sie durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit und umfasst unter anderem:
- Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
- Unterstützung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung von regelmäßigen Betriebsbegehungen
- Schulung und Unterweisung der Beschäftigten in Arbeitsschutzthemen
Warum ist die sie wichtig?
Die Grundbetreuung stellt sicher, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsstandards in jedem Betrieb eingehalten werden. Sie hilft, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und fördert eine Kultur der Prävention und des Bewusstseins für Arbeitssicherheit.
Wie wird die sie organisiert?
Die Organisation erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift. Diese Vorschrift konkretisiert die Anforderungen des ASiG und legt fest, welche Einsatzzeiten für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit erforderlich sind. Die Einsatzzeiten richten sich nach der Anzahl der Beschäftigten und der Gefährdungsklasse des Betriebs.
Wir hoffen, dass Ihnen dieser Newsletter einen klaren Einblick in die Bedeutung und Organisation der Grundbetreuung nach ASiG gegeben hat. Bei Fragen oder Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team für Arbeitsmedizin und Gesundheitsschutz
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