Kategorie: Arbeitsmedizinische Grundbetreuung

Die Grundbetreuung in der Arbeitsmedizin umfasst die regelmäßige arbeitsmedizinische Betreuung von Beschäftigten durch Fachärzte für Arbeitsmedizin oder Betriebsärzte. Ziel ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, zu beurteilen und durch präventive Maßnahmen zu minimieren.

Zu den Aufgaben der Grundbetreuung gehören unter anderem die Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, Beratung zu Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz, Begleitung bei Wiedereingliederungen sowie die Unterstützung bei der Gestaltung sicherer und gesundheitsförderlicher Arbeitsplätze.

Die Grundbetreuung ist eine gesetzlich empfohlene, grundlegende Maßnahme, die speziell für Unternehmen mit geringem bis mittlerem Gefährdungspotenzial vorgesehen ist.